Klage von Händlern: Ebay zahlt Entschädigung

Veröffentlicht: 02.03.2015 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 30.03.2015

Zwei Ebay-Händler fühlten sich von Ebay nicht genügend informiert: Der Online-Marktplatz soll es versäumt haben, die Anbieter ausreichend über wiederkehrende Gebühren von Angeboten „gültig bis auf Widerruf“ aufzuklären. Um einen ausufernden Prozess zu vermeiden, soll sich das Unternehmen nun auf eine millionenschwere Entschädigungssumme geeinigt haben.

eBay Logo

Bloomua / Shutterstock.com

Angebote „gültig bis auf Widerruf“ im Mittelpunkt der Klage gegen Ebay

Der Handel auf einer Online-Plattform wie Ebay ist für die jeweiligen Anbieter nicht immer ganz transparent. Besonders unerfahrene Händler müssen sich im Klaren sein, dass neben der gängigen Verkaufsprovision auch zusätzliche Gebühren anfallen können. Und um genau solche Gebühren ging es nun auch in einem aktuellen Rechtsstreit: Dabei hatten zwei Unternehmer eine Klage gegen den US-amerikanischen Konzern Ebay eingereicht, weil dieser nicht eindeutig auf die wiederkehrenden Gebühren von Angeboten „gültig bis auf Widerruf“ (im Englischen: „Good 'Til Cancelled“) aufmerksam gemacht habe.

Wie auf eCommerceBytes zu lesen, kam man nun einer länger währenden Verhandlung zuvor, indem sich Ebay bereit erklärte, eine Zahlung in Millionenhöhe vorzunehmen: Dazu wurde ein Entschädigungsfond über 6,4 Millionen US-Dollar eingerichtet. In der Regel sei jedoch im Zuge solcher Zahlungen kein großer Profit für die einzelnen Händler zu erwarten. Im Gegensatz zu den vielen betroffenen Anbietern dürfen sich die Kläger jedoch über einen erweiterten Ausgleich von 15.000 Dollar freuen.

Klage gegen Ebay: Vorwürfe des Betrugs nicht hinreichend belegt

Die Klage behandelte auch Vorwürfe, nach denen Ebay seine Kunden bei den anfallenden Gebühren für Angebote gültig bis auf Widerruf absichtlich betrogen oder getäuscht hätte: Es war wohl die Rede, dass Details zu anfallenden Gebühren nicht transparent gemacht oder sogar „ausgeblendet“ bzw. verschleiert wurden. Doch der verhandelnde Richter gab an, dass die Anklage keine hinreichenden Ausführungen vorgelegt hätte, die ein entsprechendes Vergehen vonseiten Ebay plausibel darlegen würden.

Weiterführende Informationen zur Klage und dem Rechtsstreit “Richard Noll and Rhythm Motor Sports, LLC v. eBay Inc.,” (Fall Nummer 5:11-CV-045685 (EJD)) finden Sie hier.

Situation in Deutschland

Bei dem Rechtsstreit lag jedoch das amerikanische Recht zugrunde. Es ist daher fraglich, ob ein deutsches Gericht die hiesigen Regelungen zu den Angebotsgebühren ebenfalls für zu unbestimmt halten könnte. Ein Rechtsstreit gegen Ebay ist damit ungewiss und sicherlich einer der Gründe dafür, dass es bisher keine vergleichbaren Fälle in Deutschland gegeben hat.

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