Markenrechtsverletzung

Adidas geht doch nicht gegen Black Lives Matter vor

Veröffentlicht: 29.03.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 29.03.2023
Adidas Logo

Die drei Streifen sind Adidas heilig, das haben sie bereits in mehreren Markenrechtsstreitigkeiten bewiesen. Jetzt hat sich das Unternehmen wohl etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt, als es gegen die Black Lives Matter Organisation vorgehen wollte. Nach zwei Tagen rudert Adidas bereits wieder zurück, wie die Tagesschau berichtete. 

Gelbe Streifen sorgten kurzzeitig für Streit

Das Logo einer zentralen Stiftung der US-Bewegung besteht aus drei gelben Streifen. Adidas hat das Design markenrechtlich schützen lassen und geht regelmäßig mit Klagen gegen die Verwendung ähnlicher Designs vor. So legte der Konzern Anfang der Woche beim US-amerikanischen Patent- und Markenamt gegen die Verwendung der drei Streifen seitens der Black Lives Matter Organisation, auf Bekleidung, Taschen und Websites, vor. 

Die Stiftung hat das Design mit drei gelben Streifen im November 2020 angemeldet und für Tassen, Kleidung, Tassen und Armbänder genutzt. 

Adidas rudert zurück

Nur zwei Tage später rudert Adidas allerdings wieder zurück. „Wir sind bereits im Begriff, den Widerspruch gegen die Markenanmeldung der Black Lives Matter Global Network Foundation zurückzuziehen“, heißt es von einer Sprecherin des Konzerns. 

Die Stiftung Black Livevs Matter Global Network Foundation wurde bereits 2013 von den Urhebern der Bewegung gegründet. In den vergangenen Jahren wurde sie nach Polizeigewalt mit tödlichem Ausgang an schwarzen Amerikanern immer bekannter. 

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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