Neue Retouren-Richtlinie birgt Probleme für Amazon-Händler

Veröffentlicht: 25.02.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 25.02.2015

Online-Händler, die ihre Produkte über Amazon verkaufen, sind mit den neuen Richtlinien für die Rücksendung verpflichtet, in jedem Land, in welchem verkauft wird, eine eigene lokale Rücksendeadresse (z.B. für Rücksendungen nach einem Widerruf) einzurichten. Andernfalls müssen die Händler die Kosten für eine Rücksendung selbst tragen.

Welt aus Geld

(Bildquelle Welt aus Geld: pogonici via Shutterstock)

Betroffen sind alle Händler, die von einem internationalen Amazon-Marketplace versenden.

“You will either provide customers with a local return address within the applicable elected country (e.g., if you list an offer on Amazon.com, the local return address must be within the United States) or pay the return shipping costs to have the item returned to an international location. This may be in the form of a prepaid returns label or a reimbursement of return shipping costs incurred by the buyer.”

Bietet ein deutscher Online-Händler seine Produkte auch auf den ausländischen Amazon-Plattformen an, ist er verpflichtet eine Rücksendeadresse im jeweiligen Zielland anzugeben. Wer also als deutscher Händler Produkte über amazon.co.uk vertreibt, muss zwangsläufig eine eigene Rücksendeadresse im Vereinigten Königreich angeben oder die Kosten für die Rücksendung selbst tragen – ein teurer Spaß.

Amazon begründet diese neue Regelung damit, dass Verbrauchern die hohen Rücksendekosten ins Ausland nicht aufgebürdet werden soll. Am 12. März 2015 sollen die neuen Regelungen in Kraft treten.

Rechtliche Zulässigkeit der Retouren-Regelung

Wie so oft stellt sich bei derartigen krassen Einschränkungen gegenüber den Händlern die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit.

Das Gesetz sieht vor, dass die Waren im Falle eines Widerrufs an die Adresse des Verkäufers zurückgesendet werden. Es darf eine zusätzliche Rücksendeadresse in der Widerrufsbelehrung angegeben werden. Indem Amazon eine eigene Rücksendeadresse im jeweiligen Zielland fordert und andernfalls die Kostentragung für die Rücksendung den Händlern auferlegt, wird nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Verbraucher bekommt quasi mehr, als ihm per Gesetz zusteht. Wie so oft müssen Händler mit den strengen Vorgaben der Plattform leben.

Hinsichtlich der Gestaltung der Widerrufsbelehrung ergeben sich aber zahlreiche Probleme in der Umsetzung. So ist die in der Widerrufsbelehrung grundsätzlich anzugebende Adresse nach unserer Auffassung stets der Sitz des Händlers, bei einem deutschen Händler also die reguläre deutsche Geschäftsanschrift. Es darf eine zusätzliche Rücksendeadresse in der Widerrufsbelehrung angegeben werden, dies wäre dann die ausländische Adresse. Spezielle Anbieter (z.B. Salesupply) wollen die Kostentragung für Online-Händler minimieren und den Rücksendeprozess an der lokalen ausländischen Adresse übernehmen.

Eine Differenzierung hinsichtlich der Kostentragung bei einer Rücksendung sieht das gesetzliche Muster zur Widerrufsbelehrung samt den Gestaltungsvorschlägen nicht vor. Dort wird als Formulierung für die Kostentragung vielmehr vorgeschlagen „Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.“ oder „Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.“ Eine Regelung „Soweit die Rücksendung an unsere deutsche Adresse erfolgt, tragen wir die Kosten der Rücksendung der Waren. Erfolgt die Rücksendung an die [französische/englische etc.] Adresse, tragen Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren“ oder inhaltlich ähnliche Formulierungen sind vom gesetzlichen Muster nicht vorgesehen. Ob eine solche Kostentragungsregelung zulässig wäre, ist damit aktuell nicht geklärt. Wirkliche Rechtssicherheit besteht damit nur, wenn der deutsche Händler weiterhin seine deutsche Adresse als einzige Widerrufsadresse verwendet und in den „sauren Apfel“ der Kostentragung beißt.

Auf Anfrage von OnlinehändlerNews hat sich Amazon bisher nicht zu den Details der Regelung geäußert.

