Digital Services Act

Zalando wehrt sich gegen EU-Regulierung

Veröffentlicht: 27.06.2023 | Geschrieben von: Hanna Behn | Letzte Aktualisierung: 27.06.2023
Zalando-Logo auf Smartphone und Webseite im Hintergrund

Neben großen Internetplattformen wie Facebook, Twitter, Google oder Amazon gelten nach Auffassung der EU-Kommission auch für den Modehändler Zalando die Regelungen des Digital Services Act (DSA). Die Festlegung, welche Firmen als „Very Large Online Platforms“ (VLOP) eingestuft werden, traf die EU im April. Bis zum 25. August dieses Jahres müsste Zalando dann die entsprechenden neuen Vorgaben erfüllen – oder gegen die Einstufung vorgehen. 

Und genau das tut Zalando nun, denn diese Kategorisierung passt dem Unternehmen nicht. Es ist das einzige deutsche und europäische Unternehmen auf der Liste der insgesamt 19 Tech-Firmen, die als große Plattform eingestuft wurden. Der Online-Händler setzt sich zur Wehr und reichte Einspruch gegen die Festlegungen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein, wie das Handelsblatt meldet

Zalando: EU-Kommission hat Zahlen fehlerhaft interpretiert

Laut EU-Vorgaben müssen die Online-Anbieter über 45 Millionen aktive Nutzer:innen haben, um als große Plattformen eingestuft zu werden. Dies sei nach Auffassung von Zalando-CEO Robert Gentz jedoch für das Unternehmen so nicht zutreffend. „Die Europäische Kommission hat unsere Nutzerzahlen falsch interpretiert und nicht unser hauptsächlich auf dem Einzelhandel basierendes Geschäftsmodell berücksichtigt“, erläutert der Firmenchef.  

Insgesamt habe Zalando zwar 51 Millionen Kund:innen, allerdings würden nicht alle von ihnen auch bei Zalando-Partnern, sprich bei Zalando als Marktplatz, kaufen. Dies täten lediglich 31 Millionen. Die restlichen Shopper:innen würden direkt bei dem Händler Waren erwerben. Ob es auf diese Unterscheidung ankommt, wird offenbar unterschiedlich interpretiert.

Zalando stelle kein „systemisches Risiko“ dar

Der Modehändler argumentierte, dass die Plattform mit Blick auf die VLOP-Definition nicht als „systemisches Risiko“ für eine Verbreitung schädlicher oder illegaler Inhalte von Dritten gelten könne. Ziel des Digital Services Act ist es jedoch nicht nur, eine Verringerung von Hass und Hetze im Netz herbeizuführen, sondern Verbraucher:innen mehr Kontrolle über die eigenen Online-Aktivitäten zu geben – und beispielsweise auch manipulative Taktiken, die zum Kauf führen sollen, zu unterbinden oder ihnen die Hoheit über ausgespielte Werbeanzeigen zu geben. Zalando-Nutzer:innen könnten also sehr wohl von der geplanten Einstufung profitieren.

Jedoch müsste Zalando künftig Algorithmen offen legen sowie öffentlich Rechenschaft geben und bestimmte Daten für Behörden und Forschende zugänglich machen. Verstöße gegen die Vorgaben werden mit Bußgeldern von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes geahndet. Daher ist es nicht verwunderlich, dass Zalando die praktischen Auswirkungen für das Unternehmen kritisch hinterfragt. Auch wurde kritisiert, dass die Kategorisierung den fairen Wettbewerb und Innovation in Europa behindern könne und europäische Online-Händler es eher schwerer hätten, zu konkurrieren.

Über die Autorin

Hanna Behn
Hanna Behn Expertin für: Usability

Hanna fand Anfang 2019 ins Team der OnlinehändlerNews. Sie war mehrere Jahre journalistisch im Bereich Versicherungen unterwegs, dann entdeckte sie als Redakteurin für Ratgeber- und Produkttexte die E-Commerce-Branche für sich. Als Design-Liebhaberin und Germanistin hat sie nutzerfreundlich gestaltete Online-Shops mit gutem Content besonders gern.

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