Der frühe Vogel

Diese Steuererleichterungen hat der Bundestag beschlossen

Veröffentlicht: 20.05.2022 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 20.05.2022
Deutscher Bundestag

Die Pandemie ist noch nicht vorüber, auch aktuell sind die Folgen in einigen Bereichen noch stark zu spüren und belasten die Menschen. Um Entlastung zu bringen, hat der Bundestag weitere Steuerhilfen beschlossen: Es handelt sich um das vierte Corona-Steuerhilfegesetz, das nun von der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP sowie der Union verabschiedet wurde. Ziel ist es, sowohl Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Unternehmen neue Hilfen bereitzustellen. Hier die beschlossenen Maßnahmen im Überblick.

  • Die Homeoffice-Pauschale wurde für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis Ende 2022 verlängert. Dies hat zur Folge, dass sie pro Tag, den sie von Zuhause aus arbeiten, fünf Euro ansetzen können, bei einer Maximalsumme in Höhe von 600 Euro im Jahr. Es gibt allerdings eine Einschränkung: Die erzielte Summe wird zu den Werbungskosten gezählt, für die eine allgemeine Pauschale von 1.000 Euro angesetzt ist, die für alle Steuerzahler gilt. „Nur wer mit seinen Ausgaben über diese 1.000 Euro kommt, profitiert von der Regel“, heißt es nach Angaben der Tagesschau.
  • Mehr Zeit für die Steuererklärung: Wer eine Steuererklärung für 2021 abgeben muss oder will, hat dafür nun länger Zeit. Für Menschen, die diese alleine erstellen, wurde die Frist auf Ende Oktober 2022 verschoben. Wer einen Steuerberater zuhilfe hat, muss sie erst im August 2023 einreichen. Gute Nachricht auch für die Zukunft, denn für die kommenden Jahre wurden ebenfalls geplante Fristverlängerungen angekündigt.
  • Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen: Um Firmen stärker zu entlasten, hat der Bundestag die degressive Abschreibung für „bewegliche Wirtschaftsgüter“ verlängert, und zwar um ein ganzes Jahr, bis Ende 2023. „Das umfasst nicht nur tragbare oder fahrbare Dinge, sondern einen Großteil aller Investitionen – etwa Maschinen, den Fuhrpark oder auch die Betriebs- und Geschäftsausstattung“, heißt es weiter. Der Höchstbetrag für die Jahre 2022 und 2023 wurde dabei angehoben und beträgt zehn Millionen Euro. Wer zu viel Steuern bezahlt hat, soll diese außerdem schneller zurückerhalten.
  • Corona-Boni mit höherer Steuerbefreiung: Bürgerinnen und Bürger, die in Bereichen wie der Pflege, in Arztpraxen oder Krankenhäusern tätig sind, dürfen sich über eine Anhebung der Steuerbefreiung von Corona-Boni freuen. Steuerfrei bleibt demnach eine Summe von bis zu 4.500 Euro. Die Maßnahme gelte überdies auch für tarifliche oder freiwillige Zahlungen der Arbeitgeber.

Klarna könnte Wertminderung drohen

Der schwedische Finanzdienstleister Klarna ist offenbar auf der Suche nach frischem Geld: Im Rahmen einer neuen Finanzierungsrunde soll das Unternehmen Mittel in Höhe von einer satten Milliarde US-Dollar anpeilen. Die angestrebte Finanzierungsrunde könnte nach Informationen von Gründerszene allerdings dazu führen, dass Klarna ein deutlicher Einbruch bei der Unternehmensbewertung bevorsteht.

Um ein Drittel könnte die Bewertung absacken – von rund 46 Milliarden Dollar auf nur noch 30 Milliarden Dollar. Zu erklären wäre dies mit dem großen Druck im Tech-Sektor. Konkret werden Aspekte wie Börsenturbulenzen, aber auch strikte Regulierungsmaßnahmen sowie aktuelle Hürden wie die hohe Inflation, Folgen der Pandemie oder auch des Krieges in der Ukraine genannt.

Ebay sucht erfolgreiche Händlerinnen und Händler

Die Ebay Awards gehen in die nächste Runde und das bedeutet, dass das Unternehmen wieder auf der Suche nach den kreativsten und erfolgreichsten Händlerinnen und Händlern auf seinem Online-Marktplatz ist. Im Rahmen einer Neuerung können sich interessierte Branchenplayer in folgenden Kategorien bewerben:

  • Nachhaltiges Unternehmen
  • Durchstarter*in
  • Lokalheld*in
  • Jungunternehmer*in
  • Soziales Unternehmen sowie 
  • Online-Händler*in der ersten Stunde 

Die sechsköpfige Jury wird alle eingehenden Einsendungen prüfen und die besten sechs Unternehmen bewerten. Bis zum 30. Juni 2022 haben Interessierte Zeit, sich zu bewerben. Den Gewinnern winken sowohl Geldpreise als auch Gutschriften auf Verkaufsgebühren sowie Intensivberatungen. Weitere Informationen rund um die Ebay Awards erhalten Sie auf der Website von Ebay.

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Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

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