Rechtlicher Rat: Die beliebtesten Hinweisblätter des Händlerbundes

Veröffentlicht: 28.12.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 28.12.2015

Es ist für Online-Händler nicht einfach, sich bei rechtlichen Fragen durch unverständliche und teil abstruse Gesetze und Urteile zu graben. Gerade durch die sich stetig wandelnden technischen Gegebenheiten im E-Commerce gibt es immer wieder Gesetzesänderungen und neue Bestimmungen, die beachtet werden müssen. Wir haben die Top 5 der beliebtesten Händlerbund-Hinweisblätter herausgesucht.

Hinweisblätter(Bildquelle Fragen: lassedesignen via Shutterstock)

Praktische Tipps zur Bewältigung von Rechtsfragen

Da die meisten Rechtsthemen im Online-Handel sehr komplex sind, sind schlüssige und verständliche Zusammenfassungen wichtig. Der rege Zuspruch zeigt, welchen Bedarf es an kompetenter rechtlicher Unterstützung gib. Aus diesem Grund gibt es bereits seit 2010 eine Auswahl von Hinweisblättern des Händlerbundes. Mittlerweile befinden sich mehr als 80 Hinweisblätter auf der Homepage des Händlerbundes. Besonders 2015 wurden die informativen Hinweisblätter um zahlreiche Studien und Infografiken ergänzt.

Das waren die beliebtesten Hinweisblätter

Um rechtlich am Ball zu bleiben, benötigen Online-Händler einen langen Atem. Besonders die sich stetig wandelnde Rechts- und Gesetzeslage macht es Händlern schwer, einen Überblick zu behalten. Neben unseren regelmäßigen Rechtsartikeln bietet auch der Händlerbund mit seinen über 80 Hinweisblättern eine gute Anlaufstelle für ersten rechtlichen Rat. Die Hinweisblätter dienen zur Information und Hilfestellung, um mit dem eigenen Online-Shop rechtlichen Risiken aus dem Weg zu gehen. Wir haben nachfolgend die fünf am häufigsten heruntergeladenen Hinweisblätter herausgesucht.

Platz 1: Hinweisblatt zum Verkauf von Batterien

Mit mehr als 190.000 Downloads ist das Hinweisblatt zum Verkauf und Rücknahme von Batterien unangefochten auf Platz 1. Das kommt nicht von ungefähr, denn Hinweise beim Verkauf von Batterien haben alle Händler zu erfüllen, die Batterien separat oder in Kombination mit einem Elektro- und Elektronikprodukt verkaufen. Der fehlende Hinweis zur Batterieentsorgung ist für Abmahner ein leicht gefundenes Fressen.

Platz 2: Preisangabe beim Online-Handel

Die Preisangabe ist ein hochsensibler Bereich im Wettbewerb, da sie zum Teil auch steuerrechtliche Vorschriften berührt. Dies gilt umso mehr im Fernabsatzhandel, wo dem Verbraucher anders als im stationären Geschäft nicht ohne weiteres die Möglichkeit eröffnet ist, sich unmittelbar und schnell - etwa durch Nachfragen - die gebotene Klarheit zu verschaffen. Auf besonders großes Interesse stießen daher auch die Hinweise zur korrekten Preisangabe in einem Online-Shop.

Platz 3: Muster-Widerrufsformular

Seit 13. Juni 2014 müssen alle Webseiten, über die ein Verkauf stattfindet, damit ausgestattet sein: das Muster-Widerrufsformular. Für den Verbraucher besteht zwar keine Pflicht zur Verwendung des Formulars. Es soll ihm lediglich die Ausübung des Widerrufsrechts erleichtern. Online-Händler sind jedoch gezwungen, das Formular in ihrem Online-Shop zur Verfügung zu stellen. Da es hier auf den genauen Wortlaut ankommt, fand das Hinweisblatt „Muster-Widerrufsformular“ regen Anklang bei den Lesern. Mit knapp 170.000 Downloads kommt es auf Platz 3.

Platz 4: Die rechtssichere Gestaltung des Bestellablaufs (Button-Lösung)

Ein Online-Shop kommt nicht ohne ihn aus: der Warenkorb samt angehängtem Bestellablauf. Weil es ab diesem Punkt für den Kunden in die „heiße Phase“ geht, und er einen kostenpflichtigen Vertrag abschließen soll, hat der Gesetzgeber strenge Anforderungen an die Gestaltung geschaffen. Das Hinweisblatt „Button-Lösung“ enthält wichtige Informationen und Gestaltungsvorschläge für den rechtssicheren Bestellablauf. Mit mehr als 76.000 Downloads auf Platz 4.

Übrigens: Eine ergänzende Infografik veranschaulicht den abmahnfreien Checkout-Prozess noch einmal bildlich.

Platz 5: FAQ zur Verpackungsverordnung

Online-Händler versenden tagtäglich Waren mit entsprechenden Versandkartons. Noch immer sind nicht alle Online-Händler damit vertraut, dass sie für das Inverkehrbringen dieser Verpackungen einen Obolus bezahlen müssen: und zwar über die Beteiligung an einem sog. dualen System. Der Händlerbund räumt die offenen Fragen vieler Händler in seinem FAQ zur Verpackungsverordnung aus dem Weg.

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