Amazon-Lieferanten haben ab dem 23. August nur noch 30 Tage Zeit, um Ausgleichszahlungen zu widersprechen, wenn sie fälschlicherweise belastet wurden.
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Amazon-Lieferanten haben in den vergangenen Tagen eine Mail über eine bald in Kraft tretende Änderung vom Vendor Central erhalten. In der Mitteilung, die OnlinehändlerNews vorliegt, werden die Lieferanten darüber informiert, dass am 23. August 2017 der Widerspruchszeitraum für Ausgleichszahlung von 120 auf 30 Tage verkürzt wird – also um ganze 90 Tage! Amazon begründet den Schritt damit, „die Bearbeitungszeit von Ausgleichszahlungen zu verkürzen sowie deutlicher darzustellen, welche Beträge letztendlich berechnet werden“. Dass Amazon das Kürzen der Einspruchsfristen in einen Vorteil umdeutet, trifft bei den Betroffenen auf wenig Gegenliebe.
Im Klartext bedeutet das, dass Lieferanten nach dem 23. August „Ausgleichszahlung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung widersprechen“ müssen, wenn sie ihrer Ansicht nach fälschlicherweise belastet wurden.
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Doch nur in Luxemburg; wer kann sich denn diesen Luxus leisten ...
Gruppenklage ?
Dann warte mal die Entscheidung der Gerichte zum Dieselskandal gegen VW ab. Zur Zeit kennt Germany keine Gruppenklagen ...
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