Wir wurden gefragt: Darf die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen erhöht werden?

Veröffentlicht: 25.06.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 25.06.2014

Seit dem 13.06.2014 ist innerhalb der gesamten Europäischen Union gesetzlich verankert: „Die Widerrufrist beträgt 14 Tage“. Damit sind die Unsicherheiten beim internationalen Handel ein für alle Mal beendet. Ebay-Verkäufer mit Top-Bewertung werden aber weiterhin aufgefordert, eine Widerrufsfrist von einem Monat zu verwenden, um ihren Status nicht zu verlieren. Ist diese 1-monatige Widerrufsfrist noch zulässig?

Fragen

(Bildquelle Fragen: Jan Engel via Fotolia)

Was galt bis zum 12.06.2014?

Zwar gab es bis zur großen Gesetzesumstellung zum 13.06.2014 eine gesetzliche Regelwiderrufsfrist von 14 Tagen - doch verwenden dürfen diese Frist nur Online-Händler, die die Übersendung der Widerrufsbelehrung unverzüglich nach Vertragsschluss sicherstellen können. Ansonsten war nach alter Rechtslage von den Online-Händlern eine 1-monatige Widerrufsfrist Pflicht.

Welche Frist gilt seit dem 13.06.2014?

Infolge der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie beträgt die gesetzliche Widerrufsfrist innerhalb der gesamten EU einheitlich 14 Tage, die bis dato geltenden differierenden nationalen Regelungen wurden außer Kraft gesetzt. Die Widerrufsfrist ist nun nach dem Willen des europäischen Gesetzgebers für sämtliche im Fernabsatz geschlossene Verträge innerhalb der EU dieselbe, siehe § 355 Absatz 2 BGB n. F. Damit wurde Artikel 9 der Verbraucherrechterichtlinie umgesetzt. Die 1-monatige Widerrufsfrist ist aktuell im Gesetz nicht mehr explizit verankert.

Darf ich die Widerrufsfrist erhöhen?

Ja. Aus unserer Sicht ist es (weiterhin) zulässig, die Frist zugunsten des Verbrauchers zu erweitern, und damit beispielsweise eine Widerrufsfrist von einem Monat zu gewähren.

Wie kann ich die Frist ändern?

Händlerbund-Mitglieder können eine entsprechende Widerrufsbelehrung mit 1-monatiger Widerrufsfrist in ihrem privaten Mitgliederbereich generieren und herunterladen. Dazu finden Sie im Mitgliederbereich eine entsprechende Abfragemaske im Bereich „Einstellungen Widerrufsrecht für den Verkauf von Ware“.

Die Frist kann auch manuell abgeändert werden:

 

„Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen eines Monats ohne Angabe von
Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt einen Monat ab dem Tag […]“

Achtung: Weitere Stellen innerhalb der Widerrufsbelehrung sind in diesem Zusammenhang nicht zu korrigieren!

 

Kommentare  

#2 Harald Hummer 2014-06-26 16:04
Bin der selben Meinung wie mein Vorredner.
14 Tage finde ich voll ausreichend. Und ob die 4 Wochen bei Ebay für den Verkäufer was bringen wage ich zu bezweifeln. Ich habe nur 14 Tage und keinen
Rückgang im Umsatz diesbezüglich festgestellt.
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#1 Adi Kracher 2014-06-25 16:20
Die verlängerte Widerrufsfrist wie bei ebay, wird doch sicher noch mehr als 14 Tage von einigen Käufern schamlos ausgenützt. Artikel kaufen, für den bestimmten Zweck, im Urlaub z.Bsp. benützt, sauber gemacht und dann zurück geschickt.
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