Kommentare  

#10 Kristina 2016-10-26 15:27
Bei aller Kritik muss sich jeder Verbraucher / Käufer selbst fragen,
inwieweit er/sie dieses Ganze Konstrukt durch eigene Ignoranz/ Trägheit/ Indifferenz gefördert und forciert hat.
WARUM muss man denn jeden Fitzelkram ONLINE kaufen anstatt seinen lokalen Läden in der Nähe mal einen Besuch abzustatten?
Herrjeh !! "KLICK-KLICK-KL ICK" vom gemütlichen Sofa aus, BLOSS nicht bewegen !
LEUTE, IHR STEUERT DAS GANZE DOCH! ( auch wenn die Dummen/ Ignoranten/ Faulen niemals aussterben werden )
Irgendwann gibt es GAR keine Geschäfte mehr, nix mit Bummeln, nix mit Beratung vor Ort, alles wird nur noch von Verkaufs- und Versandrobotern gemacht !
Ist das nicht grauenhaft?

BEWEGT EUCH und kauft nicht jeden Mist online ! Vor allem, beschwert Euch nicht, denn WIR ALLE haben es doch in der Hand durch unser Kaufverhalten !
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#9 Kristina 2016-10-26 15:23
Solange der Kunde dies mitmacht und auch forciert bzw. fordert (!)
wird sich der Markt anpassen bzw wird es dies alles geben.
"Die Dummen werden nicht aussterben".
Man sollte bei aller Kritik immer im Kopf behalten, daß SIE, - DU - ICH als Verbraucher entweder den Onlinehandel durch Trägheit STÄRKT ( Klick-klick-kli ck - vom Sofa aus )
oder sich mal BEWEGT indem er/ sie vor die Tür geht und bei seinem OFFLINE- Händler um die Ecke etwas kauft.
LEUTE STÄRKT DOCH MAL EURE LOKALE WIRTSCHAFT !!! Kauft nicht allen Kram online sondern geht zum Laden um die Ecke ! Dann müsst Ihr euch zwar mal ein wenig bewegen aber DAS ist Nachhaltig ! ( Wollt Ihr doch alle, oder? )
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#8 Eric 2015-04-06 17:21
Der Kunde kann natürlich mehr bekommen, als ihm per gesetzlichem Mindeststandard zusteht. Die gesetzlichen Regelungen sind der MINDESTstandard . Ebenso wie es Händlern unbenommen ist, auch weiterhin trotz geändertem Widerrufsrecht kostenfreie Retouren anzubieten, was quasi auch alle großen Händler nach wie vor anbieten, ist es natürlich möglich, auch solche Zusatzregelunge n im Sinne der Kunden zu treffen.

Grundsätzlich gilt da dann halt: wenn ich einen Marktplatz eines Unternehmens nutze, dann immer zu den Regeln, den dieses Unternehmen dafür aufstellt, was dann ja auch entsprechend in AGB und sonstigen Regelungen niedergeschrieb en ist, dem stimme ich zu, wenn ich den Marktplatz nutze.

Diese Regeln können im Einzelnen rechtlich einer Prüfung vielleicht nicht standhalten, wie das mit der Bestpreisregelu ng der Fall war, aber solange das nicht auch so festgestellt wird gilt eine Regelung natürlich erst einmal und man muss sich daran halten. Es wird ja umgekehrt kein Händler gezwungen, bei Marktplatz X Waren anzubieten. Das tun die Händler wenn ein Marktplatz attraktiv ist, d. h. dort viele potentielle Kunden unterwegs sind. Und wo sind viele Kunden unterwegs? Bei einem für den Kunden attraktiven Marktplatz. Was macht einen Marktplatz für Kunden attraktiv? Schnelle und bequeme Abwicklung und möglichst hohe Standards bzgl. Verbraucherrech te! D. h. das, was Händler einerseits beklagen, schafft erst die Grundlage dafür, dass ein Marktplatz von Kundenseite her stark nachgefragt wird.

Ebenso wie das häufig beklagte Widerrufsrecht als solches tragende Grundlage dafür ist, dass der Onlinehandel überhaupt so erfolgreich geworden ist in Deutschland, obwohl die Deutschen allgemein wenig technikaffin sind und sich sehr viel Zeit mit Neuerungen im Konsumbereich lassen. Durch die Decke gegangen ist er nun einmal wegen der Gewissheit Dinge bei Nichtgefallen "zurückgehen" lassen zu können - ein ganzer Versandhandelsr iese ist nur damit als Werbespruch binnen wenigen Jahren aus dem Nichts zum Milliardenkonze rn geworden ("...oder schick's zurück").

