Klagen gegen Amazon: Autovervollständigung und Produktsuche in der Kritik

Veröffentlicht: 12.01.2018 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 12.01.2018

Es scheint, als würden sich immer weniger Unternehmen von Amazons Macht einschüchtern lassen – ganz im Gegenteil. Schon wieder wagen zwei Anbieter, den juristischen Weg gegen den US-Konzern einzuschlagen. In Kürze muss sich der Bundesgerichtshof hierzulande mit zwei Klagen gegen Amazon beschäftigen. Sie könnten Signalwirkung haben.

Amazon: Kurzes Logo mit Reflexion
© Jonathan Weiss / Shutterstock.com

Das Gesundheitsunternehmen Gofit und der Taschenhersteller Ortlieb – zwei Unternehmen, die selbst nicht auf dem Amazon Marketplace tätig sind, jedoch juristisch gegen Amazon vorgehen werden. Nach Informationen von t3n starten am 15. Februar 2018 vor dem Bundesgerichtshof entsprechende Verhandlungen, die sich mit zwei Klagen gegen den US-Riesen befassen.

Produktsuche: Ortlieb rügt Auflistung von Konkurrenzprodukten

Im Fall von Ortlieb geht es darum, dass Amazon bei der Anzeige von Suchergebnissen nicht passgenau genug agieren soll. Anders ausgedrückt: Sucht ein Kunde auf Amazon nach einer Ortlieb-Tasche und gibt den Namen des Herstellers in die Suchleiste ein, so sollen nicht nur Produkte von Ortlieb angezeigt werden, sondern eben auch Produkte anderer Hersteller und somit Konkurrenten. Und genau gegen dieses Prozedere will der Hersteller vorgehen.

Bereits vor dem Oberlandesgericht München hatte Ortlieb aufgrund verletzter Marken- und Wettbewerbsrechte gegen Amazon geklagt – und Recht bekommen.

Ergänzung: Ortlieb hat im Rahmen des Themas noch einmal grundsätzlich darauf hingewiesen, dass es einen selektiven Vertrieb der eigenen Produkte gibt: „Der von der Firma angewendete Vertrag zum selektiven Vertrieb erlaubt keinen Verkauf über Amazon oder vergleichbare Marktplätze. Daher handelt es sich bei Artikeln, die zum Verkauf auf Amazon oder anderen Online-Marktplätzen angeboten werden, um Artikel, die entweder von den Marktplätzen selbst oder Drittanbietern auf dem Graumarkt beschafft wurden", heißt es in einem Statement.

Amazon: Gofit beklagt die Autovervollständigung

Beim steiermärkischen Unternehmen Gofit, das sich auf die Bereiche Fitness, Therapie, Wellness und Gesundheit spezialisiert hat, geht es nicht um die Produktsuche, sondern vielmehr um die Autovervollständigung, die von Markenherstellern und Unternehmen in der Vergangenheit immer wieder kritisiert wurde. Gofit möchte vor dem Bundesgerichtshof dagegen vorgehen, dass Amazon den Namen der Marke in der Suche bzw. durch die Autovervollständigung einsetzt.

„Werden im Moment die Suchbegriffe ‚gotFit‘, ‚gofit‘, ‚gof‘ oder ‚gofi‘ in die Suchmaske eingegeben, dann wird im nächsten Schritt eine Ergebnisseite mit Konkurrenzprodukten zu der Fußreflexzonenmassagematte von Gofit angezeigt“, schreibt t3n weiter. Gofit sieht in diesem Vorgehen seine eigenen Markenrechte verletzt. Und nicht nur das: Auch eine „wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung des Verbrauchers“ sei hier gegeben. Hinzu komme, dass das Gofit-Produkt gar nicht auf Amazon erhältlich sei.

Es ist davon auszugehen, dass die Urteile, die der Bundesgerichtshof fällt, mit Blick auf das Markenrecht und die Verwendung von Markennamen in Online-Shops und auf Marktplätzen weitreichende Konsequenzen auf die gesamte Branche haben wird – oder zumindest haben könnte.

 

In einer älteren Version hieß es, dass Gofit auf Amazon nicht aktiv ist und dort keine Produkte erhältlich seien. Es geht jedoch lediglich um das beanstandete Produkt, das auf dem Marketplace nicht verfügbar ist. Der Text wurde entsprechend geändert.

Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

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Kommentare  

#3 Markus 2018-01-16 06:25
@Claudia Hengstler

Danke für den Beitrag. Genau meine Meinung.

Die ganzen "tollen" Klagen gegen Amazon kommen nur von großen Firmen die ihre "heiligen" Marken bloß von den "bösen" Marktplätzen fern halten wollen.

Wenn ich den Begriff schon lese: selektiven Vertrieb
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#2 Claudia Hengstler 2018-01-15 09:03
"Schon wieder wagen zwei Anbieter, den juristischen Weg gegen den US-Konzern einzuschlagen." - "zwei Unternehmen, die selbst nicht auf dem Amazon Marketplace tätig sind"

Es kreiste der Berg... ;)
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#1 gerd 2018-01-12 18:00
Hoffentlich finden noch mehr Unternehmen und Händler den Mut, Amazon mit seinen vielen kritischen und zweifelhaften "Praktiken" mal das Handwerk zu legen.
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