Kurzmeldung

Zara erhebt Retourengebühren in Deutschland

Veröffentlicht: 16.05.2022 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 16.05.2022
Filiale des Modehändlers Zara

Werden Retouren kostenfrei angeboten oder nicht? Das ist eine Frage, mit der sich viele Händler auseinandersetzen müssen – vor allem auch Modehändler, da die Retourenquote in diesem Bereich als vergleichsweise hoch gilt. 

Bisher hatte das spanische Modelabel Zara deutschen Kundinnen und Kunden die kostenfreie Variante geboten, doch dies wurde nun geändert. Nach Angaben des Branchenportals FashionUnited müssen Mode-Shopper in Deutschland für Retouren nun eine Gebühr in Höhe von 1,95 Euro einplanen. Dies habe der Mutterkonzern Inditex auf Nachfrage bestätigt.

Keine Gebühr für Retouren, die in Filialen abgegeben werden

Die neue Gebührenregelung von Zara gelte für die Rücksendung von Online-Bestellungen, wenn diese „bei einer Annahmestelle von einem Drittanbieter abgegeben“ werden. Für Kunden, die ihre Rücksendung direkt in einer Zara-Filiale abgeben, entfällt die Gebühr. Die Umstellung des Retourenservices hat bereits Ende April stattgefunden: Auf der Website des Modeanbieters werden die Besucher informiert, dass die neue Rückgaberegelung für alle Bestellungen gelte, die nach dem 26.04.2022 aufgegeben wurden.

Laut Inditex habe bereits ein Großteil der Kundinnen und Kunden die Rückgabe im stationären Handel genutzt. Alle anderen sollen nun ebenfalls dazu bewegt werden, diese Variante zu verwenden und nachhaltiger zu handeln. Mit der hiesigen Umstellung vereinheitlicht Zara überdies das hauseigene Angebot, denn auch in anderen Märkten, namentlich in Österreich und der Schweiz, müssen Kunden für Online-Retouren bereits bezahlen. 

Ob Inditex die neuen Gebühren auch bei anderen Eigenmarken wie Bershka, Massimo Dutti oder Pull & Bear einführen will, sei bisher nicht bekannt.

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Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

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Kommentare  

#1 Dirk 2022-05-17 12:05
Ist ja auch eine tolle Strategie der großen Händler gewesen! Erst jahrelang den Kunden daran gewöhnen, dass alles umsonst ist (und der Versand und Rückversand keine Dienstleistung, die es wert ist, bezahlt zu werden), und dann den Rückwärtsgang einzulegen.
Wobei man sagen muss, dass derartige "Retourengebühr en" als echte Gebühr für die Rückabwicklung einer Retoure natürlich illegal wären, denn nach dem geltenden Widerrufsrecht hat der Kunde Anspruch auf die Rückzahlung des vollen Betrages. Diese "Retourengebühr " muss also dennoch gleichzeitig eine kostenlose Rücksendung beinhalten, da diese ja rechtlich generell vom Käufer zu tragen ist.

Das Werben mit einer "Kostenlosen Rücksendung" und einer gleichzeitiger "Retourengebühr " dürfte sicherlich bald die Gerichte beschäftigen, denn hier wird es vermutlich auf den sehr genauen Wortlaut in Verbindung mit einer direkten Sichtbarkeit bei Kaufabschluss ankommen.
Ein gefundenes Fressen für Verbraucherschü tzer und Abmahnvereine
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