Deswegen, die Retourenkosten nicht zu isoliert betrachten, sie sind indirekt Teil der Werbung, weswegen gut beratene Versender ja auch offensiv mit den Rechten, die der Kunde eigentlich ohnehin hat, werben, also besonders einfache Rücksendung versprechen. Mit Retouren muss man einfach leben und sie einpreisen.
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#7 Christian 2015-03-02 13:16
Ich werde mich dann vom Verkauf im Ausland zurückziehen oder einfach jeden Artikel teurer machen.
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#6 RK 2015-02-26 22:36
vermutlich ist es völlig sinnlos, aber ich habe gerade eine sehr gefrustete, aber direkt und höflich gehaltene Mail an den Support geschickt. Da wird sich keiner rühren, aber wenn dort genügend Beschwerden eingehen, besteht vielleicht die kleine Chance, dass irgendwas passiert. Aber Amazon hat in letzter Zeit schon häufiger Kritik einstecken müssen - vielleicht möchten sie jetzt eher weitere vermeiden.
Weil wie schon einige gesagt haben - erst verführen und dann im Regen stehen lassen.

Ich kann mir aber vielleicht sogar blanke Absicht vorstellen - anders als manche denken: den Entscheidungstr ägern muss klar sein, dass sich das 90% der Händler nicht leisten können. Also erscheinen sie vielleicht kurz vor dem Startdatum dieser Umsetzung selbst als "Retter" und bieten die Übernahme der ganzen Retourenabwickl ung in ihren örtlichen Zentren an. Sie erscheinen dann als große Helden und kassieren aber mit dieser einfachen List nochmal ab - also nicht nur die Gebühren/Rückbu chungsgebühren, sondern für den ganzen "Service". Eine selbst erschaffene eierlegende Wollmilichsau (für Kunden sind Retouren einfacher, also mehr Bestellungen, mehr Gebühren, mehr Rückabwicklungs gebühren). Nur so ein Gedanke...
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#5 Roma 2015-02-26 09:40
Denkanstoß: Vielleicht ist das auch in diesem speziellen Fall die ganz normale Amazon-Masche?H ändler stimmulieren, anfüttern und alles total schmackhaft machen, dann gucken was sich gut verkauft, Händler ausschalten in dem die Spielregeln unfair gestaltet werden, selbst abkassieren... ;-)
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#4 S.Schwarzmann 2015-02-26 08:07
Woher soll ich eine Rücksendeadress e im Ausland nehmen? Wir werden den Verkauf auf den internationalen Marktplätzen zum 12.3.2015 einstellen. Ich als kleiner Händler kann mir das nicht leisten.
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#3 Birgit Ochsenkühn 2015-02-25 22:51
die sollten sich lieber um Ihre Server kümmern, haben soeben festgestellt, dass ein Teil unserer Produkte einem falschen anbieter zugeordnet wurden und unsere restlichen Produkte als nicht verfügbar gekennzeichnet sind, obwohl genügend Lagerbestand eingetragen ist.
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#2 Immer Up-To-Date 2015-02-25 18:34
Ja genau, Herr Cosic hat recht!
Wenn Amazon sich Änderungen in dieser Richtung wünscht, dann müssen sie in jedem betreffenden Land selbst eine Rücksendeadress e bereithalten und von dort gesammelt und kostengünstig heimtransportie ren.
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#1 Gabrijel Cosic 2015-02-25 14:27
Das ist schon Frecheit. Erst agressiv Werben, Anrufe wegen Angebot International zu erweitern und dann so eine Kalte Dusche. Eine Retoure aus Frankreich per UPS kostete mich 59 € kürzlig und zwar für einen Artikel das 90 € Wert war. Wenn die Kunden wissen das es kostenlos ist dann gibt es Zalando Effekt also Bestellen, gucken, zurücksenden. Also International werden wier es Wahrscheinlich nicht mehr machen wenn Amazon selber keine Lösung dazu anbietet in Form vom eigenen Lager dort benutzen und Faire Konditionen.
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