Corona-Schutzmaßnahmen

Einige Geschäfte dürfen unter Auflagen wieder öffnen

Veröffentlicht: 16.04.2020 | Geschrieben von: Hanna Behn | Letzte Aktualisierung: 16.04.2020
Person mit Einkaufstüten

Gestern gab die Bundesregierungen bekannt, inwiefern aktuelle Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus aufrechterhalten oder gekippt bzw. verändert werden. 

Demnach haben sich Bund und Länder geeignet, dass die aktuellen Kontaktbeschränkungen weiterhin aufrechtzuerhalten seien: „Verstöße dagegen werden auch weiterhin von den Behörden geahndet“, sagte Angela Merkel laut Tagesspiegel in der Pressekonferenz. So gilt prinzipiell auch weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen, in der Öffentlichkeit darf man sich weiterhin nur allein bzw. mit den Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer nicht im Haushalt lebenden Person aufhalten – die konkreten Regeln in den jeweiligen Bundesländern können aber unterschiedlich ausfallen.

Generell müsse bei der Aufhebung von Beschränkungen auch das Ziel sein, „jede Infektionskette verfolgen zu können“, so Merkel weiter. Im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkauf werde zudem das Tragen einfacher Mundschutzmasken empfohlen – eine Pflicht gebe es jedoch nicht. 

Gastronomie und Betriebe mit Angeboten zur Körperpflege bleiben weiterhin geschlossen 

Keine Lockerung gibt es im Bereich von Restaurants, Bars, Kneipen usw., weiterhin dürfen aber Speisen geliefert bzw. abgeholt werden. Zudem dürfen auch Kosmetiksalons, Massagepraxen oder Tattoo-Studios u. ä. Betriebe, die Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege anbieten, nicht öffnen. Eine Ausnahme sei aber für Friseure vorgesehen, diese dürften unter besonderen Hygieneauflagen am 4. Mai wieder öffnen.

Des Weiteren bleiben auch Zoos, kulturelle Stätten sowie Sport- bzw. Spielanlagen noch geschlossen.

Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche dürfen bald wieder öffnen 

Ab dem 20.04. dürften Geschäfte, die eine Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche aufweisen, unter Auflagen erneut öffnen. Unabhängig von ihrer Geschäftsgröße dürften zudem auch Kfz- und Fahrradhändler und Buchhandlungen den Betrieb wieder aufnehmen, gleichsam unter Beachtung der notwendigen Abstands- und Hygieneregelungen.

Zudem könnte auch der Schulbetrieb ab dem 4. Mai wieder starten, zunächst mit den Abschluss- und älteren Grundschulklassen. 

KfW erleichtert mittelständischen Unternehmen Zugang zu Schnellkrediten

Seit gestern, dem 15. April, können nun noch mehr mittelständische Unternehmen mit über zehn Beschäftigten Schnellkredite bei der staatlichen Förderbank KfW beantragen. Die Bundesregierung hatte bereits am 6. April die entsprechend überarbeiteten Zugangsbedingungen für Schnellkredite bekanntgeben. Demnach können nun nicht mehr ausschließlich mittelständische Unternehmen Kredite erhalten, die in Summe zwischen 2017 und 2019 Gewinne eingefahren haben, sondern auch jene Firmen, die erst 2019 gewinnbringend gewirtschaftet haben. 

Der Bund übernimmt das komplettte Risiko für die Darlehen in Höhe von maximal 800.000 Euro. „Durch die Beantragungen bei der Hausbank ohne weitere Risikoprüfung erreicht die Hilfe schnell die Unternehmen und hilft so mit, die schweren Auswirkungen der Corona-Pandemie zu lindern“, zitiert der Spiegel hierzu KfW-Chef Günther Bräunig. 

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