„Laut gegen Nazis“ lässt sich Nazi-Codes markenrechtlich schützen

Veröffentlicht: 13.10.2023
imgAktualisierung: 13.10.2023
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
13.10.2023
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Markenrecht
© Mongta Studio/Shutterstock.com
Der Verein „Laut gegen Nazis“ lässt sich Nazi-Codes markenrechtlich schützen, um den Verkauf zu verhindern.


Der Hamburger Verein „Laut gegen Nazis“ hat sich die Buchstabenkombination  „VTR LND“ markenrechtlich schützen lassen. VTR LND steht für Vaterland und wird häufig von Rechtsextremen als Aufdruck auf Shirts verwendet. Der Verein kann so entsprechende Shops markenrechtlich abmahnen und verlangen, dass der Verkauf mit solchen Shirts unterlassen wird. Partner und Unterstützer der Aktion ist die Werbeagentur Jung von Matt, wie der Standard berichtet. 

Shopbetreiber werden abgemahnt

Der Verein gab auf seiner Webseite bekannt, dass Shopbetreiber, die die Buchstabenkombination weiter nutzen, eine Abmahnung erhalten werden. „Da wir jetzt die Rechte an den Codes besitzen, sorgen wir dafür, dass sie den betreffenden braunen Merch vernichten müssen“, so der Verein. Sollten Shops das nicht unterlassen, kann eine Schadensersatzforderung und eine Gerichtsverhandlung folgen. Mit dem eingenommenen Geld will der Verein sich weitere Markenrechte sichern. 

In der Szene werden noch weitere Begriffe ohne Vokale verwendet, wie „HKN KRZ“ und „HTLR“, die bisher nicht markenrechtlich geschützt sind. Langfristig plant der Verein sich auch diese Begriffe markenrechtlich schützen zu lassen, um einen Verkauf zu verhindern. 

Nichtbenutzung kann zum Verhängnis werden

Nach der sogenannten Benutzungsschonfrist von fünf Jahren könnte der Benutzungszwang dem Verein zum Verhängnis werden. Denn nach fünf Jahren unterliegen Marken dem Benutzungszwang, das heißt, die Marke muss auch tatsächlich verwendet werden. Mitbewerber können sonst die Löschung der Marke beantragen. Außerdem kann die Nichtbenutzung dem Markeninhaber vorgehalten werden, wenn er selbst gegen den Gebrauch der Marke von Dritten vorgehen will. 

Neben den umfangreichen Leistungen in puncto Rechtssicherheit im Online-Shop bietet der Händlerbund auch den Rundum-Service für Markenrecht. Mit den neuen Markenrecht-Paketen bekommen Unternehmen umfangreiche Unterstützung bei der Markenanmeldung. Weitere Informationen zu den Markenrechts-Paketen finden Sie hier.
Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Expert/in für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Veröffentlicht: 13.10.2023
img Letzte Aktualisierung: 13.10.2023
Lesezeit: ca. 2 Min.
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KOMMENTARE
1 Kommentare
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anja
16.10.2023

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hass und hetze sollte in alle richtungen bestraft werden, wobei diese praxis recht einseitig betrieben wird.