Verbraucherschutz

Über die Hälfte der Online-Bewertungen verstößt gegen EU-Recht

Veröffentlicht: 21.01.2022 | Geschrieben von: Ricarda Eichler | Letzte Aktualisierung: 22.06.2022

Die Europäische Kommission hat in Kooperation mit den nationalen Verbraucherschutzbehörden eine Untersuchung von 223 Websites aus 26 Mitgliedsstaaten sowie Island und Norwegen durchgeführt. Dabei konnten zwei Drittel (144) dieser Websites nicht ausreichend nachweisen, die Bewertungen hinreichend auf ihre Authentizität geprüft zu haben. Untersucht wurden dabei Online-Shops, Marktplätze, Buchungswebsites, Suchmaschinen und Bewertungsportale. 

55 Prozent verstoßen wohl gegen Richtlinie zu unlauteren Geschäftspraktiken

Das sogenannte Website-Screening analysierte dabei auch, wie genau sich die untersuchten Seiten an die Richtlinie zu unlauteren Geschäftspraktiken hielten. Diese Richtlinie soll sicherstellen, dass Verbrauchern wahrheitsgemäße Informationen vorgelegt werden. Doch die Umsetzung derer wurde leider als mangelhaft beurteilt.

So informierten 104 von 223 Websites die Nutzer nicht darüber, wie genau ihre Bewertungen gesammelt werden. Auf 118 Seiten gab es keinerlei Informationen dazu, wie man gefälschte Bewertungen verhindere. Und ganze 176 Seiten äußerten sich nicht dazu, ob bezahlte Bewertungen verboten oder gegebenenfalls gekennzeichnet wären. Insgesamt schließen die Behörden hieraus einen Wert von mindestens 55 Prozent an Websites, welche gegen die Richtlinie zu unlauteren Geschäftspraktiken verstoßen würden. Bei weiteren 18 Prozent der untersuchten Seiten bestehen darüber hinaus große Zweifel an deren Umsetzung.

„Die heutigen Ergebnisse sind ein klarer Aufruf zum Handeln.“

Für EU-Justizkommissar Didier Reynders sind die Ergebnisse erschreckend. „Insbesondere müssen Online-Unternehmen ihren Kunden klare und erkennbare Informationen über die Zuverlässigkeit solcher Bewertungen zur Verfügung stellen. Die heutigen Ergebnisse sind ein klarer Aufruf zum Handeln. Wir werden dafür sorgen, dass das EU-Recht eingehalten wird“, äußerte er in der Presseankündigung der Kommission. 

Im Konkreten bedeutet dies, dass man die untersuchten Websites im Folgenden auf die Ergebnisse ansprechen möchte, um mit ihnen gemeinsam an einer Besserung zu arbeiten. Die Erhebung dürfte vor allem in Vorbereitung auf die bald kommende Umsetzung der neuen Omnibus-Richtlinie durchgeführt worden sein. Deren Regelungen gelten ab dem 28. Mai 2022 und sollen dabei vor allem einen zeitgemäßeren und verbesserten Verbraucherschutz durchsetzen. 

In der umzusetzenden Richtlinie heißt es unter anderem: „Wenn ein Gewerbetreibender Verbraucherbewertungen von Produkten zugänglich macht, gelten Informationen darüber, ob und wie der Gewerbetreibende sicherstellt, dass die veröffentlichten Bewertungen von Verbrauchern stammen, die die Produkte tatsächlich verwendet oder erworben haben, als wesentlich.“

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