Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2023
Zunächst war nicht klar, wann die Übergangsfrist für die Marktplätze beendet wird. Ursprünglich sollte die Übergangsfrist zum 1. Januar 2023 auslaufen, doch die Frist wurde auf den 1. Juli 2023 verlängert.
Einige Marktplätze hatten allerdings bereit angekündigt, dass sie den Prüfpflichten bereits zum 1. Januar nachkommen. Wir haben die Marktplätze angefragt, ab wann sich Online-Händler auf Konsequenzen gefasst machen müssen.
Amazon
Amazon teilte uns mit, dass sie wie gesetzlich vorgeschrieben den 1. Juli 2023 als Stichtag nutzen werden. Mit einer Seller E-Mail, die vor Weihnachten verschickt wurde, wiesen sie Händler noch mal auf die entstehenden Pflichten hin. Zudem hat Amazon eine Informationsseite im Sellercentral veröffentlicht.
Hier wird den Händlerinnen und Händlern auch empfohlen, sich dennoch unmittelbar um die ordnungsgemäße Registrierung zu kümmern. Denn häufig ist mit einer Wartezeit von mehreren Wochen zu rechnen.
Ebay und Kaufland
Auch Ebay und Kaufland teilten uns mit, dass sie sich nach den gesetzlichen Vorgaben richten und ab dem 1. Juli 2023 anfangen werden, die rechtlichen Prüfpflichten umsetzen werden und ab dann mit Konsequenzen zu rechnen ist.
Händler sollten ihrer Registrierungspflicht bei der Stiftung EAR in jedem Fall rechtzeitig nachkommen und die Registrierungsnummer bei den entsprechenden Marktplätzen angeben.
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