Bundesregierung beschließt Gesetz zur Verbraucherschlichtung

Veröffentlicht: 28.05.2015 | Geschrieben von: Giuseppe Paletta | Letzte Aktualisierung: 04.01.2016

Die Bundesregierung möchte nicht, dass jeder Verbraucher bei Streitigkeiten einen Gerichtsprozess anstrebt. Ein jetzt beschlossener Gesetzesentwurf sieht vor, dass Verbraucher künftig verstärkt auf Streitschlichtungen setzen.

(Bildquelle Streitschlichtung: wavebreakmedia via Shutterstock)

Gestern hat die Bundesregierung das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Alternative Streitbeilegung verabschiedet. Dadurch sollen Verbraucher und Unternehmer in Zukunft bei Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen auf die Hilfe von staatlichen oder staatlich anerkannten Schlichtungsstellen zurückgreifen können.

„Durch den Ausbau der außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten werden sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer neue niedrigschwellige Möglichkeiten der Konfliktbeilegung geschaffen“, sagte Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas nach dem Beschluss.

Schlichtungsstellen müssen anerkannt werden

Mithilfe der anerkannten Schlichtungsstellen sollen die Verbraucher bei Streitigkeiten, zum Beispiel über Mängel von Produkten oder Dienstleistungen versuchen eine Schlichtung zu erreichen. Nach Auskunft des Bundesministeriums für Verbraucherschutz sollen diese Schlichtungsverfahren unbürokratisch und regelmäßig kostenfrei sein. Ziel der Schlichtung ist im Allgemeinen die Vermeidung des Weges zu einem Gericht, der nicht selten kostspielig für die Beteiligten sein kann.

„Wir sind zuversichtlich, dass es viele private Schlichtungsstellen geben wird, die von der Wirtschaft initiiert, begleitet und getragen werden“, sagte Maas weiter.

Auskunftspflicht über Streitbeilegungsverfahren für Unternehmer

Die Bundesregierung möchte mit dem Gesetzesentwurf die EU-Richtlinie über Alternative Streitbeilegung im Sinne der Verbraucher umsetzen. Der jetzt beschlossene Gesetzesentwurf sieht sowohl private Schlichtungsstellen, als auch sogenannte ergänzenden Universalschlichtungsstellen, welche durch die Länder betrieben werden sollen, vor.

Die Teilnahme an den Streitbeilegungsverfahren ist laut dem Gesetzesentwurf freiwillig. Allerdings müssen Unternehmer künftig auf ihrer Webseite oder mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen klar und verständlich informieren, ob sie an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle teilnehmen oder nicht. Dabei sind Kleinstunternehmer mit bis zu zehn Beschäftigten ausgenommen.

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