Geografische Herkunftsangabe

Toblerone bald ohne Matterhorn

Veröffentlicht: 06.03.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 14.03.2023
Tobleroneverpackung am Matterhorn

Die dreieckige Schokolade von Toblerone ist für die Schweizer Herkunft bekannt, doch nun wird sie nicht mehr in der Schweiz produziert. Das hat auch Auswirkungen auf das Design des Produktes, wie der Spiegel berichtet. Denn momentan ziert das Matterhorn die Verpackung der Süßigkeit, doch die „Swissness“-Regelung sorgt dafür, dass dies bald nicht mehr erlaubt ist. 

Produktion in die Slowakei verlegt

Toblerone wird vom Unternehmen Mondelez produziert, welches nun plant, die Schokolade zukünftig nicht mehr nur in der Schweiz herzustellen, sondern auch in der Slowakei. Daher darf das Produkt nicht mehr als schweizerisch bezeichnet werden. Die Swissness-Regelung verbietet direkte oder indirekte Hinweise auf die geografische Herkunft von Waren. Dazu gehört auch die Abbildung des Matterhorns. Ab Sommer dieses Jahres wird daher ein neues Logo auf der Verpackung abgebildet. „Ein modernisiertes und gestrafftes Berglogo, das mit der geometrischen und dreieckigen Ästhetik übereinstimmt“, so der Konzern. 

Bald nur noch „established in Switzerland“

Auch den Slogan „of Switzerland“, darf so nicht mehr verwendet werden. In Zukunft heißt es dann „established in Switzerland“ beziehungsweise „in der Schweiz gegründet“. 

Doch Experten vermuten, dass dies keine negativen Auswirkungen auf den Verkauf des Produkts hat. Der Werbeexperte Frank Bodin geht davon aus, dass den wenigsten auffallen wird, dass es sich nun nicht mehr um das Matterhorn handelt. 

Die „Swissness“-Regelung  ist seit 2017 in Kraft. Da die „Marke Schweiz“ ein besonders hohes Ansehen genießt, soll die Regelung davor schützen, dass Verbraucher über die Herkunft der Produkte getäuscht werden, so soll der Wert der Marke langfristig erhalten bleiben. Damit ein Lebensmittel die Schweizer Herkunftsangabe tragen darf, pssen mindesten 80 Prozent der Rohstoffe aus der Schweiz kommen (bei Milch und Milchprodukten sogar 100 Prozent) und die wesentlichen Verarbeitungsschritte müssen in der Schweiz erfolgen.

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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