Beschwerde von Spotify

EU-Kommission prangert Apple Music an

Veröffentlicht: 03.05.2021 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 26.05.2021

Um den App Store von Apple kommt man nicht herum, wenn man ein Apple-Gerät besitzt und sich Apps herunterladen möchte. Aktuell wirft die EU-Kommission Apple vor, den Wettbewerb zu verzerren, weil das Unternehmen seine beherrschende Stellung missbraucht haben soll. Konkret gehe es laut der Pressemitteilung um die erschwerte Listung von Musik-Streaming-Apps im Store, die Beschwerde wurde durch Spotify angestoßen.

Konkurrierende Musik-Streaming-Dienste werden benachteiligt

Die Europäische Kommission bemängelt vor allem die obligatorische Verwendung des In-App-Kaufmechanismus. Nur, wenn die Musik-Streaming-Apps diesen vorweisen kann, werden die Apps im Store gelistet. Den konkurrierenden Apps sollen zudem bestimmte Beschränkungen auferlegt werden, die sie daran hindern, iPhone- und iPad-Benutzer über alternative, billigere Kaufmöglichkeiten zu informieren. Durch die Festlegung derart strenger Regeln für Konkurrenz-Apps im App Store könnte Apple andere Musik-Streaming-Dienste benachteiligen und damit den Usern preiswertere Streaming-Optionen vorenthalten. 

App Stores mit zentraler Rolle in digitaler Wirtschaft

Derzeit sind es weniger die klassischen Websites, als vielmehr Apps, über die Nachrichten, soziale Medien oder Musik und Fernsehen aufgerufen werden, konkretisiert Margrethe Vestager die Untersuchungen der Kommission. Daher komme unter anderem Apple eine Art Gatekeeper-Funktion zu, denn für App-Entwickler sei der App Store der einzige Weg, die Apps den Verbrauchern zu präsentieren. 

Die Symbiose aus Apple-Geräte und Software bilden ein „geschlossenes Ökosystem“, in dem Apple jeden Aspekt der Benutzererfahrung steuert, so die Begründung weiter. Nach den vorläufigen Feststellungen der Kommission hat Apple hier deshalb eine marktbeherrschende Stellung. So sollen der Konkurrenz wie Spotify bei jeder Transaktion im App Store hohe Provisionsgebühren berechnet werden. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass die meisten Streaming-Anbieter diese Gebühr durch Preiserhöhungen auch an die Endnutzer weitergaben und damit im Nachteil sind, weil Verbraucher letztendlich die Kosten tragen. Das sei eine Verzerrung des Wettbewerbs, welche nach Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verboten ist, so das Zwischen-Fazit der Kommission

Nun haben Apple und Spotify Gelegenheit zur Stellungnahme und können so die Untersuchung zu ihren Gunsten entscheiden.

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.