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Solche Beispiele sind u.a. Schuld daran, dass immer mehr Endverbraucher Händlern Schaden zufügen.
Nicht mehr nachdenken, einfach bestellen und dann zurücksenden nach dem Motto, "...was gehts mich an!"
Ja, wir sind die Gruppe ohne Rechte, und wenn Recht mal auf unserer Seite, können wir es nicht durchsetzen.
Wie kommt es eigentlich, dass wir Händler einen so schlechten Stand haben und man uns alles zumuten darf? Wir sollten auch mal streiken …
Schönes Beispiel aus der Praxis: Ein Verbraucher bestellt ein Ersatzteil für seine individuelle Gebäudetechnik. Es handelt sich dabei um einen extrem selten nachgefragten elektronischen Antrieb (E-Motor), von dem es auch noch verschiedene Ausführungen gibt. Der Antrieb muss eine ganz bestimmte Leistung und Drehrichtung haben, um in der Originalanlage eingesetzt werden zu können.
Dieser Motor ist wegen seines hohen Einkaufspreises , der individuellen Leistung (Nm) und der seltenen Nachfrage beim Händler nicht lagernd. Daher muss dieses Ersatzteil erst beim Hersteller (anhand einer individuellen Seriennummer speziell für die beim Kunden verbaute Originalanlage) bestellt werden.
Der Hersteller schließt im B2B-Verhältnis die Rücknahme des Motors vom Händler direkt aus. Dem Händler bleibt nichts anderes übrig, als dem zuzustimmen, um die Ware geliefert zu bekommen. Damit geht der Händler das Risiko ein, im Falle eines Widerrufs durch den Verbraucher auf der Ware sitzenzubleiben.
Und es kam wie es kommen musste: Der Verbraucher sendet den Antrieb zurück und widerruft den Kaufvertrag. Angeblich hat er nicht versucht, den Antrieb einzubauen. Eventuelle Beschädigungen durch einen unsachgemäßen Einbau lassen sich jedoch nur nach einer aufwändigen Überprüfung des Bauteils feststellen.
Nach einigem Hin und Her landet der Fall daher vor Gericht und wird (oh Wunder) zugunsten des Verbrauchers entschieden.
Der Motor wäre trotz der seltenen Nachfrage und der speziell nach Seriennummer des Hauptsystems getätigten Bestellung ein eigenständiges Antriebssystem, welches später vom Händler (theoretisch) auch anderweitig noch verkauft werden könnte (falls innerhalb der nächsten 100 Jahre mal noch ein Kunde genau dieses Teil benötigt - Anm. d. Autors). Man könnte mit diesem Motor ja auch irgendetwas anderes antreiben.
Der Händler bleibt also auf allen Kosten im 4-stelligen Bereich sitzen (Gerichtskosten , Anwaltskosten, Anwalt der Gegenseite, Rücksendekosten , Einkaufspreis für den Motor, Transportkosten vom Hersteller zum Händler, Lagerkosten, Entsorgungskost en oder alternativ kostspielige Überprüfung des elektrischen Bauteils vor einem Weiterverkauf in 100 Jahren).
Was für ein Irrsinn und was für eine tolle Möglichkeit für unlautere Mitwettbewerber , die Konkurrenz ordentlich zu beschäftigen.
Bei dem Händler handelt es sich natürlich um unser Geschäft, die Infos stammen also aus erster Hand.
Unfassbar!!! Welch ein Schwachsinn!!!
Hallo,
vielen Dank für diesen Beitrag. Entscheidungen der Gerichte sind ja tatsächlich immer wieder überraschend.
Gibt es denn eine Grenze, ab welchem ein Wiederverkauf zum reduzierten Preis nicht mehr zumutbar wäre?
Schließlich könnte auch der Anbieter des beispielhaften "Kissen mit Familienfoto" das Kissen mit reduziertem Preis anbieten. Ein neues Kissen geht für 2 oder 3 Euro sicher auch irgendwann einmal weg.
Also wo ist die Grenze?
Danke.
Peter
___________________________________
Antwort der Redaktion
Hallo Peter,
bei dem Kissen mit Familienfoto darf das Widerrufsrecht typischerweise ausgeschlossen werden. Hinzu kommt ja noch, dass so ein Familienfoto schließlich auch personenbezogen e Daten enthält. Du dürftest dieses Produkt also sogar gar nicht ohne Weiteres weiterverkaufen . Alles, was einen echten, persönlichen Bezug zum Kunden hat, darf ausgeschlossen werden. Auch beispielsweise Kuscheltiere, auf denen der Name und das Geburtstagdatum gestickt sind, können ausgeschlossen werden.
