Ruhetag

MediaMarkt-Chef liebäugelt mit offenen Geschäften am Sonntag

Veröffentlicht: 17.01.2024 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 17.01.2024
Schriftzug der Elektrokette MediaMarkt an einem Gebäude

Der Sonntag ist in Deutschland ein geschützter Ruhetag. Läden bleiben in der Regel geschlossen, Ausnahmen gibt es nur mit hinreichender Begründung. Dieser Sonderstatus ist sogar verfassungsrechtlich geschützt und trägt damit auch dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechnung.

Allerdings gibt es immer wieder auch Rufe nach einer Lockerung oder gar Aufhebung des sonntäglichen Öffnungsverbots. Jüngstes Beispiel bildet Karsten Wildberger, der als Geschäftsführer der Media-Saturn-Holding GmbH nicht nur die Filialgeschäfte der entsprechenden Elektroketten verantwortet, sondern zugleich auch noch Chef des Mutterkonzerns Ceconomy ist.

Öffnungen dort, wo die Nachfrage es hergibt

Laut dem Manager gebe es durchaus Kundinnen und Kunden, die Interesse an einem Sonntagseinkauf hätten. „Ich würde mir in dieser Hinsicht mehr Freiheiten wünschen. Aber wir sollten das einfach mal ausprobieren und den Vorschlag nicht direkt wieder zerreden“, kommentierte er laut Spiegel gegenüber der Funke Mediengruppe.

Sollte sich eine entsprechende Möglichkeit auftun, so hieße das Wildberger zufolge nicht zwangsläufig, dass auch alle rund 400 Märkte von MediaMarkt und Saturn tatsächlich sonntags öffnen würden. Vielmehr müsste dann geschaut werden, an welchen Stellen auch eine Nachfrage da ist und ein solches Angebot angenommen würde.

Die Lage in vielen Innenstädten der Bundesrepublik ist problematisch. Verschärft wird die Situation aktuell an vielen Standorten noch durch das Kaufhaussterben rund um die angeschlagene Kette Galeria Karstadt Kaufhof. Potenzial sieht Wildberger offenbar dennoch – allerdings müssten dabei auch Faktoren wie Erreichbarkeit und weitere Angebote, wie etwa gastronomische Vielfalt, unter die Lupe genommen werden.

Fälle rund um Sonntagsöffnungen landen immer wieder vor Gericht

Die gesetzlich geregelte Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen beschäftigt immer wieder auch die deutschen Gerichte. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn Unternehmen einen zureichenden Sachgrund nachweisen können – beispielsweise im medizinischen oder gastronomischen Sektor. Erst jüngst hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof aber explizit darauf verwiesen, dass der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht der einzige Faktor ist, der ein Öffnungsverbot am Sonntag begründet. 

Selbst die Öffnung eines automatischen Geschäfts, das ohne Personal auskommt, sei verboten. Begründet wurde dies mit dem Umstand, dass der Sonntag auch ein Tag der seelischen Erholung sei, an dem es keine unnötigen Beeinträchtigungen auf die Bevölkerung, etwa durch erhöhtes Verkehrsaufkommen, geben solle. Die Entscheidung wiederum löste Forderungen nach einer Modernisierung der Ladenöffnungszeiten aus.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Sie wollen immer über die neuesten Entwicklungen im Online-Handel informiert sein? Mit unseren Newslettern erhalten Sie die wichtigsten Top-News und spannende Hintergründe direkt in Ihr E-Mail-Postfach – Jetzt abonnieren!

Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Tina Plewinski

Kommentare  

#1 Frieder 2024-01-18 11:36
Leider steht sich D hier mal wieder selber im Weg und nimmt den deutschen Unternehmen jede Wettbewerbsfähi gkeit. Das Ende ist, das in allen Grenzregionen die Leute ins Nachbarland fahren (Frankreich, Tschechien ...) und dort einkaufen. Was da an Kaufkraft verloren geht ist immens. Das Ladenschluss Gesetz muss endgültig abgeschafft werden. Jedem muss es selbst überlassen sein, wann er sein Geschäft öffnen möchte. Beim Kiosk kann das 5-9 von Mo-Fr sein, beim Elektromarkt Mi-Fr von 16 - 24 und Sa+So 10-24, warum nicht. Kein Ladenschlussges etz bedeutet ja nicht das jeder immer offen haben muss. Dafür gibt es sowieso viel zu wenig Arbeitskräfte. Theoretisch könnten Supermärkte in den meisten Bundesländern heute schon Mo-Sa von 0-24 Uhr öffnen, machen es aber nicht. Die Argumentation aus der christlichen Sicht mit dem arbeitsfreien Sonntag und der Absicherung der Möglichkeit zur Teilnahme am Gottesdienst ist genauso überaltert wie Scheinheilig. Wir haben viele andere sinnvolle Gesetzte die den Arbeitnehmer schützen. Jeder sollte dann öffnen (können), wann er den besten Umsatz/Zuspruch erwartet. Das wäre auch ein echter Service am Kunden. Bis dahin fahre ich halt nach Tschechien, weil bis 20Uhr in der Woche schaffe ich es nur selten in den Supermarkt, der hier theoretisch auch bis 22 Uhr offen sein könnte, es aber nicht tut weil es sich nicht lohnt. Ladenschluss regelt sich von selbst. Bürokratieabbau mal ganz einfach - Gesetz streichen.
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.