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Workation: Welches Recht gilt beim Mobile Office im Ausland?

Veröffentlicht: 19.07.2023 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 19.07.2023
Mann mit Laptop am Strand

Spätestens seit den Lockdowns ist klar: Neben Homeoffice-Lösungen gibts es auch noch das sogenannte Mobile Office. Hier können Mitarbeitende frei entscheiden, von welchem Standort sie arbeiten. Wichtig ist nur, dass sie dafür sorgen, dass sie tatsächlich ihre Arbeitsleistung erbringen können. Von daher steht dem Mix aus Urlaub und Arbeit von Mallorca aus doch nichts mehr im Wege – oder etwa doch?

Es gilt das Recht des Aufenthaltslandes

Es ist durchaus verlockend, seinen Arbeitsort zeitweise woanders hin zu verlagern. Die Ferienwohnung auf Usedom ist dabei auch nicht das Problem. Problematisch wird es, wenn Mitarbeitende auf Workation gehen. Unter Workation versteht man dabei die mobile Arbeit aus dem Ausland. Was vielen nicht bewusst ist, ist der Umstand, dass in dem Moment, wo in einem anderen Land die Arbeit aufgenommen wird, auch das Recht des jeweiligen Landes gilt. Dieser Grundsatz greift bereits ab der ersten Minute Arbeit, also auch dann, wenn ich im Skiurlaub in Österreich eben doch noch kurz eine Frage mit meinem Teammitglied kläre. 

Aber: Was bedeutet das? Nun, das bedeutet, dass die Mitarbeitenden dann beispielsweise an die dortigen Arbeitsschutzbestimmungen bezüglich Höchstarbeitszeit und Pausenregeln gebunden sind. In manchen Ländern muss vorher sogar eine Genehmigung eingeholt werden, bevor man überhaupt arbeiten darf.  Sozialversicherungstechnisch kann Workation auch zur echten Herausforderung werden: Oftmals ist die Erlaubnis zum Arbeiten an eine Meldepflicht in dem betreffenden Land gebunden, damit Mitarbeitende auch weiter sozial- und rentenversichert sind. 

Feiertage: Ein bekanntes Problem aus Deutschland

Weniger fremd dürfte deutschen Arbeitgeber:innen die Sache mit den Feiertagen sein: In Deutschland sind unterschiedliche Feiertage in den Bundesländern nichts Ungewöhnliches. Arbeitet ein Mitarbeiter von Berlin aus, so hat er am dortigen Frauentag frei. Dafür darf er dann für die sächsischen Kolleg:innen einspringen, wenn diese am Buß- und Bettag nicht arbeiten müssen. Das Gleiche gilt natürlich auch für die Arbeit im Ausland: Mitarbeitende müssen sich an die Feiertage halten. 

Einschränkungen in Arbeitsverträgen 

Für arbeitgebende Unternehmen kann der Umstand, dass das Recht des Aufenthaltslandes gilt, umständlich werden. Hat man besonders viele reisefreudige Mitarbeitende, müssen Feiertage und andere Arbeitsschutzgesetze berücksichtigt und eingeplant werden. Es kann daher sinnvoll sein, in Arbeitsverträgen die Möglichkeit von Mobile Office zu beschränken. Denkbar ist beispielsweise eine Beschränkung auf das deutsche Bundesgebiet. Wird trotz dieser Einschränkung heimlich aus dem Ausland heraus gearbeitet, kann das sogar arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, 

Neben den umfangreichen Leistungen in puncto Rechtssicherheit im Online-Shop bietet der Händlerbund auch den Rundum-Service für Arbeitgeber. Mit den neuen Arbeitsrecht-Paketen stehen Arbeitgebern nicht nur umfangreiche Vorlagen und Checklisten zur Verfügung, sondern auch die Rechtsberatung. Weitere Informationen zu den Arbeitsrecht-Paketen finden Sie hier.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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