Wir wurden gefragt: Wie ist online über die Batterieentsorgung zu informieren?

Veröffentlicht: 09.10.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 09.04.2021

Jeder Vertreiber, der gewerblich Batterien an Endnutzer abgibt, hat den Kunden durch gut sicht- und lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms platzierte Schrift- oder Bildtafeln auf die Rückgabemöglichkeiten hinzuweisen. Dies ist natürlich im Online-Handel nicht möglich. Wie können Online-Händler die gesetzliche Pflicht umsetzen?

 

Fragen
© Jan Engel / Fotolia.com

In Bezug auf die Erteilung der gesetzlichen Informationspflichten hat das Batteriegesetz eine spezielle Lösung für den Online-Handel vorgesehen: „Wer Batterien im Versandhandel an den Endnutzer abgibt, hat die Hinweise […] in den von ihm verwendeten Darstellungsmedien zu geben oder sie der Warensendung schriftlich beizufügen.“.

Betroffen von dieser Informationspflicht sind Händler, die Batterien bzw. batteriebetriebene Produkte (mit im Lieferumfang enthaltene Batterien) zum Verkauf anbieten. Werden lediglich batteriebetriebene Produkte ohne die benötigten Batterien verkauft, besteht keine Hinweis- und Rücknahmepflicht nach dem Batteriegesetz.

Umsetzung im Online-Shop

Im Online-Shop wird die Einrichtung einer separaten Schaltfläche empfohlen, unter die die Hinweise zur Batterieentsorgung eingestellt werden. Die Bezeichnung der Schaltfläche sollte „Hinweise zur Batterieentsorgung“ lauten. 

Um der Hinweispflicht zu entsprechen, empfehlen wir den folgenden Hinweistext zu verwenden:

„Hinweise zur Batterieentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung: Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.“  

Es ist nicht ausreichend, die „Hinweise zur Batterieentsorgung“ lediglich in den AGB zu regeln und diese an den Endnutzer zu übermitteln! Alternativ besteht die Möglichkeit, den Hinweistext auf einem gesonderten Blatt der Warensendung beizulegen.

Umsetzung auf Plattformen

Sofern es technisch nicht möglich ist, eine zentral abrufbare Schaltfläche mit den Hinweisen einzurichten (wie z. B. bei eBay), muss der Hinweistext in die Artikelbeschreibungen mit eingefügt werden. Dabei sollte sich der Hinweistext allerdings durch Fettdruck oder auffällige Umrahmung von der restlichen Artikelbeschreibung deutlich abheben.

Ist dies technisch nicht möglich, beispielsweise wegen einer begrenzten Zeichenzahl, kann auch hier auf die zweite Variante zurückgegriffen werden – der Hinweistext wird der Warensendung in Papierform beigelegt.

 

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