Gmail: mögliche Sammelklage gegen Google zugelassen

Veröffentlicht: 18.08.2016 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 19.08.2016

Google scannt sämtliche E-Mails, die über seinen Dienst Gmail versendet werden. Der Grund: Die Generierung von Daten für Werbezwecke. Aber darf Google dies überhaupt? In den USA wurde nun eine Klage zugelassen, die Google zum Ende dieser Praxis zwingen könnte.

E-Mails
© Rawpixel.com – fotolia.com

Google verdient ein Großteil seines Geldes mit Werbung. Vor allem personalisierte Werbung zahlt sich für den Suchmaschinen-Riesen aus. Die Daten dafür erhält Google unter anderem durch das Scannen sämtlicher E-Mails, die über seinen Dienst Gmail laufen.

E-Mail-Scann für personalisierte Suchergebnisse

Dies ist an sich nichts Neues. Um wichtige Informationen über seine Nutzer zu erhalten, filtern Google die E-Mail nach relevanten Stichwörtern, um seinen Kunden dann passende Werbeanzeigen zu zeigen. Wie golem.de berichtet, war Googles Vorgehen schon oft Grund für zahlreiche Klagen von Datenschützern, worauf hin Google April 2014 auch seine AGB änderte. Dort heißt es jetzt, dass das System automatisiert die Inhalte – einschließlich E-Mails – analysiert, um für den User relevante Produktfunktionen wie personalisierte Suchergebnisse, personalisierte Werbung und Spam- und Malwareerkennung bereitzustellen. Diese Analyse findet dabei sowohl beim Senden, Empfangen als auch Speichern von Inhalten statt.

Nicht nur in Deutschland mussten sich die Gerichte schon oft mit dem Fall beschäftigen. Gerade in den USA handelt es sich dabei um einen Jahrelangen Streit. Nun hat ein US-Bezirksgericht einen Antrag Googles auf die Abweisung einer weiteren Klage zurückgewiesen. Die Richterin Lucy Koh ist dabei keine Unbekannte für Google. Sie hatte schon in der Vergangenheit gegen Google entschieden und klar gemacht, dass das Scannen von E-Mails nicht als „normale Geschäftstätigkeit“ einzustufen sei.

Auch Nicht-Gmail-Nutzer betroffen

In diesem speziellen Fall geht es jedoch vor allem darum, dass Google nicht nur die E-Mails der eigenen Nutzer scannt. Auch die E-Mails von Nicht-Gmail-Nutzern werden von Google analysiert. Kläger Daniel Matera sieht darin einen Verstoß gegen die Abhörgesetze in den USA, da Google die E-Mails ohne die Zustimmung der Absender oder Empfänger analysiert. Laut golem.de strebt er deswegen eine Sammelklage an, die alle Nutzer in Kalifornien und den USA betrifft, „die niemals einen E-Mail-Account bei Google eingerichtet haben und die E-Mails zu Personen mit Google-Mail-Konten gesendet oder von diesen empfangen haben“. Google, die die Klage abweisen wollten, bezog sich hingegen auf die sogenannte normale Geschäftstätigkeit (Ordinary Course of Business). Diese erlaubt laut Abhörgesetz das Scannen der E-Mails, wenn Google ein zulässiges oder berechtigtes Geschäftsinteresse nachweisen kann. Diese Begründung sieht Richterin Koh jedoch nicht als ausreichend an. So könne diese Ausnahme nur geltend gemacht werden, wenn ohne das Scannen der E-Mail-Dienst gar nicht angeboten werden könne. Dies sei aber nicht der Fall, da Google bereits auf den Scann und die Sammlung werberelevanter Informationen bei seinen für Schüler und Studenten gedachten Apps verzichtet.

Ob es jetzt aber tatsächlich zu einer Klage kommen wird, bleibt abzuwarten. Denn für die Zulassung einer Sammelklage ist die Voraussetzung, dass die mögliche Zustimmung der Kläger zu Googles Geschäftspraktiken nicht zu individuell gelagert ist. Bei der angestrebten Sammelklage sind jedoch alle Personen betroffen, die selbst nicht über einen Gmail-Account verfügen, aber mit Gmail-Nutzern über E-Mail kommuniziert haben. Sollte die Sammelklage zugelassen und erfolgreich sein, könnte das für Google bedeuten, dass man zukünftig zumindest keine externen Nutzer-E-Mails mehr scannen dürfte. Für Google eine unangenehme Entwicklung, denn schließlich geht es um die Datengrundlage der personalisierten Werbung.

 

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