Unfairer Wettbewerb

Modehändler New Yorker geht gegen Levi’s vor

Veröffentlicht: 13.06.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 13.06.2023
Levi's Jeans

Der deutsche Modehändler New-Yorker geht mit einer kartellrechtlichen Klage gegen das Jeans-Label Levi’s vor. Ursprung der Klage ist ein markenrechtlicher Streit der beiden Parteien. Vor rund 10 Jahren ging Levi’s gegen New Yorker vor, da New Yorker ein bestimmtes Design der Nähte auf den Gesäßtaschen der Hosen verwendete, welches sich Levi’s hat schützen lassen, wie fashionunited berichtete.

Naht in Form eines Doppelbogens geschützt

Bereits 2014 musste New Yorker eine Niederlage gegen Levi’s einstecken. Levi’s ließ sich die Gestaltung der Nähte an der Gesäßtasche bereits 1943 schützen. Daneben hat Levi’s noch weitere Erkennungszeichen, die sich das Unternehmen hat schützen lassen, etwa die kleine Lasche an Taschen oder Nähten. 

2014 entschied das OLG Hamburg (Urteil vom 18.09.2014, Az. 3 U 96/12), dass New Yorker bestimmte Jeans-Modelle aus dem Sortiment nehmen soll. Außerdem wurde ein Schadensersatz von 50 Euro verlangt – pro verkaufter Hose. 

New Yorker sind nicht die Einzigen, gegen die Levi’s vorging. Von 2001 bis 2007 hat Levi’s fast 100 Klagen gegen Konkurrenzunternehmen eingereicht. Doch aktuell klagt Levi’s noch gegen Konkurrenten. Im November 2022 ging das Jeans-Unternehmen gegen die kalifornische Marke Hammies vor. Davor unter anderem gegen Green Tab, Yves Saint Laurent, Vineyard Vines und Kenzo. 

Einschränkung des Wettbewerbs

New Yorker vertritt die Auffassung, dass Levi’s mit seinem Verhalten ganz bewusst die Mitbewerber behindert und so den fairen Wettbewerb einschränkt. So sollen die Vertragsstrafen zum Beispiel „völlig außer Verhältnis“ stehen. 

Auch sollen in die Unterlassungserklärungen Designs mit aufgenommen werden, so New Yorker, die nicht unter die geschützten Designs von Levi’s fallen. Levi’s soll somit den Schutzbereich der Marken „ungerechtfertigt ausdehnen“ und „Mitarbeiter:innen stark einschränken“, was wettbewerbswidrig sein soll. So soll Levi’s sich eine „profitable Einnahmequelle“ auf Kosten der Konkurrenz schaffen wollen. 

New Yorker-Inhaber Friedrich Knapp kündigt an: „Wir werden uns dagegen mit allen Mitteln zur Wehr setzen.“ Zudem hofft er auf Mitstreiter:innen aus der Branche. 

Levi’s hingegen verteidigt seine Trademarks und bezieht sich darauf, einige der ältesten und angesehensten Trademarks der Welt zu nutzen. beispielsweise die kleine Lasche an Taschen oder Nähten, auch „The Tab“ genannt. Dieses wurde bereits 1938 eingetragen und somit seit über 80 Jahren verwendet. 

Neben den umfangreichen Leistungen in puncto Rechtssicherheit im Online-Shop bietet der Händlerbund auch den Rundum-Service für Markenrecht. Mit den neuen Markenrecht-Paketen bekommen Unternehmen umfangreiche Unterstützung bei der Markenanmeldung. Weitere Informationen zu den Markenrechts-Paketen finden Sie hier.

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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Kommentare  

#1 H.S 2023-06-14 13:43
Die Anwälte freuen sich auf jeden Fall.
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