Oktoberfest soll folgen: Marke „Wiesn“ gehört jetzt Stadt München

Veröffentlicht: 18.09.2018 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 18.09.2018

Kurz vor dem Start des Oktoberfests hat sich die Stadt München den Begriff „Wiesn“ als Marke schützen lassen. Der Schutz gilt für sechs verschiedene Produktklassen und damit künftig etwa für die Verpachtung von Lagereinheiten, nicht jedoch für Veranstaltungen.

Oktoberfest
© demarcomedia / Shutterstock.com

Die Stadt München hat sich die umgangssprachliche Bezeichnung für das Münchner Oktoberfest beim Intellectual Property Office der Europäischen Union (EUIPO), dem Amt für geistiges Eigentum, eintragen lassen. Mit der zunächst bis Ende 2025 geltenden Eintragung will die Stadt den guten Namen des großen Volksfestes bewahren und zugleich vermeiden, dass andere der Stadt zuvorkommen und „Wiesn“ für sich reklamieren, berichtet die SZ.

Wie der Münchner Wiesn-Chef und zweite Bürgermeister Josef Schmid (CSU) mitteilte, gelte es Missbrauch zu vermeiden, „schließlich bedeute das Oktoberfest für die Stadt einen erheblichen, auch finanziellen Aufwand“. Bisher profitierten auch andere davon, ohne jedoch Lizenzgebühren abzuführen.

Eintragung gilt für skurrile Produktkategorien

Durch die Eintragung der Wortmarke könnte dies künftig anders sein, allerdings nur die Produkte betreffend, für die das Wort auch geschützt wurde. Das umfasst im Falle der Wiesn 6 von 45 möglichen Produktklassen – und damit eher irrelevante Kategorien wie Mobilfunk, Putzmittel, Wasserversorgung und Batterien. Veranstaltungen oder klassische Souvenir-Artikel hat sich die Stadt nicht schützen lassen – diese stehen damit weiterhin frei zur Verfügung, zum Vorteil der zahlreichen Bierfeste, die sich das Original zum Vorbild genommen haben.

Eintragung von „Oktoberfest“ steht noch aus

Im März diesen Jahres hatte man sich auch um die Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt bemüht, allerdings bisher ohne Ergebnis. Zuletzt war laut SZ eine Eintragung von „Oktoberfest“ gescheitert, da die Behörde das Wort für zu allgemein und damit nicht schutzfähig hielt. Seit der Änderung des EU-Markenrechts ist die Eintragung in den europäischen Register aber einfacher und kostengünstiger geworden. Die Online-Anmeldung einer Marke beim EUIPO ist bereits ab 850 Euro möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass die Marke auch unterscheidungskräftig ist. Für diesen Weg entschied sich dann auch die Stadt München. Auch für „Oktoberfest“ ist ein Antrag beim EUIPO ausstehend.

Zweiter Bürgermeister Josef Schmid: „Interessanter Schritt“

Zumindest hat sie mit der erfolgreichen Eintragung einen mehr oder weniger großen Erfolg erzielt. „Dies ist aus meiner Sicht ein interessanter Schritt hin zum Schutz der Marke ‘Wiesn’. Die Stadt wird den weiteren Verlauf und die Entscheidung der Ämter abwarten“, äußerte sich Josef Schmid.

Auch andere Begriffe mit dem gleichen Kontext wurden bereits als Wortmarke eingetragen. Etwa hat sich ein Polstermöbelfabrikant ebenfalls „Wiesn“ schützen lassen, allerding für Haushaltselektrogeräte sowie Möbel. Zuletzt erregte ein Gerichtsprozess um die Marke „Neuschwanstein“ Aufmerksamkeit. Bayern hatte sich diese für Souvenirs als Wortmarke schützen lassen – zum Unmut vieler Händler. Der Bundesverband Souvenir - Geschenke - Ehrenpreise hatte den Freistaat darauf hin bis zum EuGH verklagt, verlor die Streitigkeit aber schlussendlich.

Kommentare  

#2 Die Redaktion 2018-09-19 16:03
Liebe Petra,

vielen Dank für deinen Kommentar!

Insgesamt bestehen zu "Wiesn" und damit verwandten Begriffen 23 Eintragungen auf EU-Ebene, jede kann bis zu 45 Produktkategori en umfassen. Eine Übersicht darüber erhältst du unter euipo.europa.eu/.../wiesn.

Für welche Produktkategori en der Begriff "Wiesn" als Wortmarke durch die Stadt München konkret geschützt wurde, erfährst du im Register des EUIPO unter euipo.europa.eu/.../014912802.

Diese Informationen können auf Grund des großen Umfangs leider nur anhand von Beispielen im Rahmen des Beitrags wiedergegeben werden. (md)
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#1 Petra 2018-09-19 10:51
das kann ja wohl nicht wahr sein. Das Wort gibt es schon ewig und dürfte deshalb nicht von Einzelnen und Organisationen für sich geschützt werden.
Der Artikel wäre auch besser, wenn man da lesen könnte, welche Kategorien es sind, die geschützt werden.
Viele kleine Händler und auch große Betriebe nutzen dieses Wort. So zum Beispiel stellen Triumph und Susa BHs mit dem namen Wiesn-Zauber, oder so her.
Dürfen diese den Namen nun auch nicht mehr nutzen?
Darf der Name Wiesn auch nicht mehr in der Werbung für Wiesn-Artikel benutzt werden? Nur so wäre Ihr Artikel nützlich!
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