Kurzmeldung

Google Shopping: EU-Gericht verurteilt Google zur Milliardenstrafe

Veröffentlicht: 10.11.2021 | Geschrieben von: Hanna Behn | Letzte Aktualisierung: 17.11.2022

Das Gericht der EU hat Google jetzt zu einer Karstellstrafe in Höhe von 2,42 Milliarden Euro verurteilt. Diese Strafe wurde bereits Mitte 2017 von den EU-Wettbewerbshütern verhängt und nun von den Richtern bestätigt, wie die Tagesschau/dpa melden.

Grund für die Strafe ist der hauseigene Preisvergleich Google Shopping, der in der Suche stets ganz oben angezeigt werde. Auf diese Weise hätte sich das Unternehmen einen Vorteil verschafft und „seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft hat“, wie die zuständige EU-Kommissarin Margarethe Vestager bereits 2017 erklärte. Betroffen sind Suchmaschinenergebnisse in 13 europäischen Ländern, darunter auch Deutschland.  

Google hält Kartellstrafe für falsch

Gegen das Urteil könne noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden. 

Google selbst hält die Strafe für „rechtlich, faktisch und wirtschaftlich“ falsch und hatte bereits Anfang 2020 erklärt, im EU-Gericht dagegen vorgehen zu wollen: „Die Entscheidung ist falsch in Bezug auf das Gesetz, die Fakten und die Wirtschaft. Shopping-Anzeigen haben den Menschen immer geholfen, die Produkte, die sie suchen, schnell und einfach zu finden und Händlern geholfen, potenzielle Kunden zu erreichen“, so der Suchmaschinenkonzern damals.

Es ist bereits die dritte Wettbewerbsstrafe, die die EU gegen Google verhängt hat. Diese summieren sich inzwischen auf über 8 Milliarden Euro. 

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