Schnelles Handeln

Amazon ändert Rückgabebedingungen: Das müssen Händler:innen wissen

Veröffentlicht: 25.10.2023 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 07.11.2023
Amazon-Pakete auf Sofa und Person, die Amazon-App auf Handy öffnet

Amazon schraubt beinahe ständig an seinen Abläufen. Nun wurden einige Sachen beim Thema Rückgabegarantie geändert. Wir erklären, warum das für Händler:innen wichtig und was zu tun ist.

Amazon-Rückgabebedingungen – Warum sie wichtig ist

Neben dem Widerrufsrecht steht der Kundschaft auf Amazon auch spezielle Rückgabebedingungen zur Verfügung. Dabei handelt es sich um eine eigene Rückgabegarantie. Seit 2017 sind Händler:innen allerdings dazu verpflichtet, eine eigene Rückgabegarantie anzubieten, die mit der von Amazon deckungsgleich ist. Setzt man diese Vorgabe nicht um, droht die Sperre. Außerdem kann die Kundschaft dann immer noch auf den A-Z-Garantie-Antrag zurückgreifen, um die gewünschten Forderungen durchzusetzen. 

Folgerichtig bedeutet das: Nimmt Amazon Anpassungen vor, müssen auch die Händler:innen tätig werden.

Das wurde geändert

Amazon hat die 40-Euro-Grenze gestrichen. Bisher war es so, dass im Rahmen der Rückgabe über die „freiwilligen“ Rückgabebedingungen die Kosten für den Rückversand bei bestimmten Produkten dann durch die Händler:innen getragen wurden, wenn der Betrag über 40 Euro liegt und die Ware innerhalb der ersten 14 Tage nach Erhalt zurückgesendet wird. 

Außerdem sollen Händler:innen die Kosten des Rückversandes grundsätzlich übernehmen, wenn es um die Rückgabe eines beschädigten, defekten oder nicht der Artikelbeschreibung entsprechenden Artikels geht.

Zu der Frage, wann Rücksendekosten übernommen werden müssen, hat Amazon die Tabelle aktualisiert. Die Tabelle gibt einen Überblick darüber, wann Händler:innen welche Kosten übernehmen. 

2023 10 25 15 17 29 Rückgabe und Erstattung von Marketplace Bestellungen Amazon Kundenservice

Das ist zu tun

Um einer Sperre durch Amazon zu entgehen, müssen Händler:innen ihre Rückgabebedingungen so anpassen, dass diese die Amazon-Änderungen enthalten. Der Händlerbund wird seine Mitglieder zeitnah in einem extra Newsletter informieren. Eine angepasste Version der deutschsprachigen „freiwilligen Rückgabebedingungen“ kann bereits im Mitgliederbereich abgerufen werden. 

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Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#17 Bettina 2023-10-26 14:04
Ich habe heute morgen schonmal geschrieben, aber mein Konmmentar wird hier komischerweise nicht angezeigt.

Für mich liest sich die Neuerung als nun besser gestellt. Die Rückversandkost en mussten zuvor bei defekter Ware, Falschlieferung usw., eh schon gezahlt werden.

Die Verbesserung wäre, dass die 40 € Grenze fällt, wie es ja auch im Gesetz steht, und die Rückversandkost en der Kunde auch über dem Wert selbst zu zahlen hat.

Auch in der Amazontabelle steht nichts davon, dass die Rückversandkost en generell vom Verkäufer zu tragen sind.

Klar, wenn der Käufer bei einer Rücksendung falsche Gründe angibt, wie es oft der Fall ist, dann ist das Kästchen zum Abzug der Kosten nicht da. -- Da dies ein Betrug darstellt, gibt es aber auch andere Wege.

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Antwort der Redaktion

Liebe Bettina,

dein erster Kommentar steht auf Position #10.
Je nach Darstellung in deinem Browser könnte diese eventuell auf Seite 2 gerutscht sein?

