Netzwerkdurchsetzungsgesetz

NetzDG: Plattformen löschen nur wenige Inhalte

Veröffentlicht: 01.02.2019 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 01.02.2019
Facebook, Twitter, YouTube Icons

Anfang 2018 trat das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft, das die großen sozialen Plattformen dazu verpflichten sollte, Hassinhalte zu löschen. Das Gesetz wurde vielfach kritisiert und sorgte vor allem in den ersten Wochen für Schlagzeilen. Die Aufregung verflachte allerdings relativ schnell und nun veröffentlichte Transparenzberichte von Facebook, Twitter und YouTube zeigen: Das NetzDG hat Hass-Inhalte nicht wirksam eingedämmt.

Die sozialen Plattformen wurden vom Gesetz zu den Transparenzberichten verpflichtet, um nachzuprüfen, in welchem Umfang sie ihrer Aufgabe, entsprechende Inhalte zu löschen, nachkommen. Eigentlich müssen klar strafbare Inhalte 24 Stunden nach einem entsprechenden Hinweis gelöscht werden, in Ausnahmefällen haben die Plattformen eine Woche Zeit. Bei Zuwiderhandlung drohen Millionenstrafen.

Facebook und Co. löschen nur rudimentär

Die nun veröffentlichten Berichte von Facebook, YouTube und Twitter zeigen allerdings: Gelöscht wird nur sehr wenig. Facebook etwa erhielt 500 NetzDG-Beschwerden zu insgesamt 1.048 Inhalten. Der Grund für die vergleichsweise wenigen Beschwerden ist wohl das komplizierte Meldeverfahren, glaubt Heise. Gelöscht wurden 369 Inhalte (35 Prozent). Der Wert ist im Vergleich sogar recht hoch.

Bei YouTube gingen ungleich mehr Beschwerden ein, nämlich 250.957, davon 83.390 von Beschwerdestellen. Blockiert bzw. gelöscht wurden, 54.644 Inhalte, also etwa ein Fünftel. Ähnliche viele Beschwerden erreichten Twitter: Zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember 2018 gingen 256.462 Beschwerden ein, davon 20.140 von Beschwerdestellen. Twitter löschte davon allerdings nur 23.165 Posts, was gerade einmal acht Prozent entspricht. Aber auch die Nutzer scheinen mit dem Gesetz zu hadern. Reagiert ein soziales Netzwerk nicht auf eine Beschwerde, kann sich der Anwender an das Bundesamt für Justiz wenden. Ursprünglich rechnete man dort mit 25.000 Fällen pro Jahr. Von einer Beschwerdewelle kann jedoch keine Rede sein: Im vergangenen Jahr gingen über das entsprechende Online-Formular 714 Anzeigen ein.

Der laxe Umgang mit dem NetzDG sorgt für neuerliche Kritik am Gesetz. „Grobe Fehler“ bei der Schaffung des Gesetzes müssten beseitigt werden, so Renate Künast von den Grünen. Es brauche eine „wirksame Gesamtstrategie gegen die Verrohung des Diskurses und Einschüchterung engagierter Menschen im Netz“. Elisabeth Winkelmeier-Becker, rechts- und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, begrüßt dagegen, dass es nicht, wie befürchtet, zum „Overblocking“ gekommen ist: „Nach wie vor löschen die Plattformen in einen maßvollen Rahmen und berufen sich dabei weitüberwiegend auf Verstöße gegen die eigenen Community-Standards.“

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