„Impulsive Umsetzung“

Britische Regierung fordert Amazon zur Konten-Freigabe auf

Veröffentlicht: 07.02.2024 | Geschrieben von: Ricarda Eichler | Letzte Aktualisierung: 07.02.2024
Britische Amazon-Seite

Die Sperrung zahlreicher Seller-Konten beschäftigt derzeit unzählige Unternehmen, die auf dem Marktplatz von Amazon handeln. Der Konzern stößt mit seiner Taktik – erst sperren, dann nachfragen – auf deutliche Kritik. Die Vorgehensweise ruft in Großbritannien nun sogar die Regierung auf den Plan. So berichtet der Telegraph, dass bei der hiesigen Unternehmensbeauftragten Liz Barcley zunächst über 400 Beschwerden eingegangen waren. In Reaktion darauf fordert Wirtschaftsminister Kevin Hollinrake Amazon jetzt schriftlich zur Freigabe der Konten auf. 

Verständnis für Grund – aber nicht für Umsetzung

Der Ursprung der ganzen Problematik ist ein bereits seit 2021 geltendes Gesetz, laut dem Marktplätze für die korrekte Abfuhr der Umsatzsteuer ihrer Handelspartner haften. Dieses Gesetz trat in der EU im Juni 2021 ein – aber bereits zuvor, nämlich im Januar 2021, auch im Vereinigten Königreich. 

Um sich hier rechtssicher zu verhalten, fordert Amazon nun alle Seller zur erneuten Verifikation ihres steuerrechtlich erfassten Unternehmenssitzes auf. So weit, so gut – doch die Art und Weise trifft auf Kritik. Wie auch der britische Minister Hollinrake einräumt: „Wir verstehen, warum sie das tun – wir müssen sicherstellen, dass die Mehrwertsteuer eingezogen wird –, doch die impulsive Art und Weise der Umsetzung, insbesondere zu einem Zeitpunkt, an dem die Selbstveranlagung fällig ist, ist denkbar ungünstig.“

 

Zahlreichen Unternehmen droht die Insolvenz

Neben seiner öffentlichen Positionierung hat Hollinrake ein offizielles Schreiben an den E-Commerce-Konzern aufgesetzt. In diesem fordert er, dass die Verkaufskonten wieder freigegeben werden sollen und auch bleiben – bis Amazon einen angebrachten Prozess zur Verifikation entwickelt hat.

Denn wie auch hierzulande ist der Mangel an Kommunikation und klaren Prozessen auch in Großbritannien das Hauptproblem vieler Betroffener. So ruht sich Amazon zwar darauf aus, angeblich klar zu fordern, welche Dokumente notwendig sind. Doch reichen die geschickten Unterlagen dann oft doch nicht oder werden doppelt gefordert. Viele Seller warten so wochenlang auf eine Freigabe, obwohl alles Geforderte ihrerseits erfüllt wurde.

Unter den Beschwerden, die im britischen Ministerium eingingen, finden sich zahlreiche Geschädigte, die aufgrund der Kontensperrung nicht mehr in der Lage sind, ihre tatsächlich anfallenden Steuern zu zahlen. Gerade kleine Unternehmen und Einzelunternehmer:innen werden durch Amazons Vorgehensweise an den Rand der Insolvenz getrieben.

Neben den umfangreichen Leistungen in puncto Rechtssicherheit im Online-Handel bietet der Händlerbund schnelle Hilfe, wenn Guthaben einbehalten oder das (komplette) gewerbliche Verkäuferkonto bei Amazon.de gesperrt wurden. Mit dem Professional-Paket stehen Unternehmen neben vielen weiteren Leistungen nicht nur eine Rechtsberatung, die Übernahme der Kommunikation mit Amazon Deutschland, sondern auch die gerichtliche Vertretung zu. Weitere Informationen finden Sie hier.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Ricarda Eichler
Ricarda Eichler Expertin für: Nachhaltigkeit

Ricarda ist im Juli 2021 als Redakteurin zum OHN-Team gestoßen. Zuvor war sie im Bereich Marketing und Promotion für den Einzelhandel tätig. Das Schreiben hat sie schon immer fasziniert und so fand sie über Film- und Serienrezensionen schließlich den Einstieg in die Redaktionswelt.

