Neue Nutzungsbedingungen: Paypal erweitert Käuferschutz

Veröffentlicht: 26.01.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 26.01.2016

„Wir arbeiten für Sie fortlaufend daran, PayPal sicherer zu machen. Das bringt auch von Zeit zu Zeit Änderungen an den AGB mit sich.“ Alljährlich bastelt Paypal an seinen Nutzungsbedingungen und Datenschutzgrundsätzen. Auch in der letzten Woche kündigte Paypal seinen Nutzern die diesjährigen Änderungen an.

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Sukharevskyy Dmytro (nevodka) / Shutterstock.com

Zum 23. Februar 2016 werden bei der Nutzung von Paypal neue Datenschutzgrundsätze sowie zum 23. März 2016 neue Nutzungsbedingungen (einschließlich der Käufer- und Verkäuferschutzrichtlinien) eingeführt. Aufgrund der teilweise sehr umfangreichen Änderungen haben wir diese einmal etwas genauer angesehen und die wichtigsten Änderungen hier für Sie zusammengestellt.

Neue Käuferschutzrichtlinie ab 23. März 2016

In seiner Käuferschutzrichtlinie führt Paypal den Käuferschutz offiziell auch für Nutzer ein, die nicht über ein eigenes Paypal-Konto verfügen.

Schließlich hat Paypal eine neue Klausel eingefügt, die die Bedingungen für die Erweiterung des Käuferschutzes für Einkäufe auf www.ebay.de regelt. Dort heißt es künftig:

„6. Erweiterung des Käuferschutzes für Einkäufe auf www.ebay.de

6.1 Zusätzlich schützt der PayPal-Käuferschutz den Käufer bei Käufen auf eBay, wenn der Verkäufer trotz Ausübung des Widerrufsrechts durch den Käufer das Geld nicht zurückerstattet.“

Voraussetzung für den Käuferschutz ist unter anderem eine Rückgabeanfrage, die Paypal als Widerrufserklärung gegenüber dem Verkäufer wertet. Der Käufer muss die Ware zügig und unbeschädigt an den Verkäufer zurücksenden. Den Käuferschutzantrag kann der Käufer frühestens 10 Tage, spätestens 30 Tage nachdem er die Rückgabeanfrage eingeleitet hat, stellen. Hat der Verkäufer die Rückgabeanfrage zwar akzeptiert, aber erstattet dennoch den Kaufpreis nicht, muss der Käufer innerhalb von 30 Tagen nachdem er den Artikel im Rückgabeprozess als verschickt markiert hat, den Käuferschutzantrag stellen.

Paypal erstattet dem Käufer den Kaufpreis einschließlich der gezahlten Hinsendekosten (Kosten des Versands an den Käufer). Der Käufer hat jedoch keinen Anspruch gegenüber Paypal auf Erstattung der Rücksendekosten (Kosten des Versands an den Verkäufer). Hat der Online-Händler sich dort zur Übernahme der Rücksendekosten bereit erklärt (z.B. „Ebay Plus“-Händler), muss er sich gesondert um die Rückerstattung dieser Kosten kümmern.

Neue Nutzungsbedingungen ab 23. März 2016

Die Änderung der Paypal-Nutzungsbedingungen sowie der Käufer- und Verkäuferschutzrichtlinie erstreckt sich weitestgehend auf eine redaktionelle Anpassung. Zudem wurden an einigen der Wortlaut klargestellt und Rechtschreibfehler korrigiert.

Bei der Nutzung eines Paypal-Kontos sind bestimmte Aktivitäten in Zusammenhang mit der Nutzung von Paypal verboten. So ist die Führung eines Paypal-Kontos, das mit einem anderen Paypal-Konto verbunden ist, das wiederum in eine von Paypal verbotenen Aktivitäten verwickelt ist, verboten. Paypal stellt hierfür in seiner neuen Version klar, wann genau eine solche „Verbindung“ besteht. Kontensperrungen und andere Sanktionen scheinen damit für Paypal noch einfacher zu werden, da lediglich ein schwammiger „berechtigten Grund zur Annahme“ bestehen muss, dass ein verbundenes Paypal-Konto in von Paypal verbotene Aktivitäten verwickelt ist. Hierfür reicht schon die Angabe falscher Daten oder die Herbeiführung einer übermäßigen Zahl von Beschwerden aus.

Die Gebühren für eine fehlgeschlagene Abbuchung auf einem Bankkonto legt Paypal nicht mehr mit einer Pauschale von 3,00 Euro fest, sondern verweist auf die „von Ihrem Kreditinstitut pro fehlgeschlagener Abbuchung berechneten Gebühren“. Gleiches gilt für eine Rücklastschrift oder fehlgeschlagene Lastschrift.

Neue Datenschutzgrundsätze ab 23. Februar 2016

In den Paypal-Datenschutzgrundsätzen hat Paypal mit Wirkung zum 23. Februar 2016 neben sprachlichen Anpassungen und der Korrektur von Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehlern folgende Änderungen vorgenommen:

Paypal führt eine Liste von Dritten, die Dienste für den Zahlungsdienstleister erbringen und denen gegenüber Paypal Nutzer-Daten weitergibt bzw. offenlegt. Eine Übersicht dieser Dritten gibt es hier. Paypal verpflichtet sich künftig selbst, die Liste von diesen Dritten quartalsweise zu überarbeiten und zu veröffentlichen.

Was müssen Online-Händler tun?

Bis einschließlich 22. März 2016 beziehungsweise 22. Februar 2016 gelten die bekannten Nutzungsbedingungen, Käufer- und Verkäuferschutzrichtlinien sowie die Datenschutzgrundsätze.

Online-Händler brauchen nichts zu tun, um die Änderungen zu akzeptieren, da sie automatisch zum genannten Datum wirksam werden. Sofern Nutzer Paypal zu den geänderten Bedingungen nicht weiter nutzen möchten, senden sie einen Widerruf an: PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., Rechtsabteilung, 22–24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg.

Dies hat jedoch zur Folge, dass das Konto geschlossen werden muss. Dazu können Konteninhaber folgenden Link nutzen: https://www.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_close-account

 

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