Die Pandemie ist noch nicht vorüber, auch aktuell sind die Folgen in einigen Bereichen noch stark zu spüren und belasten die Menschen. Um Entlastung zu bringen, hat der Bundestag weitere Steuerhilfen beschlossen: Es handelt sich um das vierte Corona-Steuerhilfegesetz, das nun von der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP sowie der Union verabschiedet wurde. Ziel ist es, sowohl Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Unternehmen neue Hilfen bereitzustellen. Hier die beschlossenen Maßnahmen im Überblick.
- Die Homeoffice-Pauschale wurde für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis Ende 2022 verlängert. Dies hat zur Folge, dass sie pro Tag, den sie von Zuhause aus arbeiten, fünf Euro ansetzen können, bei einer Maximalsumme in Höhe von 600 Euro im Jahr. Es gibt allerdings eine Einschränkung: Die erzielte Summe wird zu den Werbungskosten gezählt, für die eine allgemeine Pauschale von 1.000 Euro angesetzt ist, die für alle Steuerzahler gilt. „Nur wer mit seinen Ausgaben über diese 1.000 Euro kommt, profitiert von der Regel“, heißt es nach Angaben der Tagesschau.
- Mehr Zeit für die Steuererklärung: Wer eine Steuererklärung für 2021 abgeben muss oder will, hat dafür nun länger Zeit. Für Menschen, die diese alleine erstellen, wurde die Frist auf Ende Oktober 2022 verschoben. Wer einen Steuerberater zuhilfe hat, muss sie erst im August 2023 einreichen. Gute Nachricht auch für die Zukunft, denn für die kommenden Jahre wurden ebenfalls geplante Fristverlängerungen angekündigt.
- Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen: Um Firmen stärker zu entlasten, hat der Bundestag die degressive Abschreibung für „bewegliche Wirtschaftsgüter“ verlängert, und zwar um ein ganzes Jahr, bis Ende 2023. „Das umfasst nicht nur tragbare oder fahrbare Dinge, sondern einen Großteil aller Investitionen – etwa Maschinen, den Fuhrpark oder auch die Betriebs- und Geschäftsausstattung“, heißt es weiter. Der Höchstbetrag für die Jahre 2022 und 2023 wurde dabei angehoben und beträgt zehn Millionen Euro. Wer zu viel Steuern bezahlt hat, soll diese außerdem schneller zurückerhalten.
- Corona-Boni mit höherer Steuerbefreiung: Bürgerinnen und Bürger, die in Bereichen wie der Pflege, in Arztpraxen oder Krankenhäusern tätig sind, dürfen sich über eine Anhebung der Steuerbefreiung von Corona-Boni freuen. Steuerfrei bleibt demnach eine Summe von bis zu 4.500 Euro. Die Maßnahme gelte überdies auch für tarifliche oder freiwillige Zahlungen der Arbeitgeber.
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