Der frühe Vogel

Google, Apple & Co. wollen wohl gegen neue Gesetze in der EU klagen

Veröffentlicht: 22.09.2022 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 22.09.2022
Logos von Google und Apple auf Smartphones

Die Europäische Union hat große gesetzliche Änderungen auf den Weg gebracht, durch die die Marktmacht großer Konzerne und digitaler Anbieter künftig eingeschränkt und Services strenger reguliert werden. Mit dem Gesetz für digitale Märkte (DMA) und dem Gesetz für digitale Dienste (DSA) gehen sogar Hoffnungen auf eine Art „Grundgesetz fürs Internet“ einher.

Im Einzelnen zielt die EU mit dem DMA auf sehr große Digitalriesen ab und wünscht sich dabei, bereits proaktiv gegen die Marktmacht solcher Konzerne vorgehen zu können, auch zu einem Zeitpunkt, wenn deren Marktmacht noch nicht zu groß ist. Ziel ist es, einen fairen Wettbewerb zu sichern und Monopolbildungen zu verhindern. Der DSA zielt hingegen auf digitale Dienste aller Größen ab, darunter Marktplätze, Social-Media-Portale, Internetprovider oder auch Cloud-Dienste. Für sie sollen Regulierungen greifen, die etwa Identitätsprüfungen auf Marktplätzen oder mehr Transparenz der Algorithmen umfassen. Auch bessere Risikobewertungen und ein stärkerer Kampf gegen Produktfälschungen werden damit ins Auge gefasst.

Allerdings scheinen die neuen Regularien des DMA und DSA bei den US-amerikanischen Tech-Konzernen nicht sonderlich gut anzukommen: Große Unternehmen wie Apple, Google und Meta sollen entsprechende Klagen vorbereiten, schreibt t3n. „Apple und Google nehmen besonderen Anstoß daran, dass ihre eigens entwickelten App-Stores von den neuen Regelungen betroffen sind“, heißt es dort. Apple stoße beispielsweise bitter auf, dass es externen Softwareentwicklern künftig ermöglicht werden soll, über den App-Store ihre Produkte anzubieten. Bisher war dies nicht möglich – Apple selbst begründete das mit der Sicherheit der Geräte und Nutzer. 

Mit Blick auf Googles Play-Store sind zwar Angebote externer Entwickler erlaubt, allerdings verbieten die neuen Regulierungen eine verpflichtende Nutzung des hauseigenen Zahlungsdienstes Google Pay. „Dem gibt der Konzern sogar nach, jedoch nicht ohne weiterhin sehr hohe Gebühren von bereitstellenden Drittanbietern zu kassieren.“ Mit solchen und ähnlichen Strategien nutzten die Konzerne ihre Vormachtstellung bislang aus, was ein Ende haben soll.

Wie es in dem Bericht weiter heißt, sollen aktuell Klagen gegen die neuen Regularien innerhalb der EU vorbereitet werden. Ziel sei es, diese zu entschärfen.

Ebay passt Artikelmerkmale und Kategorien an

Immer wieder nimmt Ebay auf seinem Online-Marktplatz Änderungen vor, um Prozesse zu verbessern und Erfahrungen für Nutzerinnen und Nutzer zu optimieren. So auch aktuell: Wie das Unternehmen auf seiner Website informiert, finden derzeit in der DACH-Region (Deutschland, Österreich und der Schweiz) Anpassungen rund um Artikelmerkmale und Kategorien statt. Erklärtes Ziel ist es, „langfristig die Auffindbarkeit Ihrer Angebote bei Ebay und in externen Suchmaschinen“ zu verbessern. 

Betroffen sind seit dem 20. September sowohl die Kategorien „Sammeln & Seltenes: Sammelfiguren & Zubehör, Pins & Buttons“ als auch „Möbel & Wohnen: Dekoration“ und „Auto & Motorrad: Teile“. Während die Aktualisierungen an der Plattform vorgenommen werden, könne es nach Firmenangaben zu vorübergehenden Einschränkungen in der Sichtbarkeit von Angeboten innerhalb der betroffenen Kategorien kommen. „Einzelne Artikelmerkmale werden womöglich umbenannt oder bestimmte Angebote werden in andere Kategorien verschoben. Kurzfristig können einzelne Angebote auch von der Suche ausgeschlossen werden“, so Ebay weiter. Sobald die Änderungen abgeschlossen seien, werde es Anbieterinnen und Anbietern empfohlen, ihre Angebote zu prüfen.

YouTube erweitert Möglichkeiten der Monetarisierung

Das Videoportal YouTube nimmt ebenfalls Änderungen an seiner Plattform vor: Hier geht es um neue Möglichkeiten für Creatoren, Inhalte zu monetarisieren. In Zukunft können Kreative auch die Kurzvideos rund um YouTube Shorts zu Geld machen, schreibt Heise Online. Bisher war dies nicht möglich. Allerdings dürfte der bahnbrechende Erfolg der Konkurrenzplattform TikTok als treibende Kraft im Hause YouTube gewertet werden, diese Anpassungen vorzunehmen. 

Laut YouTube sei es ab Anfang kommenden Jahres möglich, sich mit den Kurzclips für das YouTube-Partnerprogramm (YPP) zu bewerben. Interessierte Creatoren müssen allerdings Anforderungen erfüllen: etwa müssen sie eine Basis von mehr als 1.000 Abonnenten haben und innerhalb von 90 Tagen mehr als 10 Millionen Aufrufe erreichen. „Sind sie für das Programm zugelassen, können sie Anzeigen vor den Videos abspielen lassen beziehungsweise an diesen verdienen“, heißt es weiter.

„Das erste und branchenführende Partnerprogramm von YouTube hat den Einsatz von Langform-Videos grundlegend verändert. Jetzt mischen wir die Karten neu, indem wir das Programm auch für Shorts-Creator:innen öffnen und eine entsprechende Umsatzbeteiligung einführen“, wird Neal Mohan, CPO von YouTube zitiert.

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Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

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