Bisher werden Online-Händlern, die unverkäufliche Retouren spenden anstatt vernichten wollen, einige Steine in den Weg gelegt. Denn bisher bewerten die Finanzbehörden Sachspenden wie einen Umsatz, auf den die entsprechende Umsatzsteuer anfällt. Damit würde das Spenden von Retouren den Unternehmen nach derzeitiger Rechtslage zusätzliches Geld kosten – doch nun hat das Finanzministerium laut Heise Online eine Möglichkeit aufgezeigt, wie das geändert werden könnte.
Demnach erklärte das Ministerium auf Nachfrage der Grünen-Bundestagsfraktion zwar, dass man Unternehmen nicht von der Umsatzsteuer auf Sachspenden befreien könne, die Händler könnten den Marktwert der unverkäuflichen Retoure allerdings so niedrig ansetzen, dass keine oder nur geringe Umsatzsteuern anfallen.
Katrin Göring-Eckardt, Fraktionschefin der Grünen, forderte von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) einen entsprechenden Erlass, der für Klarheit sorgen solle. Darin solle Scholz klarstellen, „dass Unternehmen nicht verkäufliche Produkte entsprechend bewerten und kostenfrei an gemeinnützige Organisationen spenden können“, heißt es bei Heise Online.
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