Der Digital Services Act (DSA) nimmt sehr große Anbieter in die Pflicht. So müssen diese etwa leicht zugängliche Kontaktmöglichkeiten bieten und Rankingsysteme transparent gestalten. Seit dem 25. August 2023 müssen erste Anforderungen umgesetzt werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat diesen Stichtag zum Anlass genommen, um die großen Unternehmen unter die Lupe zu nehmen.
Kurz erklärt: Digital Service Act
Das Gesetz über digitale Dienste wird die mittlerweile zwei Jahrzehnte alte E-Commerce-Richtlinie ergänzen und bestimmte Abschnitte aktualisieren. Es beabsichtigt einheitliche übergreifende Vorschriften zur Sorgfaltspflicht und Haftungsbefreiung für Vermittlungsdienste (wie z.B. Online-Plattformen) einzuführen und somit zu einer sicheren, vorhersehbaren und vertrauenswürdigen Online-Umgebung beizutragen. Ein weiteres Ziel ist die reibungslose Funktionsweise des EU-Binnenmarkts für Vermittlungsdienste.
Teil dieser Entwicklung ist auch die Angleichung der Verfahren zur Meldung und sofortigen Entfernung rechtswidriger Inhalte auf europäischer Ebene. Zudem werden zusätzliche Sorgfaltspflichten für überaus große Online-Plattformen und Suchmaschinen eingeführt.
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