Richter und Richterinnen sind nicht zur Zeiterfassung verpflichtet

Veröffentlicht: 05.04.2023
imgAktualisierung: 05.04.2023
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
05.04.2023
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Richter sitzt am Schreibtisch
© Africa Studio / Shutterstock.com
Die Zeiterfassungspflicht soll nicht für Richter und Richterinnen gelten. Diese arbeiten nämlich nicht nach Zeit.


Die Stechuhr-Entscheidung versetzt so manches arbeitgebende Unternehmen in Stress. Das einzige, was wirklich klar ist: Die Einrichtung eines Zeiterfassungssystems ist im Prinzip schon seit vorgestern Pflicht, nur die Umstände sind eben noch nicht klar, weil der Gesetzgeber bisher nicht nachgebessert hat.

Für Richter und Richterinnen soll diese Pflicht aber nicht gelten. Das geht aus einem Schreiben der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts hervor.

Richter und Richterinnen arbeiten nicht nach Zeit

Der Auslöser des Schreibens ist die Frage eines Bürgers, der auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes eine Auskunft verlangt hatte. Diese Auskunft wurde nun auf „Frag den Staat“ veröffentlicht. Konkret heißt es, dass Richter und Richterinnen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit frei sind. Der Umfang des geschuldeten Einsatzes bestimme sich nicht nach einer festgelegten Arbeitszeit, sondern nach der in der richterlichen Geschäftsverteilung zugewiesenen Aufgaben.

Im Umkehrschluss bedeutet das, dass die Pflicht zur Zeiterfassung die richterliche Freiheit einschränken würde.

Kritik aus der Arbeitswelt

Im weitesten Sinne beruft sich die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts also auf eine Art Vertrauensarbeitszeit. Inwiefern Vertrauensarbeitszeiten generell mit der Stechuhr-Entscheidung vereinbar sind, ist aktuell noch umstritten. Für das Antwortschreiben gibt es laut Golem jedenfalls Kritik von Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall. „Man erwartet von der Wirtschaft offenbar, dass sie eine Vorschrift lückenlos umsetzt, die nach Ansicht des Gerichts schon nicht zu dessen eigener Arbeitsorganisation passt“, wird Zander mit Verweis auf einen Beitrag der FAZ zitiert. 

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Sandra May

Sandra May

Expert/in für: IT- und Strafrecht

Veröffentlicht: 05.04.2023
img Letzte Aktualisierung: 05.04.2023
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