Noch mehr Service für Kunden: Amazon erweitert seine A-bis-z-Garantie (Update)

Veröffentlicht: 30.05.2024
imgAktualisierung: 30.05.2024
Geschrieben von: Tina Plewinski
Lesezeit: ca. 5 Min.
30.05.2024
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ca. 5 Min.
Amazon-Paket: Das Lächeln verweist auf die hohe Kundenzufriedenheit und den umfangreichen Service
© dennizn / Depositphotos.com
Amazon wird seinen Kunden künftig noch einen größeren Service bieten – die bekannte A-bis-z-Garantie wird ausgeweitet.


Amazon hat im Laufe der Jahre viel dafür getan, seinen hervorragenden Kundenservice in den Fokus zu rücken. Ein gutes Beispiel ist die sogenannte „A-bis-z-Garantie“, mit der Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt werden sollen, die bei externen Händlern des Marktplatzes einkaufen.

Egal ob Probleme mit einer Lieferung oder dem mangelhaften Zustand eines Produkts – wer nicht zufrieden ist, kann sich auf die Garantie und häufig eine reibungslose Rückerstattung verlassen. Nun will Amazon den Service an den Kundinnen und Kunden nochmals stärken und baut die entsprechende Garantie weiter aus.

Amazon berücksichtigt künftig auch Sach- oder Personenschäden

„Ab Mai 2024 erweitern wir die A-bis-z-Garantie in Deutschland, um Kund:innen ab sofort auch für den seltenen Fall zu schützen, dass ein fehlerhaftes Produkt, das sie in unserem Store gekauft haben, zu Sach- oder Personenschäden führt“, heißt es in einer offiziellen Meldung des Unternehmens. Laut Amazon kommen Verletzungen beziehungsweise Schäden durch ein fehlerhaftes Produkt nur selten vor. Dennoch wolle man es den Kundinnen und Kunden ermöglichen, entsprechende Ansprüche in solchen Fällen „einfach und unkompliziert“ abzuwickeln.

Was bedeutet das für Kunden?

Verursacht das Produkt eines Händlers einen Sach- oder Personenschaden, können sich die Käuferinnen und Käufer einfach an den Kundenservice von Amazon wenden. Dieser Prozess gehe über gesetzliche Pflichten hinaus und soll allen Beteiligten nicht nur Zeit, sondern auch Aufwand und Geld sparen.

Was bedeutet das für Händler? (Update vom 30.05.)

Die neue Regelung geht für Händlerinnen und Händler, die ihre Waren auf dem Marktplatz von Amazon anbieten, auch mit neuen Anforderungen einher. In der offiziellen Meldung bleibt der Konzern mit Blick auf potenzielle Pflichten zunächst recht vage. Dort heißt es: „Wenn ein Verkaufspartner nicht auf eine Reklamation reagiert oder eine Reklamation ablehnt, die wir für berechtigt halten, kümmert sich Amazon um das unmittelbare Kundenanliegen, und arbeitet separat mit dem Verkaufspartner zusammen“, so der Konzern weiter.

Konkreter wird Amazon erst in einer Nachricht im SellerCentral: Hier wird deutlich, dass Amazon seine Marktplatzpartner in die Pflicht nimmt und eine gültige gewerbliche Haftpflichtversicherung fordert, „sobald in einem Monat der Bruttoumsatz Ihrer Transaktionen die geltenden Versicherungspflichtgrenze für Verkäufe überschreitet“. Amazon behalte sich vor, jederzeit auf Händlerinnen und Händler zuzugehen und eine Offenlegung der entsprechenden Informationen einzufordern. Für gezieltere Infos wird auf den Amazon Services Europe Business Solutions Vertrag verwiesen.

Grundsätzlich gilt:

  • Bei Anträgen unter 1.000 Euro (bzw. 1.000 Pfund Sterling), die nachweislich auf einem fehlerhaften Produkt beruhen, erstattet Amazon das Geld nach eigenem Ermessen zurück. Betroffene Anbieter werden im Rahmen der Antragsbearbeitung informiert und können im SellerCentral dann Einblick in den Antragsstatus nehmen. „Solange Sie einen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen und sich an unsere Richtlinien halten, verlangen wir keine Erstattung von Ihnen oder Ihrer Versicherung“, heißt es weiter.
  • In Fällen, in denen die Anträge über einen Wert von 1.000 Euro (bzw. 1.000 Pfund Sterling) hinausgehen, werde sich Amazon selbst oder auch Amazons externer Verwalter Sedgwick mit den entsprechenden Händlerinnen und Händlern in Verbindung setzen, um den jeweiligen Antrag gemeinsam zu prüfen und eine Erstattung an die Kundschaft vorzunehmen.