Bei zugeschnittener Meterware wird in aller Regel kein Ausschluss möglich sein. Eine Ausnahme besteht möglicherweise, wenn es sich um ein ungewöhnlich kleinen Abschnitt handelt, der nur schwer verkäuflich ist. Dazu gibt es allerdings keine Rechtsprechung. Dem wirken viele Stoffanbieter entgegen, indem sie Mindestlängen von beispielsweise einem halben Laufmeter als Mindestabnahmem enge definieren.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
Wenn du groß genug bist, darfst du den Spieß dann umdrehen - dann darfst du Staat, Vereine, Ämter und Behörden abzocken, bekommst die Milliarden noch hinterher geworfen. Leider gehören wir nicht zu denen, die groß genug sind.:(
Witzig, man braucht den Text gar nicht bis zum Ende lesen und weiß schon nach der Überschrift wie das Gericht entscheidet. Nämlich wie immer. Als Händler bist du Nichts. Null Rechte, aber sich vom Staat, Vereinen, Ämtern und Behörden abzocken lassen, dafür ist man gut genug.
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Nicht mehr nachdenken, einfach bestellen und dann zurücksenden nach dem Motto, "...was gehts mich an!"
Ja, wir sind die Gruppe ohne Rechte, und wenn Recht mal auf unserer Seite, können wir es nicht durchsetzen.
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Dieser Motor ist wegen seines hohen Einkaufspreises , der individuellen Leistung (Nm) und der seltenen Nachfrage beim Händler nicht lagernd. Daher muss dieses Ersatzteil erst beim Hersteller (anhand einer individuellen Seriennummer speziell für die beim Kunden verbaute Originalanlage) bestellt werden.
Der Hersteller schließt im B2B-Verhältnis die Rücknahme des Motors vom Händler direkt aus. Dem Händler bleibt nichts anderes übrig, als dem zuzustimmen, um die Ware geliefert zu bekommen. Damit geht der Händler das Risiko ein, im Falle eines Widerrufs durch den Verbraucher auf der Ware sitzenzubleiben.
Und es kam wie es kommen musste: Der Verbraucher sendet den Antrieb zurück und widerruft den Kaufvertrag. Angeblich hat er nicht versucht, den Antrieb einzubauen. Eventuelle Beschädigungen durch einen unsachgemäßen Einbau lassen sich jedoch nur nach einer aufwändigen Überprüfung des Bauteils feststellen.
Nach einigem Hin und Her landet der Fall daher vor Gericht und wird (oh Wunder) zugunsten des Verbrauchers entschieden.
Der Motor wäre trotz der seltenen Nachfrage und der speziell nach Seriennummer des Hauptsystems getätigten Bestellung ein eigenständiges Antriebssystem, welches später vom Händler (theoretisch) auch anderweitig noch verkauft werden könnte (falls innerhalb der nächsten 100 Jahre mal noch ein Kunde genau dieses Teil benötigt - Anm. d. Autors). Man könnte mit diesem Motor ja auch irgendetwas anderes antreiben.
Der Händler bleibt also auf allen Kosten im 4-stelligen Bereich sitzen (Gerichtskosten , Anwaltskosten, Anwalt der Gegenseite, Rücksendekosten , Einkaufspreis für den Motor, Transportkosten vom Hersteller zum Händler, Lagerkosten, Entsorgungskost en oder alternativ kostspielige Überprüfung des elektrischen Bauteils vor einem Weiterverkauf in 100 Jahren).
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vielen Dank für diesen Beitrag. Entscheidungen der Gerichte sind ja tatsächlich immer wieder überraschend.
Gibt es denn eine Grenze, ab welchem ein Wiederverkauf zum reduzierten Preis nicht mehr zumutbar wäre?
Schließlich könnte auch der Anbieter des beispielhaften "Kissen mit Familienfoto" das Kissen mit reduziertem Preis anbieten. Ein neues Kissen geht für 2 oder 3 Euro sicher auch irgendwann einmal weg.
Also wo ist die Grenze?
Danke.
Peter
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Antwort der Redaktion
Hallo Peter,
bei dem Kissen mit Familienfoto darf das Widerrufsrecht typischerweise ausgeschlossen werden. Hinzu kommt ja noch, dass so ein Familienfoto schließlich auch personenbezogen e Daten enthält. Du dürftest dieses Produkt also sogar gar nicht ohne Weiteres weiterverkaufen . Alles, was einen echten, persönlichen Bezug zum Kunden hat, darf ausgeschlossen werden. Auch beispielsweise Kuscheltiere, auf denen der Name und das Geburtstagdatum gestickt sind, können ausgeschlossen werden.
Bei zugeschnittener Meterware wird in aller Regel kein Ausschluss möglich sein. Eine Ausnahme besteht möglicherweise, wenn es sich um ein ungewöhnlich kleinen Abschnitt handelt, der nur schwer verkäuflich ist. Dazu gibt es allerdings keine Rechtsprechung. Dem wirken viele Stoffanbieter entgegen, indem sie Mindestlängen von beispielsweise einem halben Laufmeter als Mindestabnahmem enge definieren.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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