Shopbetreiber werden abgemahnt
Der Verein gab auf seiner Webseite bekannt, dass Shopbetreiber, die die Buchstabenkombination weiter nutzen, eine Abmahnung erhalten werden. „Da wir jetzt die Rechte an den Codes besitzen, sorgen wir dafür, dass sie den betreffenden braunen Merch vernichten müssen“, so der Verein. Sollten Shops das nicht unterlassen, kann eine Schadensersatzforderung und eine Gerichtsverhandlung folgen. Mit dem eingenommenen Geld will der Verein sich weitere Markenrechte sichern.
In der Szene werden noch weitere Begriffe ohne Vokale verwendet, wie „HKN KRZ“ und „HTLR“, die bisher nicht markenrechtlich geschützt sind. Langfristig plant der Verein sich auch diese Begriffe markenrechtlich schützen zu lassen, um einen Verkauf zu verhindern.
Nichtbenutzung kann zum Verhängnis werden
Nach der sogenannten Benutzungsschonfrist von fünf Jahren könnte der Benutzungszwang dem Verein zum Verhängnis werden. Denn nach fünf Jahren unterliegen Marken dem Benutzungszwang, das heißt, die Marke muss auch tatsächlich verwendet werden. Mitbewerber können sonst die Löschung der Marke beantragen. Außerdem kann die Nichtbenutzung dem Markeninhaber vorgehalten werden, wenn er selbst gegen den Gebrauch der Marke von Dritten vorgehen will.
Neben den umfangreichen Leistungen in puncto Rechtssicherheit im Online-Shop bietet der
Händlerbund auch den
Rundum-Service für Markenrecht. Mit den neuen Markenrecht-Paketen bekommen Unternehmen umfangreiche Unterstützung bei der Markenanmeldung. Weitere Informationen zu den Markenrechts-Paketen finden Sie
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