Abmahnstudie 2016: Abmahnwahnsinn ist wachsendes Problem für Online-Händler

Veröffentlicht: 22.02.2017 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 22.02.2017

Die neue Abmahnstudie des Händlerbundes belegt, dass Abmahnungen für viele Online-Händler ein wachsendes – und teures – Problem sind.

Abmahnungen 2016

© Händlerbund 

24 Prozent der Online-Händler in Deutschland erhielten im Jahr 2016 eine Abmahnung von einem Verein oder Wettbewerber, weil sie gegen rechtliche Vorschriften im Online-Handel verstoßen haben (sollen) – also fast jeder Vierte! Das ist das Ergebnis der neuen Abmahnstudie des Händlerbundes für das vergangene Jahr. Und das Problem wird nicht geringer, ganz im Gegenteil: Für 78 Prozent der Online-Händler ist der Abmahnwahnsinn im Vergleich zum Vorjahr gleichgeblieben oder sogar schlimmer geworden.

Wettbewerbsbrecht, Markenrecht, OS-Plattform

Am häufigsten werden Rechtsverletzungen im Wettbewerbsrecht abgemahnt (53 Prozent), u.a. wegen unzulässiger Werbeaussagen oder unerwünschter Mailings. Auch die Verstöße im Markenrecht häufen sich (10 Prozent). Vor allem aber fehlende Hinweise auf die neue OS-Plattform zur Streitschlichtung sorgten für Abmahnungen. Erfreulich: Die Zahl der betroffenen Händler, die im Jahresverlauf mehrere Abmahnungen bewältigen mussten, sank um 13 Prozent. Trotzdem müssen sich immerhin 3,3 Prozent der befragten Händler mit mehr als vier Abmahnungen im Jahr herumschlagen.

Das kann durchaus ins Geld gehen. Zwei Drittel aller Abmahnungen verursachen Kosten bis 1.000 Euro. Der Anteil der teuren Abmahnungen im Bereich von 1.000 bis 2.000 Euro und mehr hat sich im vergangenen aber auf 14 Prozent verdreifacht! Zudem endeten 2016 doppelt so viele Abmahnungen (13 Prozent) vor Gericht als noch im Jahr zuvor. Außergerichtliche Einigungen gelingen dagegen nur noch halb so oft (12 Prozent).

Für die Abmahnstudie 2016 hat der Händlerbund 534 Online-Händler befragt. Die wichtigsten Ergebnisse finden Sie in der folgenden Infografik, die komplette Studie gibt es hier.

Infografik Abmahnungen

© Händlerbund

Kommentare  

#20 Frust Pur 2021-06-28 21:45
Ich wollte ein einfaches privates Blog ins Netz stellen, über Gartenarbeit und Zimmerpflanzen. Als ich das mit diesen Abmahnungen gelesen habe, habe ich erst garnicht damit angefangen.
Ein Startup und sei es nur mit einem kleinen privaten Blog ist in Deutschland wegen des Abmahnwahns ein existenzgefährd endes Unterfangen. Weil 1000 oder 2000 Euro habe ich nicht. Ich wäre im Fall einer Abmahnung privatinsolvent .
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#19 Roland Bär HV 2017-02-27 16:18
Der Kommentar des Herrn Klaucke kann nur die Rechtfertigung eines Abmahners sein, der sich als Retter des Wettbewerbs aufspielt.
Der soll doch die Lebensmittelind ustrie wegen irreführende Bezeichnungen, die Autoindustrie wegen falscher Verbrauchsangab en etc. verklagen, wenn es ihm denn um fairen Wettbewerb ginge und nicht wie im Internet nachzulesen - fordert er 30 TSD Euro Streitwert wegen Sachen wie Widerrufsrecht etc. wo ihm nie ein Schaden entstehen kann, würde ihn der Rest der Welt jenseits der Abmahnindustrie akzeptieren.