Weitere Einzelheiten finden sich in der Nachricht im SellerCentral.

Weitere Themen:

 

Amazon setzt Systeme ein, um Betrug und Missbrauch aufzudecken

Bei jedem eingereichten Fall kommen neben Systemen zur Betrugs- und Missbrauchserkennung auch unabhängige Versicherungsspezialisten zum Einsatz. Sie sollen die entsprechenden Schadensmeldungen analysieren und dabei helfen, unbegründete oder missbräuchliche Forderungen von gültigen Forderungen zu sondieren. „Indem wir diese Arbeit im Namen der Verkaufspartner erledigen, ersparen wir ihnen die Untersuchung dieser Ansprüche“, erklärt Amazon.

 

Hinweis der Redaktion: Der Artikel wurde nach Veröffentlichung um weitere Informationen zu den Händlerpflichten ergänzt.

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Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Tina Plewinski

Tina Plewinski

Expert/in für: Amazon

Veröffentlicht: 30.05.2024
img Letzte Aktualisierung: 30.05.2024
Lesezeit: ca. 5 Min.
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KOMMENTARE
4 Kommentare
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sigi
01.06.2024

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„Indem wir diese Arbeit im Namen der Verkaufspartner erledigen, ersparen wir ihnen die Untersuchung dieser Ansprüche“, erklärt Amazon.

wie gütig von amazon!
Michael Arbogast
31.05.2024

Antworten

Eine Betriebshaftpfl icht ist selbstverständl ich und jeder Hersteller sollte eine haben. Für Händler ist es bei Amazon nicht zwingend erforderlich eine solche zu haben, sofern der Hersteller bereits darüber verfügt und diese nachweisen kann.

So habe ich das verstanden. Davon abgesehen besteht weiterhin die Vertragsfreihei t.
Andre
30.05.2024

Antworten

Nicht 5.000 sondern 500.000 € !!!


"Versicherungslimit" bezeichnet, je nachdem, was zutrifft, eines von Folgendem:

fünfhunderttausend Euro (500.000 €) (wenn es sich bei der Amazon-Website um die Deutsche Amazon-Website, die Französische Amazon-Website, die Italienische Amazon-Website, die Spanische Amazon-Website, die Belgische Amazon-Website oder die Niederländische Amazon-Website handelt)

vierhunderttausend Britische Pfund (400.000 £) (wenn es sich bei der Amazon-Website um die Britische Amazon-Website handelt)

fünf Millionen Schwedische Kronen (5.000.000 kr) (wenn es sich bei der Amazon-Website um die Schwedische Amazon-Website handelt)

zwei Millionen zweihundertfünf zigtausend Polnische Złoty (2.250.000 PLN) (wenn es sich bei der Amazon-Website um die Polnische Amazon-Website handelt"
K.I.
30.05.2024

Antworten

Da sehen wir schon wieder schwarz! Das hat unserer Einschätzung nach nichts mit Service für Kunden zu tun.
Amazon will ausschließlich Geld verdienen und deshalb auch der schöne Link in dem Absatz:

Für den Fall, dass Sie eine neue Versicherung benötigen, haben wir für Sie Anbieter von gewerblichen Haftpflichtvers icherungen zusammengestell t. Um den Anbieter zu kontaktieren, gehen Sie auf Allianz.

Amazon:
Wenn der Bruttoverkaufse rlös aus Ihren Transaktionen die anwendbare Versicherungspf lichtgrenze in einem beliebigen Monat überschreitet, oder wenn wir es anderweitig verlangen, müssen Sie innerhalb von dreißig (30) Tagen danach auf Ihre Kosten für die restliche Vertragslaufzei t eine allgemeine Betriebshaftpfl ichtversicherun g abschließen.

Versicherungspf lichtgrenze" bezeichnet, je nachdem, was zutrifft, eines von Folgendem:

fünftausend Euro (5.000 €) (wenn es sich bei der Amazon-Website um die Deutsche Amazon-Website, die Französische Amazon-Website, die Italienische Amazon-Website, die Spanische Amazon-Website oder die Niederländische Amazon-Website handelt)

Das ist doch super wenn so einfach an Provisionen von Versicherungen zu kommen ist...

Und das kann Amazon jetzt auch wieder einfach so verlangen und alle Händler mit über 5.000 € Monatsumsatz zwingen.....
Schließen jetzt auch alle Chinesen diese Versicherung ab? In China???

Wann wird diese Willkür endlich unterbunden?