Falle für Unternehmer

Handelsregister von wegen: So sieht eine betrügerische Zahlungsaufforderung aus

Veröffentlicht: 10.05.2023 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 10.05.2023
Person tätigt Überweisung am Smartphone

Auf den ersten Blick sehen sie täuschend echt aus: Zurzeit kursieren zunehmend Rechnungen im Zusammenhang mit einer Eintragung im Handelsregister. „Amtsgericht“ prangert auf dem Briefkopf, begleitet von einem Wappen – und einer extrem kurzen Zahlungsfrist: Im Schreiben, das der Redaktion vorliegt, sollte die Summe von stolzen 784,00 Euro binnen drei Tagen auf das angegebene Konto überwiesen werden. 

Der Empfänger, der uns das Schreiben zur Verfügung gestellt hat, hat sich nichts Böses gedacht und war kurz davor zu zahlen. Anlass gab es für ein solches Schreiben nämlich durchaus, da sich der Unternehmenssitz kürzlich geändert hatte. Doch dann fiel auf, dass es sich bei der im Schreiben angegebenen Bankverbindung um eine aus Litauen handelt. Und bei genauerem Hinsehen fielen dann noch andere Ungereimtheiten auf. 

Betrügerische Rechnung: „Bitte innerhalb von drei Tagen zahlen!“

Die Täter nutzen solche tatsächlichen Anknüpfungspunkte offenbar regelmäßig und verschicken ihre ungerechtfertigten und gefälschten Rechnung häufig zeitnah nach einer Veröffentlichung. Das berichtet das Landeskriminalamt, das wie einige andere Institutionen schon länger vor den Schreiben warnt. Man muss womöglich nicht einmal Laie sein, um das Schreiben nicht zu hinterfragen: Neben dem zeitlichen Aufhänger gibt es alles Mögliche, was sich auch sonst vernünftigerweise auf solch einer Zahlungsaufforderung finden könnte: 

Zahlungsaufforderung HReg 052023

Da ist das Landeswappen ganz oben, darunter der Schrift „Amtsgericht“ (das eine entsprechende Eintragung ins Handelsregister durchführt), der Absender lautet auf eine „Zentrale Zahlstelle“, es gibt Verweise auf gesetzliche Vorschriften, Angaben zur Zahlung, eine (ungewöhnlich) knappe Frist und ein Verweis auf Mahngebühren. Schlussendlich grüßt hochachtungsvoll ein namentlich genannter Richter am Amtsgericht München. 

Zentrale Zahlstelle? Geld landet im Ausland 

Diesen Richter gibt es tatsächlich, allerdings ist er Richter am Landgericht München. Was eher ein Punkt für diejenigen ist, die sich mit gerichtlichen Geschäftsverteilungsplänen auseinandersetzen, ist nicht der einzige Hinweis auf den fragwürdigen Charakter der Rechnung. So deutet zwar vieles im Schreiben auf einen Bezug zu Bayern bzw. München hin, neben dem Richter etwa der Sitz der als Absender angegebenen Zentrale Zahlstelle. Doch wo im Briefkopf nicht nur das Amtsgericht nicht näher bezeichnet wird, ist da eben auch das Landeswappen – von Nordrhein-Westfalen.

Im wortwörtlichen Sinne bemerkenswert ist letztlich aber eine andere Angabe. Bemerkt man die Länderkennung am Anfang der IBAN rechtzeitig, kann einen das vor der Durchführung der Zahlung schützen. Bemerkt man sie zu spät, ist sie nur noch ein schmerzhafter Hinweis darauf, dass es schwierig bis unmöglich sein könnte, das Geld wieder zurückzubekommen. LT steht hier nämlich für Litauen, und Rechtshilfeersuchen zu Konten in anderen Mitgliedstaaten sind womöglich aufwändig. Zumal der Erfolg fraglich sein könnte, wenn auch die Konto-Eröffnung oder -Führung unter eher zwielichtigen Umständen erfolgt. Auf die weitere Ermittlung, oder vielmehr deren Durchführung, können solche Umstände Auswirkungen haben, wie etwa ein aktueller Bericht in der FAZ nahelegt. 

Schreiben erhalten – was tun?

Wer ein solches Schreiben erhält, der tut gut daran, dieses auf entsprechende Hinweise für mögliche Irreführungs- oder Betrugsabsichten zu untersuchen. Im Umlauf sind durchaus unterschiedliche Versionen, die sich beispielsweise im Hinblick auf Absender oder Frist unterscheiden. Rückversichern kann man sich etwa beim angeblichen Absender, wobei hier natürlich nicht auf jene Kontaktdaten zurückgegriffen werden sollte, die im Schreiben selbst angegeben sind, sondern über die offiziellen. Häufig geben die Gerichte auf ihren Websites auch ihre Bankverbindungen an. 

Ist es bereits „zu spät“, wurde die Zahlung also schon getätigt, so rät das LKA Niedersachsen, umgehend die eigene zuständige Bank zu kontaktieren. Gleich, ob nun bereits eine Zahlung getätigt wurde oder nicht, kann der Fall bei der zuständigen Polizeibehörde angezeigt werden. 

Kommentare  

#1 Simon Lärcher 2023-05-11 11:20
Hallo und guten Morgen,
ein weiterer Hinweis zum genannten Fall. Aufforderungen dieser Art (angebliche Kosten bei HR-Eintragungen ) kommen auch von sog. Adressverlagen/ Betrügern aus Deutschland. Die rechnungsähnlic h aufgemachten Zahlungsaufford erungen (natürlich ohne rechtlichen Grund) verlangen häufig Zahlungen auf deutsche Bankkonten.
In meinem Fall waren es insgesamt 8 Zahlungsaufford erungen nach einem Neueintrag im Handelsregister . Ich habe daraufhin konsequent Strafanzeigen erstattet und die Empfängerbanken in Deutschland auf den strafrechtlich relevanten Sachverhalt des Kontoinhabers schriftlich auf das Verhalten hingewiesen. Dies führt in aller Regel zu einer umgehenden Kontodeaktivier ung seitens der kontoführenden Banken. Welche Bank hat schon gern Besuch von der Polizei!!
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