Die arrogante Behauptung das die Händler selbst daran Schuld wird nur er und andere die an Abmahnungen verdienen rechtfertigen.
Die stetig wachsende Unzahl an Vorschriften tagaktuell alle einzuhalten, noch dazu sind die meisten praktisch irrelevant und werden nur von Abmahnern bei potentiellen Opfern durchforstet, ist unmöglich.
Das ein im Internet bekannter Abmahner mit der Mitgliedschaft beim Händlerbund, der ja gegen Abmahnungen hilft, auf seiner Homepage damit Werbung macht gibt mir schwer zu denken.
Der Kommentar des Herrn Klaucke kann nur die Rechtfertigung eines Abmahners sein, der sich als Retter des Wettbewerbs aufspielt.
Der soll doch die Lebensmittelind ustrie wegen irreführende Bezeichnungen verklagen, wenn es ihm denn um fairen Wettbewerb ginge und nicht wie im Internet nachzulesen 30 TSD Euro Streitwert fordern wegen Sachen die ihm keinen Nachteil bringen Mandanten i. d. R. keinen Nachteil bringen und statt dessen ihm hohe leichtverdiente Honorare einbringen, eine kleine Aufwandsentschä digung verlangen wäre ok. aber 30TSD ohne Nachteil ( Fehler Widerrufsrecht als Beispiel )sondern
Wie und statt 30TSD Euro Streitwert unverhältnismäß ige
Es gibt keinen an
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#18 Nina 2017-02-25 14:56
Wenn ich schon lese , wegen spandex statt Elasthan abgemahnt zu werden und ich sehe diese ganzen ausländischen Händler auf Amazon (Versand durch Amazon Deutschland ) die kein Impressum , keine Agbs haben und keine Rechnungen mit MwSt ausstellen ... da kriege ich so ein Hals ...... wieso kann man den armen Händler nicht darauf hinweisen , er ändert die Bezeichnung und gut ist !? Aber nein , es gibt ja Kanzleien die darauf spezialisiert sind die kleinen Armen Händler abzumahnen ...
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#17 Gesetzlosen 2017-02-25 12:12
Bekommen Sie ungerechtfertig te Abmahnung von Abzocker-Mitbew erber und Anwalt, ist das kein Problem für Sie !. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf ( ). Wir unterhalten uns ungezwungen mit Ihren Mitbewerber und dessen Anwalt ganz persönlich bei Kaffee und Kuchen. Dabei stellt sich meistens raus das die Abmahnung Ihres Mitbewerbers eigentlich ein Irrtum war und er und sein Anwalt werden sich dann für den Stress bei Ihnen entschuldigen.. ..., ha-ha-ha,
wäre das nicht, bei den ganzen Abmahnwahnsinn eine lukrative Geschäftsidee ?. Sollte vielleicht mal mit meinen russischen Freunden darüber reden.
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#16 Stephan 2017-02-25 10:09
Das liebe Thema Abmahnabzocke!
Wie schon so oft, kann ich hier nur harsche Kritik am sog. "Händlerbund" üben. Ihr seht Euch zwar als Lobby der Onlinehändler, aber gegen einen solch Ungerechtigkeit eintreten (Petitionen, Lobbyarbeit in der Politik) wollt Ihr dann auch nicht. Wasser predigen und Wein trinken. Für Euch ist das Geschäft mit Abmahnungen wohl auch zu lukrativ. Es wird sich in der nahen Zukunft für uns Händler wenig ändern. Zu viele Maden verdienen sich an dieser mafiösen Abmahnpraxis ( Abmahnanwalt, Verteidigungsan walt, Rechtsberatung, usw.) einfach ein golden Nase.
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#15 Richard W. Pfeiffer 2017-02-25 09:47
Ich sehe hier aber auch den Händlerbund und die vielen IT Anwälte die Onlinehändler betreuen in der Pflicht etwas gegen diese Kollegen zu tun. Jeder kennt z.B. den VDK der sich für Behinderte Menschen einsetzt. Der Händlerbund hat mittlerweile auch einen sehr hohes Ansehen. Und genau hier sollte er auch ansetzten, anstatt überhöhte Gebühren zu verlangen und schöne Artikel zu schreiben, sollte er sich für den Onlinehandel bei der Politik stark machen. Meinetwegen, mittels Streiks, Petitionen, Pressekonferenz en, Fernsehauftritt en usw. Es muss endlich ein Interessenverba nd geschaffen werden der Onlinehändler wirklich hilft und nicht nur als zusätzliche Einnahmequelle sieht.
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#14 Eckehard Wolter 2017-02-25 09:07
Das sich Anwälte und auch Gerichte nicht von dem lukrativen Weg des Abmahnwahnsinns und den vermeintlich 'notwendigen' Schutzmechanism en abbringen lassen versteht sich. Das aber unser Staat und die Gerichte uns kleine Händler ebenfalls Knüppel zwischen die Beine wirft ist mir unverständlich.
Mittlerweile geht die Welle scgon in Richtung privater Anbieter auf ebay Kleinanzeigen. Deutschland ist durch Überregulierung und Paragraphenwahn auf einem schlechten Weg.Schutz des Verbrauchers ist wichtig und sollte gewahrt sein. Aber gewerbsmäßige Abmahnungen gehören verboten.
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#13 Dieter Klaucke 2017-02-24 08:24
Diese Kommentare hier zeugen teilweise in deutlicher Weise davon, das einige nicht verstanden haben, warum und wie eine Abmahnung funktioniert. Der Staat verdient damit kein Geld. Und wer die 3. Abmahnung erhalten hat, der hat seinen Shop und sein Unternehmen nicht im Griff. Da es NUR in Deutschland das Abmahnrecht gibt, hat leider jeder ausländische Wettbewerber, wie ein Niederländer, der sich nicht an EU Recht hält einen enormen Vorteil gegenüber dem Deutschen Händler. Aber was viele nicht wissen. Wenn z.B. der Niederländische Händler AUCH seine Waren nach Deutschland verkauft, kann er von einem Deutschen Händler ( Wettbewerber) auch abgemahnt werden.
Und es gilt doch ein Grundsatz. Wer sich an die Regeln hält, bekommt auch keine Abmahnung. Wenn aber im Jahre 2017 von vielen Händlern IMMER noch nicht die Regeln der Verbraucherrech terichtlinie umgesetzt werden, dann ist das schlicht Dummheit. Und wenn andere EU Länder nicht ein Verfahren haben, um Wettbewerbsvers töße zu ahnen, dann ist das sehr bedauerlich. Das zeigt aber auch , das Deutschland ein Staat ist mit einem ausgeprägten Verbraucherschu tz und mit einem Rechtsmittel ( die Abmahnung)die dafür sorgt, das der Wettbewerb rechtskonform und Verbraucherfreu ndlich funktioniert. Das es Rechtsmissbräuc hliche Abmahnungen gibt, liegt daran, das es auch unter Juristen Menschen gibt, die sich Rechtswidrig verhalten. Dafür kann man jedoch kein System, wie die Abmahnung, das Wettbewerbsrech t verantwortlich machen. Weil es kriminelle Polizisten gibt. käme ja auch keiner auf die Idee, die Polizei abzuschaffen. Und wer die Grundregeln von Wettbewerbsrech t nicht kennt und beherrscht, sollte besser nicht im Internethandel tätig sein. Ein fehlendes oder falsches Widerrufsrecht, Impressum, der fehlende Hinweis zur Streitschlichtu ngsstelle oder Verstöße gegen die Preisangabenver ordnung sind Kardinalfehler, die eigentlich keinem Unternehmer passieren sollten.
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#12 Roland Bär HV 2017-02-23 15:19
Bezug nehmend auf die unten aufgeführten Kommentare möchte ich nachfolgend meine persönliche Sicht mitteilen.

