Die Praxis zeigt: Die Gestaltung der Preise ist im Online-Handel wesentlich freier als auf stationärer Ebene. Gerade das ist einer der grundlegenden Unterschiede zwischen Online- und Offline-Kanälen. Das Bundeskartellamt scheint die individuelle Preisanpassung in Online-Shops allerdings nicht gut zu heißen.
![© Shawn Hempel – shutterstock.com Preisschild mit Eurozeichen darauf](/fileadmin/import/direct/shutterstock_151681958.jpg)
Preisanpassungen gehören für viele Online-Händler zum Arbeitsalltag. Neben den normalen Schwankungen im Preisgefüge gibt es aber auch Unternehmen, die ganz gezielt Preise anpassen – und zwar je nach Art der Kunden: Wenn sich zum Beispiel ein Nutzer über ein teures Endgerät (wie zum Beispiel ein neues iPhone) in den Shop einklinkt, kann es vorkommen, dass diesem Shopper ein höherer Produktpreis angezeigt wird als einem Nutzer, der via Desktop auf das Sortiment zugreift. Auch der Wohnort des Kunden oder die Konsumgewohnheiten können für Unternehmen Anhaltspunkte sein, um Preise entsprechend zu regulieren.
Rechtlich gesehen ist eine solche individuelle Preisanpassung an die jeweiligen Kunden (bzw. die IP-Adresse der Kunden) legitim. Das heißt jedoch nicht, dass auch alle Institutionen mit dieser Praxis einverstanden sind. Wie Golem mit Verweis auf die WirtschaftsWoche berichtet, hat sich zum Beispiel der Chef des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, nun gegen solche Anpassungen ausgesprochen.
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Es kann und darf nicht sein, das die Preise entsprechend Wohnort, sozialer Schicht,
Hautfarbe und ggf auch noch nach Relligion gemacht werden. Ein ganz anderes Thema ist, ob die Preise mehrfach am Tag wie leider bei Tankstellen ( 4 bis 5 mal am Tag bei uns in Hamburg) wechseln. Ob man zeitliche Abstände zwischen den Preisveränderun gen einführt, kann man ja mal diskutieren.
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