Der frühe Vogel

Verbraucherzentrale warnt vor DHL-Betrugsmails

Veröffentlicht: 18.12.2020 | Geschrieben von: Hanna Behn | Letzte Aktualisierung: 18.12.2020
Phishing

Betrüger nutzen aktuell die enormen Sendungsmengen im Weihnachtsgeschäft für ihre Machenschaften aus. So warnt aktuell die Verbraucherzentrale Niedersachsen vor Phishing-Mails, in denen vermeintlich DHL dazu auffordert, dass Empfänger eine Zahlung in Höhe von 1,99 Euro per Klick auf einen Link bestätigten. Sowohl der Link-Klick als auch eine Zahlung sollte in jedem Fall unterlassen werden. 

Immer wieder sind gefälschte Paketbenachrichtigungen per E-Mail oder auch SMS im Umlauf. Auch die Namen anderer großer Paketdienstleister oder Sachverhalte, wie beispielsweise die Verfolgung einer Sendung, werden missbräuchlich dafür verwendet, an private Nutzerdaten zu kommen, fasst der Spiegel zum Thema zusammen. Phishing-Nachrichten werden in der Regel an zufällige Handynummern oder E-Mail-Adressen verschickt. Ziel der Versender sind Konto-, Zahlungs- oder Adressinformationen. Diese werden abgegriffen, indem User durch die mitgesendeten Links auf Landingpages landen, die den Seiten der Paketdienste ähneln, und dort sensible Daten preisgeben.

Die Betrugsmails können in vielen Fällen an bestimmten Merkmalen als solche entlarvt werden: Begriffe wie „sofort“, „Sperrung“, oder „Mahnung“, Rechtschreibfehler sowie ein nicht übereinstimmender Absender mit dem Unternehmen sollten hellhörig machen, so die Verbraucherzentrale. Statt auf die Nachricht zu reagieren, sollten sich Verbraucher beim Kundenkonto anmelden, um solche Forderungen zu überprüfen. Tipps, um Fake-Mails zu erkennen stellen die KEP-Dienstleister zudem zur Verfügung, darunter etwa DHL, Hermes oder auch DPD.

Kartellamt erlaubt gemeinsames Bezahlsystem von deutschen Banken – vorerst

Zahlungsdiensten wie PayPal oder Klarna etwas entgegenzusetzen, planen deutsche Kreditinstitute schon seit Längerem. Nun hat das Bundeskartellamt dem Vorhaben zugestimmt, dass die deutschen Banken die bestehenden Dienste Paydirekt, Giropay und Kwitt künftig zusammenführen dürfen. Allerdings gelte das OK der Behörde zunächst für diese erste Umsetzungsstufe, mit der die hiesigen Kreditinstitute das Projekt zügig weiterentwickeln könnten. So erklärte Andreas Mundt, Präsident der Kartellbehörde, auch: „Hinsichtlich des Gesamtprojekts müssen die Banken zunächst ihre Pläne noch konkreter fassen, um weitere Fragen klären zu können.“

EU-Kommission erlaubt Fitbit-Übernahme durch Google 

Im November 2019 hatte Google sein Vorhaben, Fitbit zu kaufen, bekannt gegeben – 2,1 Milliarden US-Dollar zahlte der Suchmaschinenkonzern dafür an den Hersteller von Fitnessuhren. Nach einer langen Prüfung, die seit August andauerte, hat die  EU-Kommission die Übernahme nun genehmigt. Dies allerdings nur unter der Auflage, dass Gesundheitsdaten, die über die Uhren gesammelt werden, nicht für werbliche Zwecke eingesetzt werden dürfen, meldet der Spiegel. Darüber hinaus sollen Nutzer der Verwendung ihrer Daten für Google-Dienste, beispielsweise die Suche oder Google Maps, widersprechen. 

Google habe erklärt, dass die über die Uhren erhobenen Daten getrennt von anderen Daten aufbewahrt werden sollen und sicherte zudem zu, diese nicht für Werbezwecke zu nutzen. Diese Verpflichtung gelte für zehn Jahre, mit Option auf eine Verlängerung durch die Behörde.

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