E-Privacy-Verordnung

Verstößt YouTubes Adblocker-Erkennung gegen EU-Recht?

Veröffentlicht: 08.11.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 08.11.2023
Adblocker

Um auf YouTube Werbung zu umgehen, wird von vielen Nutzer:innen ein Adblocker verwendet. YouTube versucht allerdings gegen die Nutzung von Werbeblockern vorzugehen, indem es Techniken zur Erkennung einsetzt. Datenschützer sehen hierin allerdings einen Verstoß gegen den Datenschutz, wie Heise berichtete. 

Warnhinweis und Rausschmiss

In den USA hat YouTube zunächst Warnhinweise bei Nutzer:innen, die einen Adblocker aktiviert hatten, eingeblendet. Der Hinweis konnte von Nutzer:innen allerdings einfach weggeklickt werden. Daraufhin verschärfte YouTube die Maßnahmen und schmiss Nutzer:innen nach drei Videos raus, wenn der Adblocker aktiviert war. 

Auch in Deutschland wurden Warntafeln eingeblendet, wenn ein Adblocker aktiviert war. 

Um überhaupt zu wissen, ob ein Adblocker aktiviert ist, muss YouTube möglicherweise auf Daten zugreifen, die auf dem Endgerät gespeichert sind. Dafür ist allerdings eine Einwilligung der Nutzer:innen nötig, das schreibt die E-Privacy-Richtlinie der EU vor. Eine solche Einwilligung holt sich YouTube jedoch nicht ein. 

Beschwerde gegen YouTube eingelegt

Der Datenschutz-Aktivist Alexander Hanff hat eine Beschwerde gegen YouTube bei Irlands Datenschutz-Kommission (DPC) eingelegt. Der Datenschützer erwartet, dass die DPC Schritte gegen YouTube einleitet. Er verlangt, dass die DPC YouTube dazu auffordert, das Erkennungsverfahren zu stoppen. Er ist der Ansicht, dass das Auslesen der Daten, ob ein Adblocker eingesetzt wird, ohne Einwilligung illegal ist. Diese Auffassung vertritt auch Patrick Breyer, EU-Abgeordneter der Piratenpartei. Er verlangt von der EU-Kommission, eine Antwort auf die Frage, ob das Abgreifen der Daten, ob ein Adblocker aktiviert ist, zu den Informationen gehört, für die eine Einwilligung notwendig ist. 

Eine YouTube Sprecherin gab allerdings an, dass die Adblocker-Erkennung nicht auf dem Endgerät vonstattengeht, sondern nur innerhalb YouTube ausgeführt wird. 

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Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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