Beste Grüße
die Redaktion
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#16 Andre 2023-10-26 12:21
Ich habe meine Widerrufsbeding ungen nach Händlerbund-Vor lage angepasst und herausgelesen, dass der Käufer weiterhin den Rückversand trägt (außer Artikel ist beschädigt usw.).
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#15 Jens 2023-10-26 10:59
Ihr (Händlerbund) macht mich fertig - die neuen Rechtstexte (gerade heruntergeladen ) besagen etwas anderes, als es hier im Artikel geht.
Demnach werden bei den meisten Artikeln (außer Fashion) nur die Hinsendekosten erstattet.
Bei Mängel am Artikel sind wir gesetzlich eh zur Übernahme der Kosten verpflichtet..
Zudem wäre das dann ein Werben mit Selbstverständl ichkeiten (!!), auch wenn es das Widerrufsrecht nicht beschränkt.

Was denn nun?

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Antwort der Redaktion

Hallo Jens,

bei den defekten Artikeln muss man den Unterschied zum Gewährleistungs recht beachten, da geht es um Nacherfüllung, aber hier um Rückerstattung gegen Rücksendung.
Es ist jedenfalls keine Werbung mit Selbstverständl ichkeiten, denn die Rückgabegaranti e geht über Widerrufsrecht und Gewährleistung hinaus.
So wird beim Widerrufsrecht nicht nach funktionsfähige r und defekter Ware unterschieden, die Kostentragung gilt grundsätzlich in beiden Fällen gleichermaßen.

Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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#14 Christian 2023-10-26 09:59
Es war nur eine Frage der Zeit, wann Amazon mit einer Richtlinienände rung dem Angebot von Otto folgt.
Otto war der Vorreiter nicht Amazon!!! Allerings widersprechen die Richtlinen von Otto und Amazon damit klar und deutlich den Wünschen (nicht der Gesetzeslage) der EU und Deutschlands, dass die Rücksendungen nicht mehr kostenfrei sein sollen. EU und Deutschland möchten die Rücksendflut eindämmen, dann müssten Sie sich auch aktiv darum kümmern, was sie bisher nicht tun. Sollte ein solches Gesetz kommen, dann würden Amazon sicher wieder einen Weg finden, dem Kunden bei der Rücksendung entgegen zu kommen.
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#13 J. Kuhn 2023-10-26 09:31
@ Roland Bär

Was rufst Du nach dem Kartellamt, kündige Deinen Amazon Account, erstelle einen eigenen Shop und der Fall ist erledigt. Mehr als bei Amazon kostet Dich das auch nicht!

@ all

So lange Amazon immer wieder Händler findet welche sich 24/7 auf diese, weit über deutsches oder europäisches Recht hinausgehende, Bedingungen einlassen, kann Amazon auch immer weiter erfolgreich, seine alles zu Lasten des Händlers Strategie durchziehen und seinen Namen auf Eure Kosten weiter promoten.

Parallel werden immer schön die Abverkäufe getrackt und die interessanten Artikel ins eigene Programm übernommen. Aber auch das nehmen die meisten Amazon- Händler anstandslos hin...

Schaut man sich dann noch die Geschäftsgebahr en bei Amazon Pay an, wo Händler ewig mit unberechtigten Einbehalten (das Konto wurde zwar eröffnet und genutzt, Amazon nimmt sich auch sein Geld, für Eure Auszahlung fehlt es aber auf einmal an diesem und jenem Nachweis, erbringt ihr den, dann fehlt der nächste... usw.) schikaniert werden, dann fragt man sich warum das überhaupt noch jemand mit macht.

Hier sind wir, meiner Meinung nach, im Strafrecht §§ 246 (Unterschlagung ), 263 (Betrug) und es passiert ebenfalls nichts, da kein kleiner Händler gegen einen Weltkonzern und dessen Hamburger Anwaltshochhaus (Hogan Lovells International LLP), noch dazu im Ausland/Luxembo urg vorgehen will!

Interessant ist allenfalls wie die Bafin und die EBA reagieren. Ansich müsste man Amazon die Banklizenz entziehen.

