Verbraucherzentrale klagt gegen Eventim

Veröffentlicht: 10.02.2023
imgAktualisierung: 10.02.2023
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 1 Min.
10.02.2023
img 10.02.2023
ca. 1 Min.
Eventim
© T. Schneider / Shutterstock.com
Die Verbraucherzentrale Bundesverband reicht eine Musterfeststellungsklage gegen Eventim ein.


Während der Corona-Pandemie wurden zahlreiche Konzerte und Veranstaltungen abgesagt. Viele Tickets wurden über den Ticketanbieter Eventim gekauft. Beim Versuch, den Kaufpreis zurück zu fordern, wurde in vielen Fällen nicht der komplette Ticketpreis zurückerstattet, einzelne Preisbestandteile, wie beispielsweise eine Buchungsgebühr wurden oft eingehalten. 

Betroffene Verbraucher können sich Klage anschließen

Eventims Vorgehen hält der Verbraucherzentrale Bundesverband für rechtswidrig und geht dagegen mit einer Musterfeststellungsklage vor, wie der Verband in einer Pressemitteilung bekannt gab. 

Auch wenn es sich im Einzelfall nur um wenige Euro handelt, ergibt das bei tausenden Betroffenen eine enorme Geldsumme, die Eventim einbehält. Marktmacht darf nicht dazu führen, dass ein Unternehmen eine rechtswidrige Praxis durchdrückt, so die Verbraucherschützer. Das Bayrische Oberste Landesgericht soll nun Rechtssicherheit schaffen. 

Auf der Seite der Verbraucherzentrale Bundesverband können Verbraucher checken, ob ihr Fall zur Klage passt und sich gegebenenfalls der Klage anschließen. Wenn sich zwei Monate nach Registereröffnung mindestens 50 Verbraucher angeschlossen, geht das Verfahren vor Gericht weiter.

Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Expert/in für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Veröffentlicht: 10.02.2023
img Letzte Aktualisierung: 10.02.2023
Lesezeit: ca. 1 Min.
Artikel weiterempfehlen
KOMMENTARE
0 Kommentare
Kommentar schreiben