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Kommentare  

#8 Kost Gerhard 2024-02-10 10:39
Liebe Freunde,

baut Euere eigene Homepage auf. Jeder Konzern wird einmal ins schleudern geraten. Siehe Rene Benko oder Römisches Reich usw.

MFG Gerhard Kost
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#7 Platz 2024-02-08 12:50
Unsere Politiker sollten sich dies mal als Bespiel nehmen. Aber in Deutschland werden die Verkäufer alleine im Regen stehen gelassen.
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#6 Siglinde Meier 2024-02-08 12:32
Michael (#4), das sehe ich genau so.

Ich denke der Konzern lächeel nur müde, wenn die Politik eingreifen will. Wie heißt es so schön: "Geld regiert die Welt." Davon hart dieser Konzern genügend (und damit Macht und Einfluss).

Haben Strafen schon mal was richtig bewirkt bei den großen Konzernen? (ernstgemeinte Frage.) Meist zahlen die Konzerne Strafen aus der Portokasse.
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#5 K.I. 2024-02-08 10:07
Amazon sollte endlich mal so richtig empfindlich abgestraft. Wir schließen uns den Kommentaren von Meinhard Reiner, Jörg Kuhn und Roland Bär an.
Aber in Deutschland wird natürlich nichts passieren selbst wenn tausende Händler von Amazon ruiniert werden!
Wir sind auf die Reaktion von Amazon auf das Schreiben der britische Regierung gespannt. Aber eigentlich auch nicht denn Amazon wird sich wieder als Opfer und unschuldiges Schaf da stelle, anschließend natürlich so weiter machen.
Nicht vergessen: Händler sind für Amazon ein Übel und ausschließlich Mittel zum Zweck. Wenn Amazon alle Artikel selbst verkaufen würde hätten sie keine Lager und Versandgebühren . Verkaufsprovisi onen fehlen dann und die so extremen Gratis Retouren egal aus welchen Grund und Zustand der Artikel durch die angeblich heiligen Künden würde die Kosten extrem in die Höhe schießen. Das aller wichtigste aber sind die horrenden Werbegelder die dann auch wegfallen würden! usw. usw. usw.
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#4 Michael 2024-02-08 09:56
Wir verkaufen erfolgreich im Netz, ohne Amazon! Weiß nicht warum man sich so etwas antut? Habe noch nie etwas gutes über dieses Konzern gehört.
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#3 Meinhard Reiner 2024-02-08 08:37
Die Cowboy Mentalität von Amazon, erst schießen, dann fragen, gehört dringend unterbunden.
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#2 Jörg Kuhn 2024-02-07 17:02
Es gibt ein Bafin und auch eine europäische Bankenaufsicht. Beide müssten meiner Meinung nach von Amtswegen tätig werden und A. die Bankenlizenz entziehen.

Die Briten schauen eben nicht so langsam wie die Deutschen, dort wird man seine Komfortzone erst verlassen wenn es sich gar nicht mehr vermeiden lässt. Es handelt sich um ein altbekanntes, seit Jahren von A. erfolgreich praktiziertes 0- Zins Darlehens- Konzept. Ich nehme an A. verstößt hier gegen StB § 246. Allein der Fakt, dass diese Praxis parallel x- fach umgesetzt wird legt den Verdacht nahe das man hieraus ein Geschäftsmodel kreiert hat.

Wir haben mit Hilfe unseres Rechtsanwalts 11 Monate gebraucht um an unser Guthaben zu kommen und wir sind kein A.-Händler, wir nutzen dummer Weise, 6 Wochen lang A.-Pay. Bereits mit der ersten Abrechnung, sozusagen unmittelbar nach unserer Verifizierung verweigerte uns A. die Auszahlung angeblich wegen fehlender Verifizierung.

Ich hoffe die britische Regierung fackelt nicht lange und sperrt A., so lange bis die Gelder an Ihre Eigentümer ausgezahlt sind.
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#1 Roland Bär 2024-02-07 16:34
das sollten unsere Träumer in Berlin auch machen.
Weiterhin muss A. bestraft werden, wenn Produkte nur von A. verkauft werden
falsche Pruduktmerkmale nicht korrigiert werden... etc
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