Immer wieder geht Amazon gegen unlautere Strategien vor, die darauf abzielen, mithilfe von gefälschten Bewertungen Produkte oder Händler auf dem Online-Marktplatz zu pushen. Solche Maßnahmen schaden nicht nur seriösen Anbietern, sondern auch Kunden, die sich von gefälschten Rezensionen täuschen lassen, sowie dem Image des Konzerns.
In der Vergangenheit ist Amazon verschiedene Wege gegangen, um gegen Bewertungsbetrug auf seinen Marktplätzen vorzugehen. Zum einen löschte der Konzern bereits Hunderte Millionen solcher Fake-Bewertungen. Zum anderen ging er gegen unseriöse Händler vor, die solche Rezensionen kauften. Jüngst verklagte Amazon zudem Dienstleister, die Fake-Bewertungen als Service anbieten. Und diese Klagen scheinen nun auch gefruchtet zu haben.
Einer dieser Anbieter, ein Dienst namens AppSally, vertreibt nach der Klage nun keine Amazon-Rezensionen mehr – das heißt, dass Nutzer über den Dienst keine gefälschten Bewertungen mehr für den US-amerikanischen und deutschen Online-Marktplatz von Amazon mehr buchen können.
Amazon selbst zeigt sich nach Angaben von Heise Online zufrieden mit der Entwicklung: „Wir freuen uns, dass unsere proaktiven Maßnahmen zum Schutz von Kunden vor gefälschten Bewertungen weiterhin positive Ergebnisse bringen“, wird ein Unternehmenssprecher zitiert. Zwar gebe es über den Anbieter auch weiterhin noch „Vermarktungskampagnen“ wie Optimierungsmaßnahmen oder Anzeigenkampagnen, die man buchen könne, Fake-Bewertungen jedoch nicht.
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Das klingt so, als ob man die Bewertungen vorher direkt über von Amazon bereitsgestellt e Ordermöglichkei ten bei dem Anbieter buchen konnte. Das war ja, so zumindest meine Mutmaßung, ja sicher nicht der Fall, oder etwa doch? Wenn nicht, wie kann Amazon dann etwas aus dem Sortiment nehmen, was sie nicht im Sortiment hatten?
Ich kann nachvollziehen, wenn Amazon Techniken verwendet, um die Fakebewertungen die mutmaßlich über diesen Anbieter zustandegekomme n sind, z.B. aufgrund von BigData Analysen entfernt bzw. user die solche Bewertungen abgegeben haben, davon vorab bereits abhält.
Die Beschreibung "aus dem Sortiment genommen" klingt aber nach etwas anderem. Was damit gemeint sein soll, ist mir bei Ihrem Artikel nicht klar geworden.
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