Darf ich meine Kundschaft zu Bewertungen auffordern?

Veröffentlicht: 28.05.2024
imgAktualisierung: 28.05.2024
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
28.05.2024
img 28.05.2024
ca. 2 Min.
Bildschirm, auf dem zur Bewertungsabgabe aufgefordert wird
© Erstellt mit Dall-E
So können Online-Händler ihre Kundschaft rechtlich sicher zur Abgabe von Bewertungen motivieren. Tipps und wichtige rechtliche Hinweise zur Bewertungsaufforderung per E-Mail und Post.


Online-Händler:innen kennen das Problem: Häufig geben nur die Leute eine Bewertung ab, die unzufrieden mit der Bestellung sind. Wenn bei der Kundschaft alles glattgelaufen ist, wird schlicht vergessen, dass es die Möglichkeit einer Rezension gibt. Sowohl auf dem Marktplatz als auch im eigenen Shop sind Kundenbewertungen jedoch für Interessierte ein ausschlaggebender Faktor. 

Kann ich eine Mail zur Bewertungsaufforderung versenden?

Viele Online-Händler:innen rufen der Kundschaft die Möglichkeit der Bewertung noch einmal ins Gedächtnis, indem sie nach Abschluss der Bestellung eine E-Mail versenden, die an die Möglichkeit einer Bewertungsabgabe erinnert. Allerdings ist hier Vorsicht geboten. Bei der Aufforderung oder Erinnerung an eine Bewertung handelt es sich um Werbung. Und Werbung per E-Mail darf (bis auf einige Ausnahmen) nur versendet werden, wenn der Kunde oder die Kundin dazu eingewilligt hat. Der BGH hat 2018 dazu entschieden, dass es sich auch bei einer Bewertungsaufforderung, die mit einer Rechnung verschickt wird, um Werbung handelt. Eine Bewertungsaufforderung via E-Mail ist also nur dann okay, wenn die Kundschaft dem Zusenden von Werbung zugestimmt hat. Auch dann, wenn die Aufforderung zusammen mit der Rechnung oder einer anderen informativen E-Mail versendet wird.

Kann ich per Post die Kundschaft zur Bewertung auffordern?

Eine weitere Möglichkeit, Kund:innen an eine Bewertung zu erinnern, ist die Werbung per Brief. Werbung via Post unterliegt nicht so strengen Anforderungen wie das Werben per E-Mail. Eine Briefwerbung ist nur dann nicht erlaubt, wenn der Empfänger ausdrücklich widersprochen hat. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein „Bitte keine Werbung“-Sticker am Briefkasten angebracht wurde. 

Um Portokosten und Aufwand zu sparen, kann die Erinnerung, eine Bewertung abzugeben, auch direkt der Ware mit beigelegt werden. Ein aufgedruckter QR-Code, der die entsprechende Landingpage verlinkt, vereinfacht den Prozess für die Kundschaft. 

Darf ich die Leute für eine (gute) Bewertung belohnen?

Wenn die einfache Bitte nach einer Bewertung nicht ausreicht, gehen einige Händler:innen einen Schritt weiter und versprechen eine Belohnung, etwa in Form eines Gutscheins, falls eine Bewertung abgegeben wird. Dieses Vorgehen ist allerdings nicht ganz unproblematisch. Einige sprechen hier sogar schon von gekauften Bewertungen. Es ist nicht per se verboten, eine Bewertung mit einer Gegenleistung zu koppeln, allerdings muss bei Veröffentlichung der Bewertung darauf hingewiesen werden, dass es hier eine Gegenleistung gab. Händler:innen sollten allerdings abwägen, ob solche Bewertungen für Glaubwürdigkeit gegenüber der Kundschaft sorgen. 

Wenn Händler:innen sich an einige Spielregeln halten, spricht also nichts dagegen, die Kundschaft daran zu erinnern, eine Bewertung abzugeben.

Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Expert/in für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Veröffentlicht: 28.05.2024
img Letzte Aktualisierung: 28.05.2024
Lesezeit: ca. 2 Min.
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KOMMENTARE
3 Kommentare
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Siri
04.06.2024

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Werbung per Post kann man ausdrücklich über die Robinsonliste widersprechen. Wenn ich es recht im Kopf habe, können da Unternehmen Karteien einsehen/mit ihren Kundenkarteien abgleichen und sind auf der sicheren Seite, falls ein Kunde hier z.b. ausdrücklich widersprochen hat, wird keine Post rausgeschickt.
Varth Dader
29.05.2024

Antworten

Das muss man erstmal in Relation setzen...

Wenn ein Wirt fragt, ob's geschmeckt hat, ist das dann nach dieser Auslegung auch Werbung?

Die Fairness ist dabei irgendwie flöten gegangen. Ungerechte "Bewertungen" von eingeschnappten Kunden oder auf Kununu kennt man ja, das ist dann also Meinungsfreihei t, aber wenn das Einholen einer positiven Meinung so eingeschränkt ist, dann ist irgendwie die Chancengleichhe it für positive und negative Bewertungen nicht gegeben.

Gleichzeitig bietet z. B. Amazon die Möglichkeit, die Bewertung beim Kunden anzufragen. Dann müsste man erstmal zerbröseln, ob der Kunde durch die Nutzung von Amazon der "Werbung" zugestimmt hat. Google bietet ebenfalls die Möglichkeit, einen "Bewertungslink " zu erstellen, den man an seine Kunde schicken kann. Wer ist da für was verantwortlich?...

Deutschland...
Torsten
29.05.2024

Antworten

Das war mit Abstand die dümmste Entscheidung im Zusammenhang mit der DSGVO. Ich habe regelmäßig Bewertungen erhalten. Die Quote lag bei schätzungsweise 90 %. Mit der DSGVO habe ich keine Aufforderung mit der Rechnung mehr verschickt, die Quote ging auf 1 % runter und weniger. Ich habe nicht die technischen Möglichkeiten dies mit der Bestellung der Dienstleistung abzufragen. Ergo, seit 2018 habe ich kaum noch Bewertungen erhalten. Zwar zeige ich überall die Möglichkeit, aber es macht kaum jemand.

Im Übrigen erhalte ich vom Händlerbund nach E-Mail Anfragen auch Anfragen zur Bewertung, denen ich nie eingewilligt habe. Scheinbar gibt es doch noch Schlupflöcher...

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Antwort der Redaktion

Hallo Torsten,

dass problematische an Bewertungsbitte n ist, dass diese durch den Bundesgerichtsh of als Werbung eingestuft wurden.

Werden solche Anfragen ohne Einwilligung per Mail herausgeschickt , ist das rein rechtlich gesehen problematisch. Die Folge kann eine Abmahnung sein. Auf der anderen Seite sind Unternehmen natürlich auf Bewertungen angewiesen. Ob man also trotz der gesetzlichen Lage solche Bewertungen herausschickt, ist Frage des unternehmerisch en Risikos.

Mit den besten Grüßen
die Redaktion