Neue Kennzahl im FBA-Geschäft

Amazon will mit dem neuen Lagerbestandsindex die FBA-Kapazitäten optimieren

Veröffentlicht: 29.05.2019 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 29.05.2019
Amazon Fulfillment Logo

Vor knapp einer Woche informierte Amazon seine FBA-Händler über eine Änderung an der Richtlinie für das „Versand durch Amazon“-Lagerbestandsmaximum (wir berichteten). Damit einher geht eine neue Kennzahl, die das Unternehmen in Deutschland einführt: der Lagerbestandsindex (LBI).

Wie Amazon nun auf Nachfrage von Onlinehändler News erklärte, wolle man mit der Änderung der Richtlinie zum Lagerbestandsmaximum die „optimale Verwaltung des Lagerbestands“ fördern. Durch die Änderung sei es möglich, dass Produkte der Verkaufspartner schneller bei Amazon ankommen und auch schneller zu den Kunden geliefert werden könnten, heißt es weiter.

Unbegrenzte Lagerkapazitäten ab einem LBI von 350

Der Lagerbestandsindex sei dabei ein entscheidendes Element für die Optimierung des FBA-Geschäfts. Die neue Kennzahl „bietet u. a. maßgeschneiderte Empfehlungen zur Steigerung ihres Absatzes und zur Senkung ihrer Kosten“, wie Amazon ausführt. Der Index werde dabei anhand der laufenden Lagerbestandsverwaltung der FBA-Händler wöchentlich aktualisiert.

Zudem werden ab dem 1. Oktober 2019 den Verkäufern, die einen LBI von 350 oder höher erreichen, unbegrenzte Lagerkapazitäten für Artikel in Standard- und Übergröße zur Verfügung gestellt. Dafür wird der Lagerbestandsindex für jeden Verkaufspartner vierteljährlich neu berechnet, so Amazon.

Amazon wird keine Strafzahlungen verhängen

Sollte der LBI sechs Wochen vor Beginn eines neuen Quartals unter 350 liegen, werde das Unternehmen die Händler über mögliche Lagerbestandsmaxima informieren. Ist das in der letzten vollen Woche des Quartals noch immer der Fall, kommen die Lagerhaltungsgrenzen im folgenden Quartal zum Tragen.

Im Sellerforum hieß es zuvor, dass Amazon in den USA Händler mit einem niedrigen Absatz und hohen Lagerbeständen mit Strafzahlungen belege. Derartige Vorwürfe wies Amazon auf Nachfrage zurück. „Es gibt keinerlei Strafzahlungen in Verbindung mit dem Lagerbestandsindex“, so das Unternehmen.

Über den Autor

Michael Pohlgeers
Michael Pohlgeers Experte für: Marktplätze

Micha gehört zu den „alten Hasen“ in der Redaktion und ist seit 2013 Teil der E-Commerce-Welt. Als stellvertretender Chefredakteur hat er die Themenauswahl mit auf dem Tisch, schreibt aber auch selbst mit Vorliebe zu zahlreichen neuen Entwicklungen in der Branche. Zudem gehört er zu den Stammgästen in unseren Multimedia-Formaten, dem OHN Podcast und unseren YouTube-Videos.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Michael Pohlgeers

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.