Genesen, geimpft oder negativ getestet – geht es nach dem Willen der Ampelparteien, müssen Arbeitnehmer eines dieser drei Kriterien erfüllen, um am Arbeitsplatz tätig werden zu können. Von vielen Seiten, wie beispielsweise Gewerkschaften oder von Arbeitgeberseite wird dies durchaus unterstützt. Allerdings stellt dieses Vorhaben Unternehmen in der Praxis vor einige Hürden und Probleme, denn viele Fragen zur Umsetzung sind längst nicht geklärt.
Während beispielsweise Krankenhäuser und Pflegeheime bisher zu den wenigen Arbeitgebern gehörten, die den Impfstatus ihrer Mitarbeiter auch tatsächlich abfragen durften, sah dies bei den allermeisten anderen Arbeitgebern bisher anders aus. Wie etwa lässt sich diese Abfrage des Impfstatus organisatorisch im Alltag überhaupt bewältigen? Wie werden die Gesundheitsdaten verarbeitet, dokumentiert und aufbewahrt? Wer bezahlt für die täglichen Tests, die ungeimpfte Angestellte täglich vorweisen müssen? Was passiert, wenn sich ein Arbeitnehmer weigert, seinen Impfstatus offenzulegen? – Fragen, die für die praktische Umsetzung nicht geklärt sind.
„Einige Unternehmen befürchten Spannungen innerhalb der Belegschaft und stehen deshalb einer Pflicht zur Umsetzung von 3G am Arbeitsplatz skeptisch gegenüber“, schreibt zudem der Mitteldeutsche Rundfunk. Für Arbeitgeber wäre eine möglichst unbürokratische und praktikable Lösung für vorhandene Fragestellungen und die Umsetzung der 3G-Pläne am Arbeitsplatz zu wünschen. Ob die Politik diese Forderung umzusetzen vermag, wird sich zeigen.
Update, 22.11.2021: Der Händlerbund stellt ein Musterformular für die Umsetzung der 3G-Regelung am Arbeitsplatz kostenfrei auf dem HB Marketplace zur Verfügung.
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