Nach Abmahnung: Fast-Fashion-Portal Shein will auf irreführende Praktiken verzichten

Veröffentlicht: 17.05.2024
imgAktualisierung: 17.05.2024
Geschrieben von: Hanna Behn
Lesezeit: ca. 4 Min.
17.05.2024
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Shein-Logo auf Smartphone vor Website mit Mode
© Wirestock / Depositphotos.com
Nach einer Abmahnung des Verbraucherschutzverbandes hat die Shopping-Plattform jetzt eine Unterlassungserklärung unterzeichnet.


Versteckte Kontaktinformationen, manipulative Designs, Greenwashing oder komplizierte Beschwerdewege – diese und weitere Verstöße gegen den Digital Services Act (DSA) mahnte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bei der Online-Modeplattform Shein ab: „Der Fast-Fashion-Anbieter führt Verbraucher:innen aufs Glatteis und missachtet Regeln des Verbraucherschutzes“, erklärte vzbv-Vorständin Ramona Pop dazu Ende April.

Jetzt lenkte das Unternehmen ein. „Wir arbeiten mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zusammen, um auf seine Bedenken einzugehen“, sagte ein Unternehmenssprecher laut Tagesspiegel der Deutschen Presseagentur. Shein gab eine Unterlassungserklärung zu allen von der Organisation monierten Punkten ab.

Shein will Vorgaben bis Juni anpassen

Der Verbraucherschutzverband bestätigte Sheins Vorgehen, man habe die Unterlassungserklärung des Anbieters angenommen, heißt es in der Verbandsmeldung. Dadurch habe man das Verfahren erfolgreich außergerichtlich abgeschlossen. Shein muss jetzt entsprechende Anpassungen bis zum 1. Juni vornehmen.  

Kritisiert wurden mehrere Praktiken. Unter anderem wurde sogenanntes Confirmshaming betrieben, indem Pop-up-Fenster mit Aussagen wie „Du könntest jetzt Gutscheine erhalten! Bist du sicher, dass du gehen willst?“ in dem Online-Shop aufgeploppt waren. Weiter standen willkürlich erscheinende Rabatthöhen, fehlende Informationen bei Sternchen-Bewertungen, Greenwashing („Paketshop-Abholung leiste positiven Beitrag zum Umweltschutz“) oder ein unvollständiges Impressum in der Kritik. Falls sich ein Verstoß wiederhole, kann der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Vertragsstrafe fordern. 

„Verbraucherschutz wirkt“ 

Shein ist in Singapur ansässig, wurde aber ursprünglich in China gegründet. Die Plattform erfreut sich – ähnlich wie der Billigmarktplatz Temu – in Deutschland und Europa wachsender Beliebtheit. So geben etwa viele Verbraucher:innen aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage günstigeren Produkten den Vorzug. Auch Temu hatte der vzbv erst kürzlich wegen Verstößen gegen Verbraucherschutzvorschriften abgemahnt – und das Unternehmen hatte ebenfalls eine Unterlassungserklärung abgegeben. 

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Die vzbv-Vorständin Ramona Pop wertet dies als Erfolg: „Dass auch Shein den Online-Shop nachbessert zeigt: Verbraucherschutz wirkt.“ Dennoch sei man nicht am Ziel. „Unternehmen wie Shein machen Shopping zum Spiel, das süchtig machen kann. Auf solche Geschäftsmodelle ist das Verbraucherrecht nicht vorbereitet und braucht dringend ein Update. Verbraucher:innen müssen auch im digitalen Raum geschützt sein. Die EU muss den digitalen Verbraucherschutz in der kommenden Legislaturperiode ganz oben auf die Agenda setzen“, so Pop weiter. 

Auch außerhalb von Deutschland werden bereits rechtliche Maßnahmen gegen Plattformen wie Temu forciert. Der EU-Verbraucherverband BEUC reichte aktuell eine Beschwerde gegen die Geschäftspraktiken von Temu bei der EU-Kommission ein.

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Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Hanna Behn

Hanna Behn

Expert/in für: Handel & Unternehmertum

Veröffentlicht: 17.05.2024
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