Die Beendigung des Abmahnwahnsinns wird keine derzeit bestehende Händler-Organis ation oder ein Anwalt der sich als Helfer der Abgemahnten verkauft erreichen wollen.
Das geht nur durch Zusammenarbeit von uns Händlern.
Nervige Briefe an unseren Justiz- und Wirtschaftsmini ster, deren Partei inkl. des Kanzlerkandidat en steht ja angeblich für Gerechtigkeit.

Wir verloren wiederholt viel Geld an Massenabmahner wie Diesel Schmitt Ammer und Dr. Schäfer aus Trier und deren vorgeschobenen Alibikonkurrenten.
In allen Fällen rechtfertigte der Händlerbund und sonstige Anwälte die Abmahnungen, weil wir gegen Formalitäten verstoßen hätten egal war denen das nie auch nur theoretisch ein Schaden für Wicked Chili oder Avanto entstehen konnte.
Kein Wort betreffs eines übertriebenen Streitwertwerte s von 30TSd Euro bei Produktwerten von 4,7Euro.
Da frage ich mich auf welcher Seite stehen die.
Unsere Justiziare in den Ministerien haben ausschließlich 1A Abschlüsse und verfassen widersprüchlich e Gesetze über die wiederum andere Anwälte philosophisch abgehandelte Doktorarbeiten schreiben die diese selbst durchschauen.
Ich werde keine im Parlament vertretene Partei wählen.
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#11 Sturm 2017-02-23 09:47
Ein junger Mann hat sich mit einem Shop für Bürobedarf (www.bueroriese.de)selbständig machen wollen. Er hatte alles in allem ca. 10.000 Euro investiert Nach 3 Abmahnungen über insgesamt ca. 4.000,00 Euro hat er die Sache aufgegeben. Wir haben den Shop übernommen. Er hat jetzt ca. 5.000,00 EUR Schulden und ist jetzt "arbeitssuchend ".
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