Verbraucherschutz

Über ein Jahr Widerrufsrecht: So kommt es dazu

Veröffentlicht: 01.12.2022 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 01.12.2022
Mann liegt weinend auf Laptop

Das Widerrufsrecht endet grundsätzlich 14 Tage nach dem Beginn der Widerrufsfrist. Soweit so gut. Einige Händler sind sogar so kundenfreundlich und gehen auf einen Monat hoch. Im Maximum können es sogar einmal 90 Tage sein, dann meist aber nur über eine gesonderte Rücknahmegarantie. Aber ein Jahr muss wirklich zu viel des Guten sein. Es ist aber möglich, wenn man das Gesetz genau liest. Wollen Sie zuerst die gute, oder die schlechte Nachricht hören?

Minimum: 14 Tage

Grundsätzlichen steht den Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen, also Bestellungen über beispielsweise das Internet oder per Telefon, ein Widerrufsrecht gegenüber dem Händler zu. Der Kunde hat damit die Möglichkeit, den geschlossenen Vertrag ohne die Angabe eines Grundes einseitig rückabzuwickeln. Gegen die Rückgabe der bestellten Ware kann er dann sein Geld zurückfordern. Soweit so gut.

Auf das Bestehen des Widerrufsrechts und die daran geknüpften Bedingungen hat der Unternehmer die Verbraucher umfassend hinzuweisen. Grund: Nur, was ein Verbraucher kennt, kann er auch nutzen. (Achtung: Sarkasmus!) Es soll ja schließlich keinem Verbraucher vorenthalten werden, was er alles darf.

Fristbeginn erst mit Information

Die Widerrufsfrist beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss. Das ist in den meisten Fällen bereits die Bestellung oder Zahlung, etwa mit Paypal. Abweichend davon beginnt die Widerrufsfrist beim Verkauf von Waren aber spätestens, sobald der Verbraucher die Ware erhalten hat. Und nun müssen alle Händler sehr stark sein.

Die Widerrufsfrist beginnt jedoch gar nicht erst zu laufen, wenn der Unternehmer den Verbraucher über sein Widerrufsrecht nicht richtig unterrichtet hat. Der Unternehmer kommt dieser Informationspflicht nach, indem er dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung auf der Webseite zur Verfügung stellt, was in den meisten Fällen auch der Fall sein wird. Außerdem, und das ist der Knackpunkt, muss die Widerrufsbelehrung nach Vertragsschluss noch einmal in Textform übermittelt werden. Das macht sich am besten mit der Bestell- und/oder Auftragsbestätigung. Doch genau diese ist nicht immer vollständig. Vor allem bei Plattformen muss hier am besten noch einmal kontrolliert werden.

Das Wichtigste zur Auftragsbestätigung:

  • Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrags zu übersenden; und das spätestens bei der Lieferung der Ware oder bevor mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird. Diese enthält unter anderem die Widerrufsbelehrung.
  • Das muss auf einem dauerhaften Datenträger passieren (z.B. per E-Mail, Computerfax, DVD oder USB-Stick). Hinweis: Ein Link auf die Webseite des Unternehmers reicht nicht aus, denn der ist gerade nicht von Dauer.
  • Tipp: Sofern die Versendung der Rechtstexte als pdf-Datei im Anhang an die E-Mail erfolgt, muss gleichzeitig ein Link zu einem kostenlosen pdf-Reader-Programm übersandt werden.

Folge: Widerrufsfrist

Bei einer fehlerhaften oder unvollständigen Widerrufsbelehrung verlängert sich die Widerrufsfrist auf maximal 12 Monate nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist. Die Frist beträgt dann insgesamt 12 Monate und 14 Tage oder entsprechend der gewählten Widerrufsfrist im Shop auch länger. Danach erlischt das Widerrufsrecht. Das unendliche Widerrufsrecht, wie es bis 2014 galt, gibt es glücklicherweise nicht mehr. (Das war übrigens die gute Nachricht) 

Wird innerhalb der 12 Monate die Belehrung über das Widerrufsrecht nachgeholt, beginnt die Widerrufsfrist ab diesem Zeitpunkt.

Unabhängig: Frist zur Rücksendung 

Nicht zu verwechseln ist die Widerrufsfrist mit der Rücksendung selbst. Um sein Widerrufsrecht durch Fristablauf nicht zu verlieren, kann ein Verbraucher den Widerruf erklären, beispielsweise durch eine Mail. Damit ist die Frist gewahrt. Sofern keine Abholung durch den Unternehmer in der Widerrufsbelehrung formuliert ist, ist der Verbraucher nun verpflichtet, die Waren ohne unnötige Verzögerung und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab Widerruf zurückzusenden. In einem Fall, in dem die Rücksendung in mehreren Teilen erfolgte, musste der Händler die Rücksendung sogar noch mehrere Monate nach Fristablauf akzeptieren.

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Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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