In dieser Woche geht es wieder um das Widerrufsrecht. Ein Gewerbetreibender stellt verschiedene Produkte aus Metall her. Für eine Sonderanfertigung benötigt er spezielles Werkzeug, welches er in einem Shop bestellt. Dieser hat allerdings Lieferschwierigkeiten. Als sich abzeichnet, dass die Ware nicht rechtzeitig geliefert werden kann, behilft er sich anders, um wiederum seine Bestellung fertigzustellen. Als die Ware schließlich doch kommt, schildert der Gewerbetreibende die Situation, erklärt den Widerruf und schickt das Werkzeug zurück. Der Online-Shop schreibt den Kaufpreis auf dem Kundenkonto gut. Das findet der Gewerbetreibender komisch und bittet um Überweisung. Zu Recht?
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Wenn ich als Kunde jedoch vom Kauf zurücktrete, weil der Verkäufer seinen Vertrag nicht einhalten kann (zu späte Lieferung) ist das gerechtfertigt. Nach diversen Rechtsprechunge n könnte K sogar zusätzlich auf Schadensersatz klagen, wenn ein Schaden nachweisbar ist (Kunde von K springt ab, Werkzeug muss woanders teurer organisiert werden ggf. mit Expressversand)
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Antwort der Redaktion
Hallo Dirk,
guter Punkt, allerdings ist es so, dass die bloße Einhaltung einer Lieferzeitangab e im Shop noch nicht zum Rücktritt berechtigt. Hier erfährst du, warum: onlinehaendler-news.de/.../...
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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