Aufruf der Verbraucherschützer

Sammelklage gegen Vodafone – Verbraucherschützer ermutigen Kunden, sich anzuschließen

Veröffentlicht: 24.04.2024 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 24.04.2024
Shop des Internetanbieters Vodafone

Eine Preiserhöhung bei Vodafone hat offenbar juristische Konsequenzen: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die einseitige Verteuerung der laufenden Internet- und Festnetzanschlüsse für nicht rechtens. Nun ruft der Verband betroffene Kundinnen und Kunden dazu auf, sich einer Sammelklage anzuschließen.

Preiserhöhung bei Vodafone ohne Grundlage?

Konkret geht es um den Umstand, dass Vodafone 2023 die Preise für bestehende Internet- und Telefonanschlüsse um fünf Euro anhob, wobei die Erhöhung während der Vertragslaufzeit einseitig stattgefunden hatte. Nach Ansicht der Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer gab es für die Preisanpassung allerdings keine rechtliche Grundlage.

Aus diesem Grund hat der vzbv eine Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht, der sich Betroffene ab sofort anschließen können. „Wegen fünf Euro Mehrkosten im Monat scheuen vielen Menschen wohl den Gang vor Gericht. Mit der vom Verbraucherzentrale Bundesverband eingereichten Sammelklage können Verbraucher:innen unkompliziert und kostenlos zu ihrem Recht kommen“, kommentiert vzbv-Vorständin Ramona Pop laut offizieller Mitteilung. „Wenn das Verfahren erfolgreich ist, können Verbraucher:innen direkt Geld zurückbekommen.“

Betroffene können sich ins Klageregister eintragen

Kundinnen und Kunden von Vodafone, die von der Preiserhöhung betroffen sind, können sich demnach kostenfrei der Klage anschließen. Laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband betrifft dies sowohl Verträge mit der Vodafone GmbH als auch solche mit der Vodafone West GmbH sowie der Vodafone Deutschland GmbH. Verträge rund um den Mobilfunk seien indes nicht inbegriffen. 

Um sich der Klage anzuschließen, ist für Betroffene notwendig, sich ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz einzutragen. Der Bundesverband verweist auf einen Schadensersatz oder Rückerstattungen, die im Fall des Erfolgs winken.

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Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

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