Ich kann jedem Amazon Händler und Kunden nur den dringenden Rat geben bei Google in die Suche "Arm werden mit Amazon: 95% aller Merchants erfolglos, so Jeff Bezos" einzugeben und lest Euch dort die von Jeff Bezos selbst getätigten Aussagen durch.

Es wird sich nur dann etwas ändern, wenn möglichst viele Händler die Reißleine ziehen!
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#12 Markus 2023-10-26 09:29
Also ... stehe ich jetzt auf dem Schlauch oder will mich mal jemand aufklären!?

1. 'Händler:innen die Kosten des Rückversandes grundsätzlich übernehmen, wenn es um die Rückgabe eines beschädigten, defekten oder nicht der Artikelbeschrei bung entsprechenden Artikels geht' - Das war schon immer so. Da hat sich nichts geändert.

2. 'Amazon hat die 40-Euro-Grenze gestrichen' - das ist neu und wenn ich jetzt nicht komplett blöd bin sehr positiv. Bis jetzt musste man als Händler bei Artikeln über 40 Euro dem Kunden die Retoure bezahlen. Das fällt jetzt weg, der Kunde muss jetzt die Kosten für die Retoure selbst übernehmen auch wenn der Artikel mehr als 40 Euro gekostet hat.

So ist das doch eine positive Entscheidung!? Sieht das jemand anders?
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#11 Ralf 2023-10-26 09:29
Das liest sich ganz anders als gestern und auch positiver für Händler, da diese bei Bestellungen/Ar tikel über 40 Euro nun nicht mehr die Rücksendekosten tragen müssen, sofern der Rücksendegrund beim Käufer liegt. Alles andere ist bekannt und war schon vorher so.
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#10 Bettina 2023-10-26 08:37
Guten Morgen,

hier wird was falsch gelesen, ich hatte es auch erst falsch verstanden.

Es geht hier nur darum, dass die 40 €Grenze fällt; Das heißt, vorher war alles was über 40 € lag, eine kostenlose Rücksendung vom Käufer, nun ist die Grenze weg, somit zahlt der Käufer auch Rücksendungen die über 40 € liegen.

Die Rücksendekosten für defekte Artikel, etc. mussten schon die ganze Zeit vom Verkäufer getragen werden.

Alles weitere bleibt mit den Rücksendekosten .

So lese ich es zumindest und nach der Tabelle von Amazon ist dies auch so noch zu praktizieren.

Falls ich jetzt falsch liege, wäre ich um eine Mitteilung dankbar.
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#9 Bertram 2023-10-26 08:31
Sorry, aber die Empörung kommt reichlich spät.
Amazon-Händler müssen schon seit Monaten für quasi jede Rücksendung ein kostenloses Rücksendelabel zur Verfügung stellen. Verstehe nicht, was sich jetzt geändert haben soll?
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#8 luxxx 2023-10-25 19:17
Also lt. der Amazon Tabelle in eurem Artikel, sieht es hier für mich so aus, dass es sich aus Händlersicht verbessert hat! Während man zuvor kostenlose Rücksendung ab 40€ anbieten mußte, muß man nun keine kostenlose Rücksendung mehr anbieten, egal ob der Artikel 5€ oder 50€ kostet. (Es sei denn man verkauft, wie vorher auch schon, Bekleidung, Taschen & Co).

Oder verstehe ich da was falsch?

Was viel mehr ein Ärgernis ist, ist die kürzlich eingeführte Zwangsautomatis ierung der Kundengutschrif t. Gibt der Kunde etwa an "entspricht nicht der Beschreibung" trägt man die Rücksendekosten , auch wenn diese Kundenangabe falsch war (wenn man nicht dagegen kämpft). Und vor allem trägt man diese absurden ca. 8€ DHL Rücksendekosten , auch wenn der dünne kleine 6€ Artikel in einem Briefumschlag für 1€ oder 1,60€ zurückschickbar wäre, wie er ja auch geliefert wurde ...
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