Wann sind Waren wegen ihrer schnellen Verderblichkeit vom Widerruf ausgeschlossen?

Veröffentlicht: 21.07.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 23.03.2016

Die neu ausgestalteten Ausschlussgründe finden sich seit dem 13.06.2014 in § 312 g Absatz 2 BGB. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde. Was genau darunter zu verstehen ist, ist bei den meisten Händlern noch unklar. Wir klären daher auf, welche Waren als „verderblich“ gelten und wo daher ein Widerrufsrecht nicht besteht.

Lebensmittel online shoppen

(Bildquelle Lebensmittel online shoppen: Nerthuz via Shutterstock)

Lebensmittel, Schnittblumen, lebende Pflanzen - Mittlerweile kann man fast alles online bestellen. Für Händler dieser sensiblen Produkte besteht jedoch die Gefahr, dass sie nach einer Rücksendung nur noch wertlose verdorbene Waren zurückerhalten. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber deshalb einen speziellen Ausschlussgrund vom Widerrufsrecht eingeführt. Um in der Praxis richtig zu handeln, müssen Händler aber genau wissen, welche Waren unter diesen Ausschlussgrund fallen.

Definition „schnell verderblich“

Waren können dann schnell verderben, wenn nach ihrem Transport und ihrer Verweildauer beim Verbraucher ein verhältnismäßig erheblicher Teil ihrer Gesamtlebensdauer abgelaufen wäre, wie das etwa häufig bei (einigen) Lebensmitteln und regelmäßig bei Schnittblumen der Fall sein dürfte. Entscheidend für die Verderblichkeit ist also, dass es sich um Waren handelt, die sich in absehbarer Zeit nach der Versendung aufgrund eines unumkehrbaren natürlichen Vorgangs so verschlechtern, dass ein bestimmungsgemäßer Gebrauch nicht mehr möglich ist bzw. das Haltbarkeitsdatum verstrichen ist.

Maßgeblich ist dabei insbesondere der unumkehrbare natürliche Verderb. Lebende Pflanzen (z.B. lebende Bäume, Balkon- oder Gartenpflanzen) haben eine Lebensdauer von mehreren Monaten oder gar Jahren. Bäume haben sogar eine zu erwartende Gesamtlebensdauer von mehreren Jahrzehnten. Damit handelt es sich nicht um „schnell verderbliche Waren“ (vgl. Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 04.12.2012, Az.: 2 U 154/12). Auch bestimmte Lebensmittel (z.B. Tee) haben nach einer Hinsendung zum Kunden und anschließenden Rücksendung an den Händler noch keinen erheblichen Teil ihrer Gesamtlebensdauer eingebüßt und sind somit nicht schnell verderblich. Auch bei einem Cognac des Jahrgangs 1919 ist nicht von einer schnellen Verderblichkeit auszugehen.

Die für das jeweilige Produkt üblicherweise zu erwartende Gesamtlebensdauer ist mit der Regel-Widerrufs-Frist von 2 Wochen in Relation zu setzen. Bei einem Blumenstrauß kann man im Durchschnitt von einer Gesamtlebensdauer von 7-10 Tagen ausgehen. Die Schnittblumen wären also verdorben, bevor die Regel-Widerrufsfrist von 2 Wochen abgelaufen ist. Damit handelt es sich bei diesen Schnittblumen um schnell verderbliche Waren und der Widerruf ist ausgeschlossen.

Was ist mit falscher Pflege oder unsachgemäßer Behandlung?

Nun kommt es bei besonders sensiblen Pflanzen (z.B. Jungpflanzen) immer mal wieder vor, dass eine unsachgemäße Behandlung des Kunden zu einem Verderb beiträgt. Entscheidend ist jedoch nicht, wie lange sich die tatsächlich gelieferten Produkte beim Kunden gehalten haben, sondern wie lange sich vergleichbare Produkte üblicherweise halten. In der Entscheidung des OLG Celle (s.o.) kam es also nicht darauf an, dass die Bäume kurz nach der Lieferung abgestorben waren, weil die Kundin sie nicht eingepflanzt hatte. Eine falsche Pflege führe nicht dazu, dass die Waren auch automatisch schnell verderblich werden.

Kommentare  

#1 Benjamin Suhl 2022-06-21 21:03
Ich habe einen Blumenstrauß bestellt. Dieser ist nicht angekommen bei mir und ich habe keine Benachrichtigun g erhalten. Jetzt wird mir mit Inkasso gedroht. Was soll ich tun ?

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Antwort der Redaktion:

Hallo Herr Suhl,

am besten erkundigen sie sich zunächst beim Händler und fragen nach einem Zustellnachweis .
Wenn der Zahlungsdienstl eister ein anderer ist, als der Händler selbst, ist es auch ratsam dort Bescheid zu geben, dass es Probleme bei der Lieferung gab.

Alles Gute und viele Grüße

die Redaktion
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