EU-Kommission: Apple verstößt mit Apple Pay gegen Wettbewerbsregeln

Veröffentlicht: 02.05.2022
imgAktualisierung: 06.03.2023
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02.05.2022
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Apple Pay
© Primakov / Shutterstock.com
Verstößt Apple mit Apple Pay gegen europäisches Wettbewerbsrecht? Dass glaubt zumindest die EU-Kommission.


Die Europäische Kommission wirft Apple vor, gegen europäisches Wettbewerbsrecht zu verstoßen, indem der konzerneigene Zahlungsdienstleister Apple Pay auf iPhones bevorzugt wird. Konkret lautet der Vorwurf, dass Apple Wettbewerbern den Zugang zum kontaktlosen und mobilen Bezahlen auf iPhones verwehre. 

Schon seit längerem ermittelt die EU in diesem Fall gegen Apple. Jetzt hat die EU-Wettbewerbskommissarin und Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager ihre Ermittlungsergebnisse und den Vorwurf des Marktmachtmissbrauchs mit Bitte um Stellungnahme an Apple geschickt. Es droht eine Geldbuße in Milliardenhöhe.  

Apple soll marktbeherrschende Stellung missbraucht haben

Konkret geht es um den Zugang zum kontaktlosen Bezahlen mit iPhones. Dafür brauchen Zahlungsdienste Zugriff auf den NFC-Funkchip, der sich im Telefon befindet. Das Problem: Auf iPhones kann man nur mit Apple Pay auf den NFC-Chip zugreifen. Alle anderen Zahlungsapp erhalten keinen Zugang. 

Apple argumentiert, dass dies eine Sicherheitsmaßnahme sei, wie tagesschau.de berichtet. Die EU-Kommission sieht das kritischer. Apple beschränke den Zugang zu einer Standardtechnologie, um den eigenen Dienst Apple Pay zu bevorzugen. Damit missbrauche Apple seine marktbeherrschende Stellung, schließe Wettbewerber aus dem Markt für mobiles Bezahlen auf iPhones aus und verringere die Auswahl für Verbraucher. Nach Auffassung der Kommission ist das ein Verstoß gegen die europäischen Wettbewerbsvorschriften. 

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Apple Pay ist schon länger im Fokus der Wettbewerbshüter

Unruhe gibt es um Apple Pay schon seitdem der Zahlungsdienst 2018 in Deutschland eingeführt wurde. So lange laufen nämlich auch die Ermittlungen, die nun zur Beschwerdemitteilung geführt haben.

Apple kann auf die Vorwürfe jetzt schriftlich reagieren, die Untersuchungsakte einsehen und eine mündliche Anhörung beantragen. Sollte die Kommission danach immer noch die Auffassung vertreten, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, kann sie ein förmliches Kartellverfahren anstoßen. Dann würde Apple eine Geldbuße in Höhe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes und damit eine Strafe in Milliardenhöhe drohen.

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